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   OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20   

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OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20 (https://dejure.org/2021,56430)
OLG München, Entscheidung vom 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20 (https://dejure.org/2021,56430)
OLG München, Entscheidung vom 23. September 2021 - 2 Ws 1306/20 (https://dejure.org/2021,56430)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Verfahren gegen Manfred G. (Badewannenmord)

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 23.09.2021)

    Gericht beschäftigt sich erneut mit "Badewannen-Mord"

  • idw-online.de (Kurzinformation)

    Unfall oder Mord? Forschende der Universität Stuttgart lieferten Voraussetzungen für die Wiederaufnahme

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • manfred-genditzki.eu (Verfahrensdokumentation)

    Der Fall Genditzki - Chronologie

  • spiegel.de (Videobericht, 09.02.2022)

    Wiederaufnahme 13 Jahre nach dem Urteil: Badewannenmord - oder ein tödlicher Sturz?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 23.05.2005 - 1 Ws 162/05

    Wiederaufnahme

    Auszug aus OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
    Hierzu ist das Antragsvorbringen zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen, wobei das Wiederaufnahmegericht an die Beweiswürdigung des erkennenden Gerichts gebunden ist (OLG Jena, Beschluss vom 23.05.2005 - 1 Ws 162/05, NStZ-RR 2005/379; MÜKO-Engländer/Zimmermann, aaO., Rn. 56 zu § 359).

    Denn der Antrag ist bereits dann in vollem Umfang zuzulassen, wenn wenigstens einer der geltend gemachten Gründe die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt (OLG Jena, NStZ-RR 2005/379).

  • BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme

    Auszug aus OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
    a) Neu sind hierbei alle Tatsachen und Beweismittel, die der Überzeugungsbildung des Gerichts nicht zugrunde gelegt worden sind, auch wenn sie ihr hätten zugrunde gelegt werden können (vgl. etwa BVerfG NJW 2007/207).

    Andernfalls würde das Wiederaufnahmeverfahren seine Funktion, einem Ausgleich zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit zu dienen, nicht mehr ausfüllen können und so das auch dem rechtskräftig Verurteilten nach Art. 2 Abs. 1 GG zustehende Recht auf effektiven Rechtsschutz unangemessen verkürzen (BVerfG NStZ 1995/43; NJW 2007/207).

  • OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Gelegenheit zur Nachbesserung leicht

    Auszug aus OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
    Hierbei dürfen an den erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit keine überspannten Anforderungen gestellt werden (OLG München, Beschluss vom 09.03.2010 - 3 Ws 109-112/10, BeckRS 2011, 34).
  • LG München II, 17.01.2012 - 2 Ks 31 Js 40341/08

    Mord an Seniorin: Das zweite Lebenslang für den Hausmeister

    Auszug aus OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
    Der Antrag des Verurteilten M... B... G... auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München II vom 17. Januar 2012 (Az.: 2 Ks 31 Js 40341/08) abgeschlossenen Verfahrens wird für zulässig erklärt.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1986 - 2 Ws 770/86

    Tatsacheninstanz; Sachverständige; Neue Tatsachen; Beweismittel

    Auszug aus OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
    Zu einem neuen Beweismittel wird er (u. a.) erst dann, wenn er über überlegene Forschungsmittel, insbesondere neue wissenschaftliche Erkenntnisse verfügt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.1986 - 2 Ws 770/86, NStZ 1987/245).
  • OLG Hamburg, 17.07.2000 - 1 Ws 53/00

    Wiederaufnahme wegen neuer Beweismittel

    Auszug aus OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
    Darüber hinaus wird es zu prüfen haben, inwieweit es die Beweisaufnahme auch auf die Erhebung der weiteren angetretenen Beweise erstreckt (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Rn. 5 zu § 369; KK-Schmidt, a. a. O., Rn. 2 zu § 369; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2000 - 1 Ws 53/00, StV 2003/229, 230; OLG Jena, Beschluss vom 04.07.1996 - 1 Ws 125/96, NStZ-RR 1997/47; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.02.1993 - 1 Ws 432/92, BecKRS 2014, 290).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
    Andernfalls würde das Wiederaufnahmeverfahren seine Funktion, einem Ausgleich zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit zu dienen, nicht mehr ausfüllen können und so das auch dem rechtskräftig Verurteilten nach Art. 2 Abs. 1 GG zustehende Recht auf effektiven Rechtsschutz unangemessen verkürzen (BVerfG NStZ 1995/43; NJW 2007/207).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.1993 - 1 Ws 432/92
    Auszug aus OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
    Darüber hinaus wird es zu prüfen haben, inwieweit es die Beweisaufnahme auch auf die Erhebung der weiteren angetretenen Beweise erstreckt (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Rn. 5 zu § 369; KK-Schmidt, a. a. O., Rn. 2 zu § 369; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2000 - 1 Ws 53/00, StV 2003/229, 230; OLG Jena, Beschluss vom 04.07.1996 - 1 Ws 125/96, NStZ-RR 1997/47; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.02.1993 - 1 Ws 432/92, BecKRS 2014, 290).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04

    Probationsverfahren zur Wiederaufnahme: Bewertung im Wiederaufnahmeantrag

    Auszug aus OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
    Wird aber eine oder - wie hier - sogar zwei Annahmen zu Fall gebracht und stand diese in einem argumentativen Zusammenhang mit anderen, für sich möglicherweise nicht ausreichenden Indizien, kann ein Einfluss auf die verurteilende Entscheidung nicht mehr ausgeschlossen werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.10.2004 - 3 Ws 100/04, BeckRS 2004, 09772).
  • LG München I, 07.07.2023 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannen-Mörder" freigesprochen: 13 Jahre unschuldig im Gefängnis

    Mit Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 23.09.2021 (Gz.: 2 Ws 1306/20) wurde dieser landgerichtliche Beschluss auf die sofortige Beschwerde der Verteidigerin Rechtsanwältin R2.
  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der

    Erstmals mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 hat der Antragsteller beim Oberlandesgericht München die Veröffentlichung der Entscheidung des zweiten Strafsenats vom 23. September 2021 - 2 Ws 1306/20 - beantragt.

    Für den Fall der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat er angekündigt, im Verfahren nach § 23 EGGVG zu beantragen, den Präsidenten des Oberlandesgerichts München unter Aufhebung seines Bescheides zu verpflichten, die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 23. September 2021 - 2 Ws 1306/20 - in der Datenbank des Freistaates Bayern "Bayern.Recht" anonymisiert kostenfrei zu veröffentlichen.

    Im vorliegenden Verfahren hat der erkennende Strafsenat demgegenüber eine Veröffentlichungswürdigkeit der Entscheidung auf Antrag des Antragstellers hin geprüft und abgelehnt (vgl. Schreiben der stellv. Vorsitzenden vom 22. Dezember 2021 zu 2 Ws 1306/20).

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