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   OLG München, 23.12.2009 - 20 U 3515/09   

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https://dejure.org/2009,9982
OLG München, 23.12.2009 - 20 U 3515/09 (https://dejure.org/2009,9982)
OLG München, Entscheidung vom 23.12.2009 - 20 U 3515/09 (https://dejure.org/2009,9982)
OLG München, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 20 U 3515/09 (https://dejure.org/2009,9982)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit für Gewährleistungsansprüche gegen ein im Ausland ansässiges Software-Entwicklungsunternehmen

  • webshoprecht.de

    Zur Einordnung eines Softwarevertrages als Werkvertrag und zur fehlenden internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn der Entwicklungsschwerpunkt im Ausland liegt

  • aufrecht.de

    Gerichtsstand bei Software-Entwicklungsverträgen mit internationalem Bezug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage wegen Mängeln eines Software-Programms durch einen im EU-Ausland ansässigen Software-Entwickler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 2 Abs. 1; EuGVVO Art. 5
    Internationale Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage wegen Mängeln eines Software-Programms durch einen im EU-Ausland ansässigen Software-Entwickler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 631; 651 BGB
    Vertrag über individuelle Softwareentwicklung ist ein "Werkvertrag” im Sinne von § 651 BGB

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Erstellung von Individual-Software = Werkvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 789
  • MMR 2010, 649
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG München, 23.12.2009 - 20 U 3515/09
    29 Im Rahmen von Art. 5 Nr. 1 b EuGVVO ist der Erfüllungsort für die Dienstleistungen nicht mehr nach dem IPR, sondern losgelöst von rechtlichen Kategorien der einzelnen Mitgliedsstaaten gemeinschaftsrechtlich autonom, also nach "rein faktischen" Kriterien zu bestimmen (BGH, NJW 2006, 1806).

    Wesentlich ist dabei, wo deren örtlicher Schwerpunkt anzusehen ist, dabei sind Zeitaufwand und Bedeutung der Tätigkeitsanteile abzuwägen (BGH NJW 2006, 1806):.

    Insofern ist die Entscheidung des BGH zur Honorarfrage beim Rechtsanwalt (BGH IX ZR 15/05, NJW 2006, 1806) vergleichbar.

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 151/08

    Zum Anwendungsbereich von § 651 BGB

    Auszug aus OLG München, 23.12.2009 - 20 U 3515/09
    Wie bereits ausgeführt, handelt es sich hier nicht um einen Kaufvertrag, so dass die Entscheidung des BGH vom 23.07.2009 (NJW 2009, 2877, Silowände) nicht einschlägig und vergleichbar ist.
  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus OLG München, 23.12.2009 - 20 U 3515/09
    Insbesondere ist die Entscheidung des EuGH vom 09.07.2009, Az. C-204/08 (NJW 2009, 2801) auf den konkreten Fall nicht übertragbar.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus OLG München, 23.12.2009 - 20 U 3515/09
    Auch die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des EuGH, Urt. V. 16.7.2009, Az. C-189/08, NJW 2009, 3501, zum Ort des schädigenden Ereignisses kann hier nicht zur Bestimmung des "Erfüllungsortes" herangezogen werden.
  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus OLG München, 23.12.2009 - 20 U 3515/09
    In der von der Klägerin genannten Entscheidung des BGH (Urteil v. 05.12.1985, Az. I ARZ 737/85) ging es um die Errichtung eines Mehrfamilienhauses.
  • OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für

    (c) Dieser Erfüllungsort für die charakteristische Leistung der Kredithingabe - der nicht mehr nach dem in den jeweiligen Mitgliedstaaten gültigen internationalen Privatrecht, sondern losgelöst von rechtlichen Kategorien der einzelnen Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich autonom, also nach "rein faktischen" Kriterien, zu bestimmen ist (BGH NJW 2006, 1806; OLG München NJW-RR 2010, 789) - lag in Deutschland.

    Zur Bestimmung des örtlichen Schwerpunktes der vertragscharakteristischen Leistungen bedarf es einer Abwägung von Zeitaufwand und Bedeutung der Tätigkeitsanteile (OLG München, Urteil vom 23.12.2009 - 20 U 3515/09, NJW-RR 2010, 789).

  • OLG München, 07.06.2011 - 9 U 5019/10

    Internationale Zuständigkeit: Bauwerkvertrag als "Dienstleistung" und vorgehende

    Sollte die vertragscharakteristische Leistung neben der immateriellen Dienstleistung auch andere materielle Leistungen enthalten, müsste der Schwerpunkt der Leistungen entscheiden, ob der gesamte Vertrag "Dienstleistung" ist oder nicht (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O.; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. 2010, Anhang I, Art. 5 EuGWO Rdnr. 4 d; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl. 2010, Art. 5 EuGWO Rdnr. 91; OLG München NJW-RR 2010, 789 zum Software-Entwicklungsvertrag; OLG München, Urteil vom 25.10.2010, Az. 19 U 2004/10 zum Darlehensvertrag - zitiert nach juris; Kienle, IPRax 2006, 614 zum Maklervertrag).
  • LG Krefeld, 08.12.2010 - 11 O 159/09

    Gerichtliche Zuständigkeit bei einem internationalen Handel mit Armbanduhren

    Der maßgebliche Zeitaufwand für die Konstruktion der Uhrwerke sowie die Bedeutung der Tätigkeitsanteile ergibt, dass der örtliche Schwerpunkt in Frankreich am Sitz der Beklagten zu 1) lag, da dort alle wesentlichen für die Konstruktion des Werkes erforderlichen Arbeiten geleistet wurden (vgl. dazu OLG München in NJW-RR 2010, 789 (790)).
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