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   OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01   

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https://dejure.org/2002,2356
OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01 (https://dejure.org/2002,2356)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.2002 - 8 U 2053/01 (https://dejure.org/2002,2356)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 8 U 2053/01 (https://dejure.org/2002,2356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadenersatzes infolge eines erlittenen Lawinenunfalls ; Organisationsverschulden des Reiseveranstalters bei Planung und Durchführung der Reise; Rechtliche Bedeutung der Reisebeschreibung im Katalog; Abweichung der erbrachten Leistung von der nach dem ...

  • unalex.eu
  • reise-recht-wiki.de

    Lawinenunglück auf einer Skitour begründet Reisemangel

  • steinmandl.de

    Jamtalurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Reiseveranstaltung) heraus entstandenen Unfall; Begriff des Reisemangels im Falle eines angebotenen Skitouren-Urlaub im Katalog mit den Worten "sichere, sanfte Anstiege und Genussabfahrten", bei dem es gleichwohl ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zeit.de (Pressebericht)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung des Veranstalters für ein Lawinenunglück

  • archive.is (Leitsatz)

    Reisevertrag / Lawinenunglück / Verkehrssicherungspflicht

  • steinmandl.de (Pressemitteilung)
  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

Besprechungen u.ä. (3)

  • steinmandl.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Lawinenunfall im Jamtal aus zivilrechtlicher Sicht (Luidger Röckrath)

  • bergundsteigen.at PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Zukunft nach Jamtal

  • archive.org PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Haftung für Unfälle auf Berg- und Skireisen - am Beispiel des Lawinenunfalls im Tiroler Jamtal (Luidger Röcjkath; VersR 2002, 1193-1200)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 694
  • NJW-RR 2004, 1080 (Ls.)
  • SpuRt 2002, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
    Der Reiseveranstalter hat dabei die Sicherheit seiner Kunden auch bei Einschaltung selbständiger Leistungsträger in eigener Verantwortung zu gewährleisten (BGHZ 103, 298, 306; Staudinger BGB 13. Bearb., § 823 RdNr. E 384).

    a) In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1988 durch das sogenannte "Balkonsturzurteil" (BGH NJW 1988, 1380 ff) eine eigene gewerbliche Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reisen konstatiert, die sich nicht nur auf Auswahl und Kontrolle des eigenen Personals und eigener Transportmittel erstrecke, sondern auch auf Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger, so der Vertragshotels.

    Grund für die deliktischen Verkehrspflichten des Reiseveranstalters ist auch das Vertrauen der Reisekunden in die Organisation und Überwachung der Reiseleistungen durch den Reiseveranstalter (Staudinger, a.a.O. RdNr. E 384 unter Hinweis u.a. auf das "Balkonsturzurteil" des Bundesgerichtshofs BGHZ 103, 298 ff).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
    Bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung kommt für den Inhalt der Leistungspflicht den Prospektangaben und sonstigen Informationen des Reiseveranstalters entscheidende Bedeutung im Allgemeinverständnis des Reisenden zu (BGH NJW 2000, 1188 ; Tonner "Der Reisevertrag" 4. Auflage Seite 68, 77, 112; Führich "Reiserecht", 3. Auflage, RdNr. 201; Palandt-Sprau, BGB , 60. Auflage § 651 c RdNr. 2).

    b) In jüngster Zeit hat der Bundesgerichtshof durch die Entscheidung vom 14.12.1999 (BGH NJW 2000, 1188 ff) einen Schadensersatzanspruch eines Pauschalreisenden wegen eines erlittenen Reitunfalls bei einem Club-Urlaub in Tunesien infolge der Bereitstellung eines unzuverlässigen Reitpferdes grundsätzlich bejaht und ausgeführt, ein Veranstalter von Clubreisen, der umfangreiche Sportmöglichkeiten anbiete, sei nicht nur verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die in der Reisebeschreibung genannten Sportmöglichkeiten überhaupt vorhanden seien.

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch

    Auszug aus OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
    Dem Reiseveranstalter steht der Entlastungsbeweis offen, indem er darlegt und beweist, daß der Mangel auf einem Umstand beruht, den er nicht zu vertreten hat, also daß weder ihn (§ 276 BGB ) noch einen seiner Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB ) bei der sorgfältigen Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Reise ein Verschulden an den aus seinem Gefahrenbereich stammenden schädigenden Umständen trifft (BGHZ 100, 185 ; Palandt a.a.O. § 651 f RdNr. 4).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 201/94

    Anwendung des Reisevertragsrechts auf Charter einer Hochseeyacht

    Auszug aus OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
    Er vermittelt nicht nur Fremdleistungen, sondern übernimmt selbst die Haftung für den Erfolg der Reise, soweit dieser von seinen Leistungen abhängt (BGHZ 130, 128 ; BGH NJW 2000, 1189).
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99

    Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und

    Auszug aus OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
    Die Entscheidung des OLG Dresden OLGR 1999, 330 betrifft die Haftung einer Stadt als Skipistenbetreiberin wegen Nichtvorhandenseins von Fangzäunen u.a., die Entscheidung des OLG Hamm OLGR 2000, 90 bezieht sich ebenfalls auf die Haftung eines Veranstalters aus Organisationsverschulden bei einer Massenveranstaltung.
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
    Für die materielle Begründetheit des Feststellungsantrags ist die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung (hier Verdienstausfall) ausreichend (BGH NJW 91, 2707).
  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 109/92

    Amtspflichten der Bediensteten von Einrichtungen des Katastrophenschutzes in

    Auszug aus OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
    So hat der Bundesgerichtshof in MDR 1994, 776 im Rahmen des Katastrophenschutzes bei Überschwemmungen ein Organisationsverschulden der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörde insoweit angenommen, als er die Verpflichtung bejaht hat, Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes, dem Katastrophenschutzaufgaben übertragen worden waren, bezüglich persönlicher und sachlicher Ausstattung zu prüfen.
  • KG, 20.11.1998 - 25 U 8244/97

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht sowie auf Ersatz

    Auszug aus OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
    Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin KGR 1999, 384 befaßt sich mit Organisationsverschulden im Rahmen des Haftungsfalls für einen Schwimmbadunfall.
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 6 U 108/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung von

    Auszug aus OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
    Die Entscheidung des OLG Dresden OLGR 1999, 330 betrifft die Haftung einer Stadt als Skipistenbetreiberin wegen Nichtvorhandenseins von Fangzäunen u.a., die Entscheidung des OLG Hamm OLGR 2000, 90 bezieht sich ebenfalls auf die Haftung eines Veranstalters aus Organisationsverschulden bei einer Massenveranstaltung.
  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
    Aus dem Bereich der Arzthaftung hat der Bundesgerichtshof in MDR 1991, 603 ein Organisationsverschulden des Krankenhausträgers darin gesehen, daß ein Medikament mit erheblich niedrigeren Risiken für den Patienten nicht rechtzeitig vor der Operation zur Verfügung stand.
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des

    b) Nicht gefolgt werden kann der von der Revision herangezogenen, in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Ansicht, der Begriff des Nichtvertretenmüssens in § 651 f Abs. 1 BGB sei richtlinienkonform einschränkend dahin auszulegen, daß nur das eigene Verschulden des Reisenden, das Verschulden eines nicht beteiligten Dritten oder höhere Gewalt den Reiseveranstalter entlasten könne (so MünchKomm./Tonner, BGB, 3. Aufl., § 651 f Rdn. 23 a u. ihm folgend OLG München NJW-RR 2002, 694 unter I 6 b).
  • LG Köln, 15.01.2019 - 3 O 305/17

    Auf der Urlaubsrückreise in Seenot

    Dieser Entlastungsbeweis ist schon dann nicht geführt, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass vorwerfbare Verhaltensweisen und unsorgfältige Handlungsweisen zu der - auch - auf höherer Gewalt beruhenden Gefährdung von Leib und Leben der Reisenden beigetragen hat (vgl. OLG München, Urt. vom 24.01.2002, Az.: 8 U 2053/01, veröffentlicht in RRa 2002, 57 ff.).
  • AG Hannover, 08.05.2008 - 514 C 17158/07

    Pauschalreisevertrag: Gewährleistungsansprüche wegen vertaner Urlaubszeit bei

    Zwar mag diese Höhe angemessen sein, wenn eine Reise vor Ort angebrochen werden muss, so wie im Fall OLG München, RRA 2002, 57, 61).
  • AG Frankfurt/Main, 11.07.2018 - 29 C 404/18

    Kreuzfahrttypische Kabinenbeschaffenheit begründet keinen Reisemangel

    Da das Leistungsangebot vom Reiseveranstalter ausgeht, kommt es darauf an, wie ein verständiger potenzieller Durchschnittskunde die Beschreibung im Prospekt verstehen durfte (vgl BGHZ 84, 268, 272; 100, 157, 176; BGH NJW 2000, 1188, 1189; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 280; OLG Frankfurt RRa 1988, 95; OLG München NJW-RR 2002, 694, 695 = RRa 2002, 57, 60; LG Frankfurt aM NJW 1986, 1173; NJW-RR 1991, 316; 1991, 1341).
  • AG Duisburg, 09.12.2005 - 33 C 3534/05

    Minderung des Reisepreises wegen Ruhestörung

    Bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung kommt für den Inhalt der Leistungspflicht entscheidende Bedeutung den bindenden Prospektangaben und sonstigen Informationen des Veranstalters im Allgemeinverständnis des nicht auslandserfahrenen Reisenden zu (BGHZ 100, 157 (176); OLG München, NJW-RR 2002 S. 694 (695)).
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