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   OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07   

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https://dejure.org/2008,36023
OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07 (https://dejure.org/2008,36023)
OLG München, Entscheidung vom 23.04.2008 - 15 U 2983/07 (https://dejure.org/2008,36023)
OLG München, Entscheidung vom 23. April 2008 - 15 U 2983/07 (https://dejure.org/2008,36023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Herausgabe- bzw. Schadensersatzanspruch eines Insolvenzverwalters gegen die Ehefrau des Insolvenzschuldners; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Übertragung des Vermögens auf die Ehefrau; Sicherungsübereignung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich einer angeblich ungerechtfertigten Bereicherung der Insolvenzmasse durch Verkauf von Kraftfahrzeugen; Ausschluss des Gerichtsstandes des § 23 Zivilprozessordnung (ZPO) durch Art. 3 Abs. 2 Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und ...

  • unalex.eu

    Art. 1 Brüssel I-VO
    Sachlicher Anwendungsbereich - Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - Konkurs- und Vergleichssachen - Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG München I, 03.04.2007 - 3 O 8971/02

    Verlangen der Herausgabe von drei Kraftfahrzeugen und einem Motorboot durch den

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
    Das Urteil des Landgerichts München I vom 3.4.2007 - 3 O 8971/02 - wird aufgehoben.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 17.07.2007 - 3 O 8971/02 wird aufgehoben.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 03.04.2007 - 3 O 8971/02 - wird durch Entscheidung über die Widerklageanträge wie folgt ergänzt:.

  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 15 U 200/05

    Europäische Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des OLG Frankfurt vom 26.01.2006 - 15 U 200/05.

    Die Vorinstanz (OLG Frankfurt Urteil vom 26.01.2006 - 15 U 200/05) hatte die Klageabweisung als unzulässig gegen die dortige in Belgien ansässige Beklagte bestätigt.

  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 39/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
    Wenn das Oberlandesgericht nicht dieser Auffassung sei, müsse es gemäß Art. 234 EGV den Europäischen Gerichtshof anrufen oder das Verfahren nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung über das Vorlageersuchen des BGH in der Sache IX ZR 39/06 aussetzen.

    Auf diese Frage bezieht sich die Vorlage des BGH vom 21.06.2007 - IX ZR 39/06 an den Europäischen Gerichtshof.

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
    Bereits im Jahr 1998 habe Dr. Ro. für den am 24.12.1986 vereinbarten Verzicht auf ehelichen und nachehelichen Unterhalt sowie den Ausschluss des Versorgungsvergleichs entsprechend den schon seit 1992 geltenden Grundsätzen von BGHZ 158, 81 Wiedergutmachung leisten wollen.

    Hinzu kommt: Die von der Beklagten angeführten Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (beginnend mit BVerfG NJW 2001, 957) und des Bundesgerichtshofs zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (grundlegend BGH NJW 2004, 930 = die von der Beklagten angeführte Entscheidung BGHZ 158, 91), die sich vor allem auf die Vereinbarung des Ausschlusses von nachehelichem Unterhalt beziehen, also gar nicht einschlägig sind, sind erst Jahre nach der angeführten Serie von Sicherungsübereignungen beziehungsweise Abtretungen ergangen.

  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
    Die Entscheidungen über den Beitritt eines Streithelfers und über die Berufung können miteinander verbunden werden (BGH NJW 1982, 2070; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl., § 71 Rn 5 m. w. N.).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
    Hinzu kommt: Die von der Beklagten angeführten Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (beginnend mit BVerfG NJW 2001, 957) und des Bundesgerichtshofs zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (grundlegend BGH NJW 2004, 930 = die von der Beklagten angeführte Entscheidung BGHZ 158, 91), die sich vor allem auf die Vereinbarung des Ausschlusses von nachehelichem Unterhalt beziehen, also gar nicht einschlägig sind, sind erst Jahre nach der angeführten Serie von Sicherungsübereignungen beziehungsweise Abtretungen ergangen.
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
    Nach ganz herrschender Auffassung fällt die Leistung eines Neugläubigers an den Schuldner in voller Höhe, ohne Abzug der Gegenleistung, in die Insolvenzmasse, wie sich bereits aus dem Wortlaut von § 35 InsO ergibt (BGH Beschluss vom 20.03.2003 - IX ZB 388/02; Beschluss vom 18.05.2004 - IX ZB 189/03 unter ausdrücklicher Ablehnung der Auffassung von Andres; OLG München Beschluss vom 08.08.2003 - 6 U 3138/03 im von P. K.und Dr. G. La. geführten Parallelverfahren 34 O 17672/02; Hess, Insolvenzrecht, §§ 35, 36 Rn 57 m. w. N).
  • BGH, 11.01.1990 - IX ZR 27/89

