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   OLG München, 23.06.2005 - 23 U 5681/04   

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https://dejure.org/2005,6460
OLG München, 23.06.2005 - 23 U 5681/04 (https://dejure.org/2005,6460)
OLG München, Entscheidung vom 23.06.2005 - 23 U 5681/04 (https://dejure.org/2005,6460)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 23 U 5681/04 (https://dejure.org/2005,6460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 662, 675, 684 Satz 2
    Genehmigung von Lastschriften durch Weiternutzung des Kontos

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Genehmigung von Lastschriften durch Weiternutzung des Kontos

Verfahrensgang

  • LG München I - 8 HKO 1279/04
  • OLG München, 23.06.2005 - 23 U 5681/04

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2102
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus OLG München, 23.06.2005 - 23 U 5681/04
    1.Grundsätzlich bestand für die spätere Gemeinschuldnerin die nicht befristete Möglichkeit zum Widerspruch gegen die im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften, solange sie sie nicht ausdrücklich oder konkludent genehmigt hatte (vgl. BGH, Urt. v. 6.6.2000 ... XI ZR 258/99, ZIP 2000, 1379 = WM 2000, 1577 , dazu EWiR 2000, 959 (Koller) ).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 125/02

    Wertgrenze für Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches

    Auszug aus OLG München, 23.06.2005 - 23 U 5681/04
    Der Kläger kann nicht die Beseitigung der streitgegenständlichen, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Belastungen oder Auszahlung (vgl. BGH ZIP 2002, 2184 = WM 2002, 2408 , dazu EWiR 2002, 1097 (Bork) ) verlangen, da diesen Lastschriften ein entsprechender Aufwendungsersatzanspruch der Beklagten zugrunde liegt.
  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 236/07

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

    Solche Umstände können beispielsweise zu bejahen sein, wenn der Kunde seinen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung des Kontostandes und den danach möglichen Dispositionen mit seinem Kreditinstitut abstimmt (OLG München, ZIP 2005, 2102, 2103; Ganter, WM 2005, 1557, 1562 Fn. 48a; Nobbe, WM 2009, 1537, 1541; Spliedt, NZI 2007, 72, 79 Fn. 82; Wegmann, ZInsO 2010, 78, 80).
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Zwar hat die Schuldnerin die Belastungsbuchung nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weder ausdrücklich noch konkludent (vgl. dazu Senat BGHZ 144, 349, 354; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - IX ZR 217/06, WM 2007, 2246, 2250 Tz. 34 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 174, 84 vorgesehen; OLG München ZIP 2005, 2102 f.; LG Siegen ZIP 2006, 1459 f.; LG Berlin ZInsO 2007, 384, 385) genehmigt.
  • OLG Saarbrücken, 31.10.2013 - 4 U 14/13

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückerstattungsanspruch eines Gläubigers gegen

    Unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG München ZIP 2005, 2102, 2103) und Lit. (Ganter, WM 2005, 1557, 1562; Nobbe, WM 2009, 1537, 1541, Spliedt NZI 2007, 72, 79; Wegmann, ZInsO 2010, 78, 80) könnten - so der XI. Zivilsenat weiter - solche Umstände beispielsweise auch dann zu bejahen sein, wenn der Kunde seinen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung des Kontostandes und den danach möglichen Dispositionen mit seinem Kreditinstitut abstimmt.
  • OLG Hamburg, 02.06.2010 - 13 U 127/09

    Giroverkehr: Konkludente Genehmigung von Lastschriftabbuchungen durch

    Etwas anderes mag gelten, wenn besondere Umstände hinzukommen, aus denen sich ergibt, daß der Kontoinhaber die weitere Nutzung des Kontos gezielt an den erfolgten Lastschrift-Abbuchungen ausgerichtet hat, so z.B. wenn er Einzahlungen auf das Konto vornimmt, die gezielt der Kontoauffüllung nach erfolgter Lastschrift-Abbuchung dienen oder wenn er im Zusammenhang mit durch Lastschrift-Abbuchungen entstandenen Kontoüberziehungen alsbaldige Zahlungen ankündigt oder sich eine Kreditlinie bewilligen läßt (vgl. hierzu OLG München ZIP 2005, 2102 f).
  • OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zur

    Das Erstgericht hat die Klage ohne Beweisaufnahme in Anlehnung an eine Entscheidung des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 23.6.2005 (Az. 23 U 5681/04, Anlage B 1) abgewiesen, da es davon ausgegangen ist, dass der über die jeweiligen Kontostände informierte Schuldner die Lastschriftbelastungen konkludent durch widerspruchslose aktive Fortführung des Geschäftskontos in Form von Überweisungen und Scheckabwicklungen sowie außerdem durch Bareinzahlungen nach Hinweis auf die Überschreitung des Kreditlimits genehmigt habe.
  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 2 U 671/09

    Anforderungen an die Genehmigung von Belastungsbuchungen

    Solche Umstände können beispielsweise zu bejahen sein, wenn der Kunde seinen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung des Kontostandes und den danach möglichen Dispositionen mit seinem Kreditinstitut abstimmt (BGH, ebd. Unter Bezug auf OLG München ZIP 2005, 2102, Ganter, WM 2005, 1557; 1562; Nobbe, WM 2009, 1537, 1541; Spiedt, NZI 2007, 72, 79; Wegmann, ZInsO 2010, 78, 80).
  • LG München I, 28.08.2006 - 27 O 20542/05

    Geltung des Schweigens auf zugegangene Rechnungsabschlüsse als Genehmigung bei

    Die Fortführung des Kontos durch die Gemeinschuldnerin bewirkt im Gegensatz zum OLG-Urteil München, 23 U 5681/04, keine Genehmigung, da im Gegensatz zu dem genannten Urteil die Fortführung des Kontos nur im Rahmen der 6-Wochenfrist erfolgte und nicht ein ganzes Jahr, wie im bezogenen Urteil.
  • LG Traunstein, 07.03.2008 - 5 O 3970/07

    Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen eine Bank des Schuldners auf Rückgewähr

    Die Benutzung des Kontos über einen sehr langen Zeitraum nach der beanstandeten Buchung gilt aber nach der Rechtsprechung als Genehmigung (so im Fall einer Benutzung des Kontos über 11 Jahre nach der beanstandeten Buchung OLG München, Urteil vom 23.06.2005, Aktenzeichen 23 U 5681/04, zitiert nach Juris Randzeichen 18 bis 19).
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