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   OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08   

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https://dejure.org/2008,2452
OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08 (https://dejure.org/2008,2452)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.2008 - 31 Wx 34/08 (https://dejure.org/2008,2452)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 31 Wx 34/08 (https://dejure.org/2008,2452)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 59

    BGB § 2265
    Gemeinschaftliches Testament in getrennten Urkunden

  • openjur.de

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung von in verschiedenen Urkunden befindlichen Testamenten von Ehegatten

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Testament kann auch getrennt abgefasst werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formelle Voraussetzungen eines gemeinschaftlichen Testaments; Auswirkungen eines Einsetzen sich jeweils in getrennten Urkunden zu Alleinerben durch die Ehegatten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bindung an gemeinschaftliches Testament

  • heuking.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Übliche Irrtümer bei Ehegattentestamenten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftliches Testament - Zwei Testamente, ein Wille

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anforderungen an den Errichtungszusammenhang beim gemeinschaftlichen Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2234
  • Rpfleger 2008, 642
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.1953 - IV ZR 131/52

    Gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08
    aa) Allein der Umstand, dass die Testamente von den Ehegatten am selben Tag und am selben Ort errichtet worden sind und sich im Wortlaut im Wesentlichen gleichen, reicht für sich allein nicht aus, um ein gemeinschaftliches Testament anzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHZ 9, 113/116 f.).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08
    Es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.).
  • BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04

    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden

    Auszug aus OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08
    Es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Auszug aus OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament

    Ein Indiz für den Willen, gemeinschaftlich testieren zu wollen, kann sich des Weiteren aus einem gemeinschaftlich verfassten (weiteren) Testament ergeben, das die beiden Einzeltestamente ergänzt (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 31 Wx 34/08 -, Rn. 16, juris).
  • OLG München, 24.08.2020 - 31 Wx 241/18

    Bindungswirkung eines in Österreich geschriebenes gemeinschaftlichen Testaments

    Zwei getrennte Urkunden bilden somit dann ein gemeinschaftliches Testament, wenn sich die Gemeinschaftlichkeit aus anderen Umständen als der Urkundeneinheit ergibt, die in den Testamentsurkunden zumindest angedeutet sind (BGH NJW 1953, 698, 699; OLG München MittBayNot 2009, 55; OLG Braunschweig ZEV 2007, 178).
  • OLG Hamm, 06.05.2021 - 10 W 9/21

    Gemeinschaftliches Testament; Testierunfähigkeit

    Für die Annahme einer solchen gemeinschaftlichen Erklärung ist es dabei nicht ausreichend, dass die beiden Einzelurkunden am gleichen Tag und Ort und mit im Wesentlichen gleichem Inhalt errichtet worden sind, wenn sie darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür enthalten, dass die Eheleute als gemeinschaftlich erklärend aufgetreten sind (BGHZ 9, 113 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.1978, 15 W 246/78; OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1415 f.; OLG München, FamRZ 2008, 2234 ff.).
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