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   OLG München, 23.07.2008 - 7 U 2446/08   

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https://dejure.org/2008,7100
OLG München, 23.07.2008 - 7 U 2446/08 (https://dejure.org/2008,7100)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.2008 - 7 U 2446/08 (https://dejure.org/2008,7100)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 7 U 2446/08 (https://dejure.org/2008,7100)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Frachtführerhaftung: Verjährungshemmung durch schriftliche Erklärung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruches wegen eines von einem Frachtführer verursachten Schadens durch schriftliche Erklärung gem. § 439 Abs. 3 S. 1 Handelsgesetzbuch (HGB); Möglichkeit der verjährungshemmenden Abgabe einer Erklärung i.S.d. § 439 Abs. 3 S. 1 HGB ...

  • tis-gdv.de

    Verjährung, Textform

  • rabüro.de

    Keine Verjährungshemmung von Ansprüchen gegen Frachtführer

  • Judicialis

    HGB § 438 Abs. 4; ; HGB § 439 Abs. 3; ; BGB § 126 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 438 Abs. 4; HGB § 439 Abs. 3; BGB § 126b
    Eine Erklärung in Textform reicht nicht aus, um die Verjährung eines Anspruchs gegen den Frachtführer zu hemmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgt eine Haftbarhaltung per E-Mail/Telefax "schriftlich" i.S.d. § 439 III 1 HGB?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1169
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.09.2012 - I ZR 75/11

    Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Frachtführer:

    Mit Recht hat das Berufungsgericht daraus den Schluss gezogen, dass für die Erklärung gemäß § 439 Abs. 3 Satz 1 HGB die Schriftform im Sinne von § 126 Abs. 1 BGB erforderlich ist (ebenso OLG München, TranspR 2008, 321, 323; OLG Frankfurt, TranspR 2010, 36, 37; MünchKomm.HGB/Herber/Eckardt, § 439 Rn. 22; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 439 Rn. 21; Andresen/Valder, Speditions-, Fracht- und Lagerrecht, § 439 HGB Rn. 29; aA Koller aaO § 439 HGB Rn. 33, der darauf hinweist, dass der Frachtführer keiner gesteigerten Sicherheit bei der Identifikation des Anspruchstellers bedürfe, weil er lediglich darüber informiert werden solle, dass gegen ihn Ansprüche geltend gemacht werden; ebenso Steinborn, TranspR 2011, 16, 18).
  • LG Hamburg, 12.02.2009 - 409 O 90/08

    Frachtführerhaftung: Hemmung der Verjährung durch Telefax

    Im Übrigen werde an dieser Stelle auf die Entscheidung des OLG München vom 23.7.2008 (TranspR 2008, 321) verwiesen, wonach eine Erklärung in Textform nicht dem Schriftformerfordernis des § 126 BGB genüge.

    Es fehlt insoweit an einer planwidrigen Regelungslücke, wie das OLG München zutreffend begründet hat (vgl. TranspR 2008, 321, 322; vgl. auch Ebenroth, Boujong, Joost, HGB, § 439 Rzn. 24 f.; Andresen/Valder, Speditions-, Fracht- und Lagerrecht, Handbuch des Transportrechts, § 439 Rz. 29; Fremuth/Thume, TranspR, § 438 Rzn. 24 f., § 439 Rz. 29).

    Gerade dies steht einer Auslegung einzelner Vorschriften dahingehend, dass statt der normierten Schriftform die Textform ausreichend sein soll, grundsätzlich entgegen (vgl. OLG München TranspR 2008, 321, 322 f.), und zwar auch einer (einschränkenden) teleologischen Auslegung.

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Beweiswirkung, die durch die Einhaltung der Schriftform gewahrt werden soll (vgl. OLG München TranspR 2008, 321, 323), kann es nicht darauf ankommen, ob sich die Parteien im Anschluss an den Eingang eines unterschriebenen Faxes über dessen Inhalt unterhalten haben.

  • OLG München, 16.07.2009 - 23 U 2075/09

    Haftung des Lagerhalters: Schadensersatz wegen Verlust eingelagerter Kugellager;

    8 Zum einen ist eine schriftliche Erfüllungsablehnung der Beklagten nicht bekannt, nachdem die Klägerin eine schriftliche (vgl. OLG München Urteil vom 23.07.2008, 7 U 2446/08 Tz. 9 ff.) Schadensmeldung am 28.02.2007 (K 8) erstattet hat, § 475 a Satz 1, 439 Abs. 3 HGB.
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