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   OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16   

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https://dejure.org/2017,8316
OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16 (https://dejure.org/2017,8316)
OLG München, Entscheidung vom 23.03.2017 - 3 U 4316/16 (https://dejure.org/2017,8316)
OLG München, Entscheidung vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16 (https://dejure.org/2017,8316)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    StGB § 266; BGB § 323 Abs. 1, § 434 Abs. 1 S. 3; ZPO § 91a, § 99 Abs. 1, § 574

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw VW-Golf im Rahmen des sogenannten VW-Skandals

  • rabüro.de

    Zur Bemessung der Frist zur Nachbesserung im VW-Abgasskandal

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Fristbemessung der Mängelbeseitigung bei VW-Abgas-Skandal

  • rewis.io

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wegweisender VW-Abgaskandal-Beschluss am OLG München - AZ 3 U 4316/16 bereits vom 23.03.2017- Aufgrund von "Schummel-Software" droht Entziehung der Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw VW-Golf im Rahmen des sogenannten VW-Skandals

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw VW-Golf im Rahmen des sogenannten VW-Skandals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterer Paukenschlag im VW-Abgasskandal: VW-Käufer gewinnt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann bei einem mit einer Schummelsoftware ausgestatteten

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Diesel-Streit gegen VW - Kein Urteil, nur Beschluss zu den Prozesskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Händler muss die Kosten des Verfahrens tragen

  • dr-stoll-kollegen.de (Kurzinformation)

    VW-Skandal - Erste obergerichtliche Entscheidung: die Rechte der Geschädigten bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Nächster Meilenstein für Verbraucher

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Prüfstandssoftware als Sachmangel - Kein Urteil, sondern Entscheidung über Prozesskosten

  • test.de (Kurzinformation)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Traunstein, 10.10.2016 - 3 O 709/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Auszug aus OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16
    Az.: 3 U 4316/16 3 O 709/16 LG Traunstein.

    AZ: 3 O 709/16                                                                                                   vom 10.10.2016.

  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16
    Der BGH geht von ersterem nur dann aus, wenn das Prozessverhalten der beklagten Partei keinen anderen Grund haben kann als den, dass der Rechtsstandpunkt der Klagepartei hingenommen wird (BGH, NJW-RR 2012, 688f, Tz. 12).

    Das aber ist im Sinne der Entscheidung des BGH (NJW-RR 2012, 688f, Tz. 12) eine "Hinnahme" des klägerischen Rechtsstandpunkts, die nach § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO zur Konsequenz hat, auch die Kosten des Rechtsstreits tragen zu müssen.

  • OLG Karlsruhe, 24.09.1985 - 4 W 71/85

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; Anerkenntnis eines Anspruchs

    Auszug aus OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16
    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die beklagte Partei deutlich macht, dass andere Motive als die Anerkennung der Berechtigung der gegen sie geltend gemachten Ansprüche für ihr Verhalten bestimmend waren (OLG Frankfurt a. a. O.. gegen OLG Karlsruhe, MDR 1986, 240f. das eine eindeutige Erklärung der beklagten Partei, mit der Erfüllung der Ansprüche deren Berechtigung anzuerkennen, forderte).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16
    Zwar geht der Senat davon aus, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen in der Berufungsinstanz ergehenden Beschluss nach § 91 a ZPO nicht schon wegen des Regelungsgehalts des § 99 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen ist (so BGH, NJW-RR 04, 999).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04

    Erledigung einer Unterlassungsklage durch Abgabe einer strafbewehrten

    Auszug aus OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Klärung materiellrechtlicher Fragen kommt aber wegen der ohnehin nur summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das Ausgangsgericht nicht in Betracht (so BGH, NJW-RR 2006, 566 und öfter).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Ein Pkw, der aufgrund seiner Ausrüstung mit einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, dürfte bereits deshalb einen Sachmangel aufweisen (vgl. hierzu auch OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2018 - 18 U 134/17, juris Rn. 11 mwN; OLG Nürnberg, NZV 2018, 315 Rn. 38; ferner OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 31. August 2018 - 25 U 17/18, juris Rn. 53; Witt, NJW 2017, 3681, 3682; Harriehausen, aaO S. 3138).
  • OLG Köln, 28.05.2018 - 27 U 13/17

    Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

    Allein die Installation dieser Software führt dazu, dass das Fahrzeug nicht die übliche Beschaffenheit aufweist, da der Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages noch davon ausgehen durfte, dass sich der Hersteller rechtmäßig verhalten und die für den Betrieb seines Pkw sowie für die Zulassung desselben erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen und Erlaubnisse nicht durch Täuschung und nicht unter Anwendung einer Manipulations-Software erwirkt hatte (vgl. OLG Köln, NZV 2018, 72, juris Rn. 39 f.; OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 28 W 14/16, juris Rn. 28; OLG Celle, MDR 2016, 1016, juris Rn. 6 f.; LG Hamburg, Urteil vom 7. März 2018 - 329 O 105/17, juris Rn. 32; LG Braunschweig, Urteil vom 6. Februar 2018 - 11 O 1175/17, juris Rn. 102; LG Ravensburg, Urteil vom 9. Januar 2018 - 2 O 171/17, juris Rn. 31; LG Potsdam, Urteil vom 24. November 2017 - 6 O 36/17, juris Rn. 17; LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16, juris Rn. 36; LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, juris Rn. 18; LG Regensburg, Urteil vom 4. Januar 2017 - 7 O 967/16, juris Rn. 30; LG Oldenburg, DAR 2016, 658, juris Rn. 26).

    Unerheblich ist daher, ob das Fahrzeug die maßgebenden Grenzwerte insbesondere der Euro-5-Abgasnorm hinsichtlich der Stickoxid-Ausstoßes auch ohne die betreffende Manipulations-Software einzuhalten vermag, und ob die für die Einhaltung der Euro-5-Norm im Prüfbetrieb maßgebenden Einzelheiten für den gewöhnlichen Fahrbetrieb nicht nur hinsichtlich der Emissionen, sondern auch im Zusammenhang mit dem Kraftstoffverbrauch und den Fahrleistungen bedeutungslos sind (vgl. auch OLG Köln, NZV 2018, 72, juris Rn. 40; OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16, juris Rn. 13; LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16, juris Rn. 36).

  • LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16

    Deliktshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung:

    (3) Dementsprechend geht auch die nahezu einhellige Auffassung in der bisherigen Rechtsprechung und Literatur zutreffend davon aus, dass die Verwendung der Abschaltsoftware durch die Beklagte zur kaufrechtlichen Mangelhaftigkeit der betroffenen Fahrzeuge führt (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage, Rn. 627 mwN; OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16 -, Rn. 13, juris).
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