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   OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20   

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https://dejure.org/2021,65105
OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20 (https://dejure.org/2021,65105)
OLG München, Entscheidung vom 23.08.2021 - VA-Not 2/20 (https://dejure.org/2021,65105)
OLG München, Entscheidung vom 23. August 2021 - VA-Not 2/20 (https://dejure.org/2021,65105)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Bescheid, Werbung, Anfechtungsklage, Berufsbezeichnung, Notar, Feststellung, Feststellungsklage, Verpflichtungsklage, Verwaltungsverfahren, Kennzeichnung, Amt, Aufhebung, Notare, Einschreiten, berechtigtes Interesse, Zulassung der Berufung, inhaltliche Richtigkeit

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  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20
    Die Bestimmung des § 29 BNotO kann auch im Anschluss an BVerfG DNotZ 1998, 69 und die damit postulierte Geltung des Art. 12 GG für den Notar nicht mehr als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt verstanden werden (BeckOK BNotO/Frisch, 4. Ed. 1.2.2021 Rn. 3, BNotO § 29 Rn. 3).

    Die Auffassung, die bei Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG zu freien Berufen eine weitgehende Werbefreiheit für Notare reklamiert und Bezüge zum Amt des Notars verneint, verkennt die klaren Hinweise des BVerfG zur Sonderstellung des Notars im Rechtssystem (etwa BVerfG DNotZ 1998, 69 (71) oder DNotZ 2009, 702 (704 f.)) und den großenteils hoheitlichen Charakter notarieller Tätigkeit.

  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03

    Anwaltsnotariat

    Auszug aus OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20
    Soweit § 29 Abs. 1 BNotO eine berufswidrige Werbung verbietet, d.h. dem Notar aufgibt, jedes gewerbliche Verhalten, insbesondere eine dem öffentlichen Amt widersprechende Werbung zu unterlassen, ist dies als flankierende Maßnahme zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Berufsausübung der Notare gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.08.2008, 1 BvR 623/08, DNotZ 2009, 792; BVerfGE 112, 255, 263).
  • OLG Celle, 19.06.2006 - Not 9/06

    Werbung eines Anwaltsnotars in einem kirchlichen Gemeindebrief; Dienstvergehen

    Auszug aus OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20
    Um solche Missverständnisse zu vermeiden und der Verpflichtung des Notars zur Tätigkeit im gesamten Bereich der §§ 20 -22 BNotO Rechnung zu tragen, soll dem Notar die Nennung von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten untersagt sein (vgl. u.a. OLG Celle NJW-RR 2001, 1721; NJW-RR 2006, 1650; Regierungsentwurf zur BNotO-Novelle vom 6.11.2020, S. 156).
  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 121/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigungspflicht für zur hauptberuflichen

    Auszug aus OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20
    Die Auffassung, die bei Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG zu freien Berufen eine weitgehende Werbefreiheit für Notare reklamiert und Bezüge zum Amt des Notars verneint, verkennt die klaren Hinweise des BVerfG zur Sonderstellung des Notars im Rechtssystem (etwa BVerfG DNotZ 1998, 69 (71) oder DNotZ 2009, 702 (704 f.)) und den großenteils hoheitlichen Charakter notarieller Tätigkeit.
  • OLG Celle, 15.01.2001 - Not 12/00

    Amtspflichtwidrige Werbung des Notars durch Zeitungsanzeigen und Anbringung eines

    Auszug aus OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20
    Um solche Missverständnisse zu vermeiden und der Verpflichtung des Notars zur Tätigkeit im gesamten Bereich der §§ 20 -22 BNotO Rechnung zu tragen, soll dem Notar die Nennung von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten untersagt sein (vgl. u.a. OLG Celle NJW-RR 2001, 1721; NJW-RR 2006, 1650; Regierungsentwurf zur BNotO-Novelle vom 6.11.2020, S. 156).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20
    Der BGH sieht Werbung als Tätigkeit an, die unter planmäßiger Anwendung beeinflussender Mittel darauf angelegt ist, Leistungen des Werbenden in Anspruch zu nehmen (BGH NJW 1992, 45).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20
    Werbung ist ihm verboten, soweit sie vom Blickwinkel und Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise Zweifel an seiner Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit zu wecken geeignet ist (BVerfG NJW 2000, 3195 (3196)).
  • BVerfG, 19.08.2008 - 1 BvR 623/08

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Außendarstellung eines Notars

    Auszug aus OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20
    Soweit § 29 Abs. 1 BNotO eine berufswidrige Werbung verbietet, d.h. dem Notar aufgibt, jedes gewerbliche Verhalten, insbesondere eine dem öffentlichen Amt widersprechende Werbung zu unterlassen, ist dies als flankierende Maßnahme zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Berufsausübung der Notare gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.08.2008, 1 BvR 623/08, DNotZ 2009, 792; BVerfGE 112, 255, 263).
  • VG Stuttgart, 05.11.1999 - 4 K 1000/99

    Klärung der Frage, ob mit der Führung der Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" neben

    Auszug aus OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20
    Das VG Stuttgart, Urteil v. 05.11.1999, 4 K 1000/99, abgedruckt in NJW 2000, 1810, hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Facharzt für Urologie neben der Gebietsbezeichnung "Urologie" auch die Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" führen darf.
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