Rechtsprechung
OLG München, 23.03.2016 - 7 U 900/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Einordnung einer Gesellschaft
- rewis.io
Anspruch auf Herausgabe der Buchhaltungsunterlagen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtliche Einordnung einer Gesellschaft
- rechtsportal.de
HGB § 1 ; HGB § 105 ; HGB § 123 ; BGB § 705
Rechtliche Einordnung einer Gesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf Einsicht in Buchhaltungsunterlagen und Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehn
Verfahrensgang
- LG München I, 03.02.2015 - 34 O 24791/10
- OLG München, 23.03.2016 - 7 U 900/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.09.1985 - II ZR 41/85
Geltendmachung von Kautionsrückzahlungsanspruch aus dem Gesellschaftsverhältnis …
Auszug aus OLG München, 23.03.2016 - 7 U 900/15
Darlehensrückzahlungsansprüche zwischen Gesellschaftern beruhen jedenfalls dann auf dem gesellschafterlichen Verhältnis und unterliegen der Durchsetzungssperre im vorstehenden Sinn, wenn die Darlehensgewährung nur im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses und zu dessen Durchführung erfolgte (BGH, Urteil vom 16.9.1985 - II ZR 41/85, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz und Rz. 9). - BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05
Durchsetzung von Ansprüchen eines Gesellschafters aus einem Dienstvertrag in der …
Auszug aus OLG München, 23.03.2016 - 7 U 900/15
Mit Auflösung einer Gesellschaft können die einzelnen Gesellschafter die ihnen gegen Mitgesellschafter zustehenden Ansprüche nicht mehr selbstständig im Wege der Leistungsklage durchsetzen; diese sind vielmehr als unselbstständige Rechnungsposten in die Auseinandersetzung der Gesellschaft aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3.4.2006 - II ZR 40/05, zitiert nach juris, dort Rz. 17 m.w.Nachw.). - BGH, 12.11.2007 - II ZR 183/06
Anforderungen an die BGB-Innengesellschaft und Wirkung der Durchsetzungssperre
Auszug aus OLG München, 23.03.2016 - 7 U 900/15
Dies gilt zwar nur für Ansprüche, die auf dem gesellschafterlichen Verhältnis beruhen, nicht hingegen für Ansprüche aus einem anderen Rechtsverhältnis (…BGH, a. a. O., Rz. 18 ff.; BGH, Urteil vom 12.11.2007 - II ZR 183/06, zitiert nach juris, dort Rz. 14). - BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59
Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes
Auszug aus OLG München, 23.03.2016 - 7 U 900/15
Denn dann kann sie, auch wenn sie eingetragen ist, nicht offene Handelsgesellschaft sein, weil der Betrieb eines Gewerbes Grundvoraussetzung für die Existenz einer offenen Handelsgesellschaft im Sinne von § 105 BGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.5.1960 - II ZR 72/59).
- LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 39/22
Anforderungen an Klageantrag auf Einsichtgewährung in die Verwaltungsunterlagen
Angesichts dieser klaren Bestimmbarkeit ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine entsprechende Titulierung vollstreckbar ist (vgl. nur BayObLG WM 1996, 661; OLG München BeckRS 2016, 6501; OLG Jena BeckRS 2015, 117392; BeckOF Prozess/Scharm, Form. 8.1.3.2). - LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 90/22
Zur Bestimmtheit eins Antrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen und zum …
nur BayObLG WM 1996, 661 ; OLG München BeckRS 2016, 6501 ; OLG Jena BeckRS 2015,. - LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 67/22
Zur Bestimmtheit eins Antrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen; § 18 …
München BeckRS 2016, 6501 ; OLG Jena BeckRS 2015, 11 7392; BeckOF Prozess/Scharm,.