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   OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15   

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https://dejure.org/2015,66632
OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15 (https://dejure.org/2015,66632)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.2015 - 4 UF 1299/15 (https://dejure.org/2015,66632)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - 4 UF 1299/15 (https://dejure.org/2015,66632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Kein Beschwerderecht der Ehefrau und Alleinerbin des Verstorbenen im postmortalen Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 671/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15
    Eine Rechtsbeeinträchtigung leitet sich auch nicht aus einer möglichen Erbenstellung des Antragstellers ab, weil die Betroffene zu 2 dadurch nicht unmittelbar, sondern allenfalls reflexartig und damit mittelbar in ihren Rechten betroffen ist (OLG Nürnberg FamRZ 2015, 687, BGH NJW 2015, 2888).

    Dem würde es aber widersprechen, der Ehefrau des verstorbenen Mannes ein Beschwerderecht gegen die Entscheidung im (postmortalen) Vaterschaftsfeststellungsverfahren zuzubilligen (BGH NJW 2015, 2888).

    Der BGH hat die Entscheidung über diese Rechtsfrage in seiner Entscheidung vom 28.07.2015 (XII ZB 671/14) ausdrücklich offen gelassen.

  • BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92

    Bindung einer landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung in Verfahren der

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15
    Wie weit die Bindungswirkung reicht, muss gegebenenfalls durch Auslegung der Gründe des aufhebenden Beschlusses geklärt werden (BayObLGZ 1992, 96).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15
    Eine unmittelbare Rechtsbeeinträchtigung ist zu bejahen, wenn subjektive Rechte des Einzelnen betroffen sind (BGH FamRZ 2011, 465).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15
    Zwar ist das Beschwerdegericht im Falle einer Aufhebung der Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs und einer Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht bei der erneuten Befassung mit derselben Sache bei einer Beschwerde gegen die neuerliche Entscheidung an seine erste Entscheidung gebunden (BGHZ 15, 122; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl. Rd. 30 zu § 69; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 3. Aufl. Rd. 19 zu § 69; BayObLG FamRZ 1996, 436; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 819).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 WF 1338/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Verfahrensbeteiligung der Mutter des während

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15
    Eine Rechtsbeeinträchtigung leitet sich auch nicht aus einer möglichen Erbenstellung des Antragstellers ab, weil die Betroffene zu 2 dadurch nicht unmittelbar, sondern allenfalls reflexartig und damit mittelbar in ihren Rechten betroffen ist (OLG Nürnberg FamRZ 2015, 687, BGH NJW 2015, 2888).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15
    Zwar ist das Beschwerdegericht im Falle einer Aufhebung der Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs und einer Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht bei der erneuten Befassung mit derselben Sache bei einer Beschwerde gegen die neuerliche Entscheidung an seine erste Entscheidung gebunden (BGHZ 15, 122; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl. Rd. 30 zu § 69; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 3. Aufl. Rd. 19 zu § 69; BayObLG FamRZ 1996, 436; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 819).
  • BGH, 27.04.2005 - XII ZB 184/02

    Beschwerdebefugnis im nachträglichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15
    Nicht jedem, dem rechtliches Gehör zu gewähren und der zum Zwecke der Sachaufklärung anzuhören und zu beteiligen ist, steht auch das Recht zu, gegen eine ihn beeinträchtigende Entscheidung ein Rechtsmittel einzulegen (BGH FamRZ 2005, 1067).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15
    Dagegen genügt es nicht, dass der Beschwerdeführer allein ein berechtigtes (ideelles, soziales oder wirtschaftliches) Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung hat (BGH NJW 2005, 2149; BayObLG FamRZ 2003, 1219).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 54/03

    Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15
    Dagegen genügt es nicht, dass der Beschwerdeführer allein ein berechtigtes (ideelles, soziales oder wirtschaftliches) Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung hat (BGH NJW 2005, 2149; BayObLG FamRZ 2003, 1219).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Auszug aus OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15
    Zwar ist das Beschwerdegericht im Falle einer Aufhebung der Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs und einer Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht bei der erneuten Befassung mit derselben Sache bei einer Beschwerde gegen die neuerliche Entscheidung an seine erste Entscheidung gebunden (BGHZ 15, 122; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl. Rd. 30 zu § 69; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 3. Aufl. Rd. 19 zu § 69; BayObLG FamRZ 1996, 436; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 819).
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