Rechtsprechung
OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung leiblicher Kinder eines der testierenden Ehegatten
- rewis.io
Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament
- ra.de
- erbrechtsiegen.de
Wechselbezügliche Verfügungen in Ehegattentestament - beeinträchtigende Schenkungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung leiblicher Kinder eines der testierenden Ehegatten
- rechtsportal.de
BGB § 2270
Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung leiblicher Kinder eines der testierenden Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 19.01.2016 - 8 O 2940/14
- OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme
Auszug aus OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Hierfür will der BGH auf das Urteil eines objektiven Beurteilers abstellen, der darüber zu befinden habe, ob die vom Erblasser vorgenommene Schenkung unter Berücksichtigung seiner erbvertraglichen Bindung als billigenswert und gerecht erscheine; entscheidend sei, ob die Schenkung ihrer Art nach so beschaffen sei, dass der Vertragserbe sie anerkennen und deshalb die sich aus der Verfügung für ihn ergebende Benachteiligung hinnehmen müsse (BGHZ 77, 264, 266 f.).Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 77, 264; 84, 121, NJW 1984, 121 f.) ist der bereicherungsrechtliche Anspruch sogleich um den rechnerischen Pflichtteil zu vermindern, d. h. von der Gesamtsumme von 2.574.903,32 EUR ein Achtel (= 321.862,91 EUR) in Abzug zu bringen.
- OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89
Bereicherungsanspruch des Vertragserben gegen Beschenkten wegen Korrektur des …
Auszug aus OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Zwar wird ein lebzeitiges Eigeninteresse bejaht, wenn es sich um die Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung des Erblassers aufgrund besonderer Leistungen, Opfer oder Versorgungszusagen handelt, die der Beschenkte für den Erblasser oder ihm nahestehende Personen erbracht hat (BGH NJW-RR 2005, 1462); dabei sind jedoch Pflichtschenkungen (§§ 534, 1624 BGB) die jedes vernünftige Maß überschreiten, nicht gerechtfertigt (OLG Koblenz OLGZ 91, 235). - BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82
§ 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten
Auszug aus OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 77, 264; 84, 121, NJW 1984, 121 f.) ist der bereicherungsrechtliche Anspruch sogleich um den rechnerischen Pflichtteil zu vermindern, d. h. von der Gesamtsumme von 2.574.903,32 EUR ein Achtel (= 321.862,91 EUR) in Abzug zu bringen.
- BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen …
Auszug aus OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Zwar wird ein lebzeitiges Eigeninteresse bejaht, wenn es sich um die Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung des Erblassers aufgrund besonderer Leistungen, Opfer oder Versorgungszusagen handelt, die der Beschenkte für den Erblasser oder ihm nahestehende Personen erbracht hat (BGH NJW-RR 2005, 1462); dabei sind jedoch Pflichtschenkungen (§§ 534, 1624 BGB) die jedes vernünftige Maß überschreiten, nicht gerechtfertigt (OLG Koblenz OLGZ 91, 235). - OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
Beeinträchtigung eines Erbes durch eine Schenkung zu Lebzeiten; Anforderungen an …
Auszug aus OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
In diesem Sinne führt auch das OLG Celle in seinem Beschluss vom 15.06.2006 (6 O 99/06, abgedruckt in BeckRS 2006 09162) aus, wobei diese Ausführungen einen sachverhaltsmäßig (hier war der Beschenkten ein Nießbrauchsrecht zugewendet worden) ähnlich gelagerten Fall betreffen:. - BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch …
Auszug aus OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Bei einem Testament zwischen einem kinderlosen Ehepartner und einem mit Kindern aus einer anderen Beziehung ist die Schlusserbeneinsetzung dieser Abkömmlinge wechselbezüglich zur Erbeinsetzung durch den Vater bzw. die Mutter, weil diese bei völliger Bindungslosigkeit des kinderlosen Ehepartners Gefahr laufen, überhaupt nichts vom Nachlass ihres zuerst verstorbenen Elternteils zu erhalten (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1223). - BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Allein der Umstand, dass die Kinder des Erblassers zu Schlusserben nach dem Tod des Letztversterbenden bestimmt wurden, lässt den Schluss auf eine Wechselbezüglichkeit nicht zu (vgl. BayObLG, ZEV 1996, 188), denn Motiv für die Erbeinsetzung leiblicher Kinder ist in der Regel die eigene enge Verbundenheit mit diesen und nicht die Erbeinsetzung durch den anderen Ehegatten. - OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06
Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen
Auszug aus OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB würde erst dann eingreifen und anwendbar sein, wenn die Erforschung des Willens beider Ehegatten durch Auslegung trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten bezüglich der Wechselbezüglichkeit kein eindeutiges Ergebnis gebracht hat, also weder die gegenseitige Abhängigkeit noch die gegenseitige Unabhängigkeit ergab (OLG Koblenz FamRZ 2007, 1917). - BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
Anforderungen an eine gemeinschaftliches Testament; Bestimmung eines gemeinsamen …
Auszug aus OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Az.: 1 Z 11/82, Rechtspfleger 1982, 285) können auch die Äußerungen des überlebenden Ehegatten zur Frage der Wechselbezüglichkeit mit zu berücksichtigen sein. - OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 7 U 230/09
Wechselbezüglichkeit der Einsetzung des einzigen Kindes des Erblassers aus erster …
Auszug aus OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Dagegen spricht auch nicht das beklagtenseits zitierte Urteil des OLG Düsseldorf (7 U 230/09, abgedruckt in NJOZ 2012, 246), wonach keine tatsächliche Vermutung dafür spreche, dass ein nicht mit den Abkömmlingen des anderen Ehegatten verwandter Ehegatte nur deshalb seinen Ehegatten erbeinsetzen würde, weil dieser seine Kinder bedenken würde.