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   OLG München, 23.05.2019 - 31 Wx 56/17   

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https://dejure.org/2019,14362
OLG München, 23.05.2019 - 31 Wx 56/17 (https://dejure.org/2019,14362)
OLG München, Entscheidung vom 23.05.2019 - 31 Wx 56/17 (https://dejure.org/2019,14362)
OLG München, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 31 Wx 56/17 (https://dejure.org/2019,14362)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einleitung eines Wertermittlungsverfahrens und der Festsetzung des Geschäftswerts zum Zwecke der Nacherhebung von Gerichtsg...

  • rewis.io

    Festsetzung der Nachlasspflegervergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Einleitung eines Wertermittlungsverfahrens und der Festsetzung des Geschäftswerts zum Zwecke der Nacherhebung von Gerichtsgebühren

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.2017 - X ZB 11/16

    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeiten des Verfahrensbevollmächtigten des vorherigen

    Auszug aus OLG München, 23.05.2019 - 31 Wx 56/17
    Denn in solch einem Fall fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Festsetzung des Geschäftswerts im Sinne des § 31 KostO (vgl. auch BGH NJW-RR 2017, 640 betreffend Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit bei Fehlen einer gebührenauslösenden Tätigkeit).
  • OLG München, 06.07.2017 - 31 Wx 409/16

    Aufhebung der Kostenentscheidung des Nachlassgerichts wegen nicht angefallener

    Auszug aus OLG München, 23.05.2019 - 31 Wx 56/17
    Unter dem Begriff "Verfahren" bzw. der "Angelegenheit" ist in kostenrechtlicher Hinsicht stets das konkrete (z.B. Erbscheinserteilung, Erbscheinseinziehung, Ernennung eines Testamentsvollstreckers, Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnis, Entlassung eines Testamentsvollstreckers, Anordnung einer Nachlasspflegschaft etc.), nicht aber das gesamte Nachlassverfahren nach dem Tode einer Person als Ganzes gemeint, denn jedes dieser Verfahren ist selbstständig und hat grundsätzlich ein eigenes Schicksal (Rojahn in: Burandt/Rojahn 3. Aufl. § 58 FamFG Rn. 6; vgl. auch OLG München NJW-RR 2017, 1277 Tz. 18).
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