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   OLG München, 24.01.1997 - 21 U 2244/96   

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https://dejure.org/1997,5106
OLG München, 24.01.1997 - 21 U 2244/96 (https://dejure.org/1997,5106)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.1997 - 21 U 2244/96 (https://dejure.org/1997,5106)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 21 U 2244/96 (https://dejure.org/1997,5106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung eines Pachtvertrages; Ausübung des Wegnahmerechts trotz Hausverbot durch den Eigentümer des Grundstücks; Pflicht zur Entfernung von Hindernissen auf dem Pachtgelände; Anspruch des Pächters auf den Ersatz nicht notwendiger ...

  • RA Kotz

    Fristlose Kündigung des Pachtvertrages - Ersatz der Bauten und Zäune?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 258 276 278 547 Abs. 1 Abs. 2 § § 683, 812
    Verhinderung des Wegnahmerechts des Pächters aus § 258 BGB durch Verpächter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04

    Bereicherungsanspruch bei Aufwendungen auf fremdem Grundstück und aufgedrängte

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Beklagten hier nach der Behauptung des Klägers den Umbaumaßnahmen tatsächlich zugestimmt hatten; denn die insoweit allein vorgetragene Gestattung von Umbaumaßnahmen ist nicht geeignet, den Beklagten den Schutz der Grundsätze über die aufgedrängte Bereicherung zu versagen (zweifelnd BGHZ 23, 61 ff.; für das Verhältnis Verpächter/Pächter ebenso OLG München, OLGR 1997, 195 f.).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 58/09

    Voraussetzungen des Ersatzes von Aufwendungen des Mieters

    In Fällen der aufgedrängten Bereicherung kann der Vermieter seine Aufwendungen auch nicht nach Bereicherungsrecht ersetzt verlangen, wenn er etwa vom Vermieter von vornherein für seine Maßnahmen keinen Ersatz verlangen wollte (§ 685 Abs. 1 BGB) oder wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Mieter die baulichen Veränderungen auf eigene Kosten durchführen sollte (vgl. BGH WM 1996, 1264; NJW-RR 1990, 142; NJW 1985, 313; OLG München ZMR 1997, 235; ZMR 1995, 406; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 24 U 108/09

    Ansprüche der Ehefrau gegen den getrennt lebenden Ehemann und dessen Vater als

    Eine Rückforderung der Investitionen selbst ist jedenfalls in entsprechender Anwendung von § 685 BGB ausgeschlossen, weil die Klägerin nicht die Absicht hatte, ihre Aufwendungen zurückzufordern (vgl. BGH NJW 1985, 313; OLG München ZMR 1997, 235; 1995, 406; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 539 Rdnr. 12).
  • LG Köln, 14.05.2020 - 29 S 204/19
    Überdies greift der Grundsatz ein, dass der Vermieter nicht gezwungen werden darf, Wertersatz für etwas zu leisten, was er nicht haben will (vgl. OLG München, NJWE-MietR 1997, 76).
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