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   OLG München, 23.07.2013 - 34 Wx 210/13   

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https://dejure.org/2013,18713
OLG München, 23.07.2013 - 34 Wx 210/13 (https://dejure.org/2013,18713)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.2013 - 34 Wx 210/13 (https://dejure.org/2013,18713)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 34 Wx 210/13 (https://dejure.org/2013,18713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 133 WEG §§ 8; 12
    Zur gebotenen engen Auslegung eines Zustimmungsvorbehaltes des Verwalters nach § 12 WEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Zustimmung des Verwalters zur Unterteilung von Wohnungseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verwalterzustimmung zur Unterteilung von Wohnungseigentum gemäß Teilungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; WEG §§ 8, 12
    Erfordernis der Zustimmung des Verwalters zur Unterteilung von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterteilung: Zustimmungsvorbehalt für Verwalter zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterteilung und Zusammenlegung von Wohnungs- und Teileigentum bedarf nicht der Zustimmung des Verwalters

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Unterteilung von Wohneigentum: Muss der Verwalter zustimmen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterteilung von Wohnungseigentum: Zustimmungsvorbehalt für Verwalter? (IMR 2013, 420)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 84
  • FGPrax 2013, 255
  • ZMR 2014, 137
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 23.07.2013 - 34 Wx 210/13
    Die spätere Unterteilung eines zunächst einheitlichen Wohnungseigentums in mehrere selbständige Einheiten ist nach mittlerweile herrschender Meinung möglich (BGHZ 49, 250; vgl. Bärmann/Armbrüster WEG 12. Aufl. § 2 Rn. 93; Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 7 Rn. 242).

    Unabhängig von der dogmatischen Herleitung (vgl. Armbrüster/Bärmann § 2 Rn. 93) aus § 8 WEG oder § 7 GBO herrscht Einigkeit, dass es einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht bedarf (vgl. BGHZ 73, 150/155; BGHZ 49, 250, zuletzt BGH NJW 2012, 2434, je zur Teilveräußerung; Bärmann/Armbrüster § 2 Rn. 95; Schneider in Riecke/Schmid § 7 Rn. 245/246).

    Dies schließt aber nicht aus, dass in der Gemeinschaftsordnung ein Zustimmungsvorbehalt im Sinn von § 12 WEG vorgesehen werden kann, sei es der übrigen Wohnungseigentümer, sei es eines Dritten wie z. B. des Verwalters (BGHZ 49, 250/257; vgl. Bärmann/ Armbrüster § 2 Rn. 95 m.w.N.).

  • BayObLG, 15.01.1998 - 2Z BR 30/97

    Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines

    Auszug aus OLG München, 23.07.2013 - 34 Wx 210/13
    Für den baulichen Vollzug gegebenenfalls erforderliche Zustimmungen nach § 22 Abs. 1 WEG müssen dem Grundbuchamt grundsätzlich nicht vorgelegt werden, damit die Rechtsänderung eingetragen werden kann (BayObLG DNotZ 1999, 210; Bärmann/Armbrüster aaO.).

    Das Grundbuch wird dadurch nicht unrichtig (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 210/211).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus OLG München, 23.07.2013 - 34 Wx 210/13
    Unabhängig von der dogmatischen Herleitung (vgl. Armbrüster/Bärmann § 2 Rn. 93) aus § 8 WEG oder § 7 GBO herrscht Einigkeit, dass es einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht bedarf (vgl. BGHZ 73, 150/155; BGHZ 49, 250, zuletzt BGH NJW 2012, 2434, je zur Teilveräußerung; Bärmann/Armbrüster § 2 Rn. 95; Schneider in Riecke/Schmid § 7 Rn. 245/246).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 23.07.2013 - 34 Wx 210/13
    Umstände außerhalb der Eintragung und der in ihr in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (z.B. BGHZ 113, 374/378).
  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11

    Teilveräußerung von Wohnungseigentum: Vermehrung der Stimmrechte

    Auszug aus OLG München, 23.07.2013 - 34 Wx 210/13
    Unabhängig von der dogmatischen Herleitung (vgl. Armbrüster/Bärmann § 2 Rn. 93) aus § 8 WEG oder § 7 GBO herrscht Einigkeit, dass es einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht bedarf (vgl. BGHZ 73, 150/155; BGHZ 49, 250, zuletzt BGH NJW 2012, 2434, je zur Teilveräußerung; Bärmann/Armbrüster § 2 Rn. 95; Schneider in Riecke/Schmid § 7 Rn. 245/246).
  • OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Diese Fragen sind gegebenenfalls vor dem Wohnungseigentumsgericht zu klären; etwa erforderliche Zustimmungen nach § 22 Abs. 1 WEG sind wie die bauliche Ausführung selbst grundsätzlich für das Grundbuchverfahren nicht von Bedeutung (Senat vom 23.7.2013, 34 Wx 210/13 = FGPrax 2013, 255; Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 7 Rn. 245).
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