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   OLG München, 23.04.2015 - 34 Wx 122/15   

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https://dejure.org/2015,8506
OLG München, 23.04.2015 - 34 Wx 122/15 (https://dejure.org/2015,8506)
OLG München, Entscheidung vom 23.04.2015 - 34 Wx 122/15 (https://dejure.org/2015,8506)
OLG München, Entscheidung vom 23. April 2015 - 34 Wx 122/15 (https://dejure.org/2015,8506)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebühren des Grundbuchamts für die Eintragung der Erweiterung eines bestehenden Sondernutzungsrechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 3; GNotKG § 3 Abs. 2; KV GNotKG Nr. 14160 Ziff. 5
    Erhebung der Festgebühr bei Erweiterung eines Sondernutzungsrechts für jedes rechtlich betroffene nicht schon bisher ausgeschlossene Sondereigentum

  • rewis.io

    Gebührenansatz bei Änderung der Teilungserklärung über das Sondernutzungsrechts an einer Dachterrasse

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Wohnungsgrundbuch - Änderung bestehendes Sondernutzungsrechts an Dachterrasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren des Grundbuchamts für die Eintragung der Erweiterung eines bestehenden Sondernutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Gebühren bei Erweiterung eines Sondernutzungsrechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1162
  • DNotZ 2016, 603
  • NZM 2015, 942
  • FGPrax 2015, 184
  • Rpfleger 2015, 601
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 18/00

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG München, 23.04.2015 - 34 Wx 122/15
    Es handelt sich um ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht, das mit der Eintragung im Grundbuch eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte bewirkt, wozu materiell gemäß § 877 BGB die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich ist (BGHZ 91, 343/346; BGH Rpfleger 2001, 69/70; BayObLGZ 2000, 96/98; Demharter FGPrax 1996, 6).

    Die erstmalige Einräumung - nicht anders die Erweiterung - eines Sondernutzungsrechts bewirkt bei den übrigen Wohnungseigentümern einen entsprechenden Rechtsverlust, weil sie von dem aus dem Miteigentum fließenden Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums in dem Umfang ausgeschlossen werden, in dem einem Wohnungseigentümer das Recht zum alleinigen Gebrauch eingeräumt wird (BayObLGZ 2000, 96/98).

  • BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00

    Löschung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 23.04.2015 - 34 Wx 122/15
    Es handelt sich um ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht, das mit der Eintragung im Grundbuch eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte bewirkt, wozu materiell gemäß § 877 BGB die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich ist (BGHZ 91, 343/346; BGH Rpfleger 2001, 69/70; BayObLGZ 2000, 96/98; Demharter FGPrax 1996, 6).
  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG München, 23.04.2015 - 34 Wx 122/15
    Es handelt sich um ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht, das mit der Eintragung im Grundbuch eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte bewirkt, wozu materiell gemäß § 877 BGB die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich ist (BGHZ 91, 343/346; BGH Rpfleger 2001, 69/70; BayObLGZ 2000, 96/98; Demharter FGPrax 1996, 6).
  • OLG München, 11.08.2014 - 34 Wx 319/14

    Kosten des Notars: Kostenansatz für mehrere gleichzeitig beantragte Änderungen im

    Auszug aus OLG München, 23.04.2015 - 34 Wx 122/15
    Der Senat hatte sich zwar bereits mit der Vorschrift befasst (Beschluss vom 11.8.2014, 34 Wx 319/14 Kost, bei juris), ausdrücklich jedoch nur zur Frage "gleichzeitig beantragter" Änderungen.
  • LG Bayreuth, 20.07.1993 - 4 T 27/93
    Auszug aus OLG München, 23.04.2015 - 34 Wx 122/15
    Vielmehr bemaß sich die anfallende halbe Gebühr nach dem Wert des geänderten Rechts (§ 76 Abs. 2 mit § 64 KostO; siehe LG Bayreuth JurBüro 1994, 758), wobei sich die Bewertung nach § 30 KostO richtete und durch den Wert des veränderten Rechts selbst begrenzt war (z. B. Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 76 KostO Rn. 6, § 64 KostO Rn. 14 f.).
  • LG Hamburg, 04.03.2016 - 318 S 109/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss über die dauerhafte

    Auch der zu einer gebührenrechtlichen Frage ergangene Beschluss des OLG München vom 23.04.2015 - 34 Wx 122/15 (NZM 2015, 942) gibt für den vorliegend zu entscheidenden Sachverhalt nichts her, da es dort um die erstmalige Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einer gegenüber den ursprünglichen Plänen vergrößert hergestellten Dachterrasse ging.
  • OLG München, 25.05.2020 - 34 Wx 263/18

    Kostenrechtliche Behandlung der Erweiterung des Sondereigeentums

    Des Weiteren fallen unter Nr. 14160 Ziff. 5 KV GNotKG die nachträgliche Begründung und Übertragung (Gutfried in Bormann/Diehn/Sommerfeldt GNotKG 3. Aufl. Nr. 14160 Rn. 24) wie auch die Erweiterung von Sondernutzungsrechten (Senat vom 23.4.2015, 34 Wx 122/15).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2016 - 3 W 59/16

    Gerichtskosten in Wohnungsgrundbuchsachen: Zuordnung des Sondernutzungsrechts zu

    Für eine solche Betroffenheit bedarf es einer unmittelbaren - positiven (erweiternden) oder negativen (beschränkenden) - Rechtsänderung bzw. Inhaltsänderung (vgl. mit eingehender Begründung OLG München, Beschluss vom 23. April 2015, Az. 34 Wx 122/15, nach Juris; ebenso z.B. Schneider/Volpert/Fölsch/ Drempetic , Gesamtes Kostenrecht, 2014, Nr. 14160 KV GNotKG Rn. 15 ff.).

    Aufgrund der Regelungen in der Teilungserklärung unterscheidet sich der streitige Sachverhalt von dem durch das OLG München (Beschluss vom 23. April 2015, Az. 34 Wx 122/15, nach Juris) entschiedenen Fall; dort wurde die ursprüngliche Teilungserklärung dergestalt geändert, dass die von einem Sondernutzungsrecht betroffene Fläche nachträglich zulasten der anderen Miteigentümer vergrößert wurde.

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