    Rechtsnatur des Rückgewähranspruchs aufgrund Konkursanfechtung; Internationale

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
    Zur Zeit der Geltung der durch die EuGVVO in deren Anwendungsbereich abgelösten EuGVÜ (vgl. Zöller/Geimer, ZPO 26. Aufl., Art. 1 EuGVVO Rn 3) war es allgemeine Meinung, dass die konkursrechtliche Anfechtungsklage unter den Ausnahmekatalog fällt (BGH NJW 1990, 990; Schlosser, EuGVÜ 1996, Art. 1 Rn 21 m. w. N.), was auf eine Entscheidung des EuGH zurückzuführen war (Gourdain/Nadler EuGHE 1979, 733).
  • BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03

    Zum rechtlich geschützten Interesse eines Neugläubigers an der Eröffnung eines

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
    Nach ganz herrschender Auffassung fällt die Leistung eines Neugläubigers an den Schuldner in voller Höhe, ohne Abzug der Gegenleistung, in die Insolvenzmasse, wie sich bereits aus dem Wortlaut von § 35 InsO ergibt (BGH Beschluss vom 20.03.2003 - IX ZB 388/02; Beschluss vom 18.05.2004 - IX ZB 189/03 unter ausdrücklicher Ablehnung der Auffassung von Andres; OLG München Beschluss vom 08.08.2003 - 6 U 3138/03 im von P. K.und Dr. G. La. geführten Parallelverfahren 34 O 17672/02; Hess, Insolvenzrecht, §§ 35, 36 Rn 57 m. w. N).
  • BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99

    Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
    Es fehlt das erforderliche rechtlich enge Verhältnis zum gesetzlichen Anfechtungsanspruch (vgl. BGH NJW 2000, 3781 ausdrücklich für einen Auskunftsanspruch).
  • EuGH, 22.02.1979 - 133/78

    Gourdain / Nadler

  • OLG München, 05.08.1997 - 25 U 2527/97

    Bestehen eines Anspruches auf eine hinterlegte Sicherheitsleistung bei

  • OLG Hamburg, 26.02.2003 - 13 U 60/98

    Verweisung einer in zweiter Instanz als "Widerklage" erhobenen Klage an das

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 21 AE 07.693

    Versorgung aus der Notarkasse; Zuständigkeit des Gerichts; Antrag auf Erlass

    In einem anderen Verfahren, in dem der Insolvenzverwalter (des Ehemanns) gegen die Antragstellerin auf Anfechtung gestützte Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüche geltend machte, traf der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 23. April 2008 (Az. 15 U 2983/07) die Feststellung, bei der Übereignung u.a. der Büroausstattung und mehrerer gebrauchter Fahrzeuge durch den Ehemann der Antragstellerin habe es sich um typische Handlungen eines juristisch gebildeten Schuldners gehandelt, der in der Krise seinen Gläubigern den Zugriff auf möglichst viele Vermögenswerte entziehen wollte.

    Jedenfalls ab dem 1. Juni 2004 stehen die pfändbaren Teile der Versorgungsansprüche - ohne Rücksicht auf die Wirksamkeit der Anfechtung - dem Insolvenzverwalter zu (vgl. OVG München vom 23.4.2008 Az. 15 U 2983/07).

  • OLG München, 23.10.2015 - 5 U 4375/13

    Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Aufwertung einer Forderung zur

    Das Vorliegen solcher Verhältnisse legt nahe, bei Vorliegen eines die Gläubiger objektiv benachteiligenden und die näher stehenden Personen bevorzugenden Vertrags einen entsprechenden Vorsatz anzunehmen (vgl. Münchner Kommentar-lnsO/Kayser, 3. Aufl., § 138 Rn. 2, § 133 Rn. 27; OLG München, Urteil vom 23.04.2008 - 15 U 2983/07 = BeckRS 2008, 09856).
  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 21 ZB 06.944

    Versorgung; Notarkasse; Prozessführungsbefugnis Ehefrau; Abtretung;

    Nur am Rande sei erwähnt, dass das Oberlandesgericht München in einem anderen Verfahren im Urteil vom 23. April 2008 (Az. 15 U 2983/07 ) sogar zur Auffassung gelangt ist, aus den Umständen der Übertragungen lasse sich zu Recht auf Kenntnis der Ehefrau im Sinne von § 133 Abs. 1 InsO schließen.
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