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   OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14   

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OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14 (https://dejure.org/2015,30222)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.2015 - 10 U 2580/14 (https://dejure.org/2015,30222)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - 10 U 2580/14 (https://dejure.org/2015,30222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf den Arbeitgeber wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übergegangene Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Beginn der Ansprüche auf Lohnfortzahlung

  • rewis.io

    Verfahren wegen Ersatz von Vermögensschäden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beginn der Ansprüche auf Lohnfortzahlung bei übergegangenen Ansprüchen aus Verkehrsunfall nach Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Auf den Arbeitgeber wegen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übergegangene Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
    Allein deswegen ist der Senat nicht nach § 529 I Nr. 1 ZPO gebunden (BGH NJW 2005, 1583; WM 2015, 1562), und eine erneute Sachprüfung eröffnet.

    Darüber hinaus offenbaren die Entscheidungsgründe des Ersturteils konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellung, so dass ein Bindung des Senats nach § 529 I Nr. 1 ZPO auch aufgrund offensichtlicher Lücken und Widersprüche entfällt (BGH NJW 2005, 1583; WM 2015, 1562).

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
    Allein deswegen ist der Senat nicht nach § 529 I Nr. 1 ZPO gebunden (BGH NJW 2005, 1583; WM 2015, 1562), und eine erneute Sachprüfung eröffnet.

    Darüber hinaus offenbaren die Entscheidungsgründe des Ersturteils konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellung, so dass ein Bindung des Senats nach § 529 I Nr. 1 ZPO auch aufgrund offensichtlicher Lücken und Widersprüche entfällt (BGH NJW 2005, 1583; WM 2015, 1562).

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13

    Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
    Weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 f. [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG, a. a. O. [2419, Tz. 33]) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG, a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
    Ausbildungsverhältnisse können nicht ohne weiteres dem nachfolgend vorgesehenen Arbeitsverhältnis gleichgestellt werden (BAG NZA 2004, 205).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
    Weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 f. [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG, a. a. O. [2419, Tz. 33]) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG, a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
    a) Der ab dem 01.11.2007 abgeschlossene Arbeitsvertrag stellt ein neues Arbeitsverhältnis dar, wie sich aus dem Vergleich mit der Entscheidung des BAG (NZA 2002, 610) ergibt.
  • OLG Hamm, 08.06.2006 - 18 U 163/05

    Beweislast für den Umstand, dass es sich bei Zahlungen um Vorschusszahlungen auf

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
    Deswegen hält der Senat dieses Vorbringen für tatsachenwidrig und widerlegt (OLG Hamm, Urt. v. 08.06.2006 - 18 U 163/05 [juris, Rz. 90]; Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 679/13 [juris, Rz. 52]).
  • BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98

    Übergehen eines Beweisangebots

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
    Wechselnden oder geänderten Parteivortrag berücksichtigt der Senat in ständiger Rechtsprechung im Rahmen der Tatsachen- und Beweiswürdigung (etwa BGH NJW-RR 2000, 208), insbesondere wenn er wie hier als Anpassung an die jeweilige Beweis- und bisher unerkannte Rechtslage verstanden werden muss.
  • BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08

    Anforderungen an die Darlegung der Berufungsunfähigkeit eines Facharztes für

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
    Im Übrigen hält der Senat die erstinstanzliche Beweiswürdigung für denkgesetzlich möglich (BGH NJW 2012, 3439 [3442]), widerspruchsfrei (BGH Betrieb 1968, 2270) und nachvollziehbar begründet (BGH NJOZ 2009, 1690).
  • BGH, 18.03.1992 - VIII ZR 30/91

    Würdigung einer Zeugenaussage bei Vernehmung durch Einzelrichter

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14
    In beiden Fällen wäre jedoch eine überzeugende und nachvollziehbar begründete Auseinandersetzung mit dem gesamten Sach- und Streitstand und dem Beweiswert aller Beweismittel (BGH NJW 1992, 1966; NJW 1997, 1988) erforderlich gewesen.
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • BAG, 31.10.1975 - 5 AZR 482/74

    Arbeitsentgelt: Bemessung der Zuwendung nach Umwandlung in

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

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