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   OLG München, 24.01.2012 - 11 WF 126/12   

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https://dejure.org/2012,8402
OLG München, 24.01.2012 - 11 WF 126/12 (https://dejure.org/2012,8402)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.2012 - 11 WF 126/12 (https://dejure.org/2012,8402)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 11 WF 126/12 (https://dejure.org/2012,8402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei Nichtdurchführung eines Erörterungstermins in einer Kindschaftssache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Terminsgebühr bei fehlender Durchführung des gemäß § 155 Abs. 2 FamFG vorgeschriebenen Erörterungstermins in einer Kindschaftssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 812
  • FamRZ 2012, 1582
  • Rpfleger 2012, 355
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 13.09.2011 - 10 WF 227/11

    Terminsgebühr in Kindschaftssachen bei verfahrenserledigender Vereinbarung ohne

    Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - 11 WF 126/12
    Insoweit folgt der Senat der Auffassung des OLG Celle, wonach bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, insbesondere der ausdrücklichen Unterscheidung der Begriffe mündliche Verhandlung, Erörterung und Beweisaufnahme in der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG folgt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers der Begriff mündliche Verhandlung nicht als übergeordneter Begriff im gebührenrechtlichen Sinn für jegliche Gerichtstermine verstanden werden sollte (OLG Celle NJW 2011, 3793).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr in einem

    Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - 11 WF 126/12
    3 Abs. 3 VV RVG nebeneinander verwendeten Begriffen mündliche Verhandlung, Erörterung- und Beweisaufnahme die gegenteilige Annahme des OLG Stuttgart, wonach gebührenrechtliche Auswirkungen der Wortwahl vom Gesetzgeber nicht bedacht worden seien (OLG Stuttgart NJW 2010, 3524= FamRZ 2011, 591) und die Erörterung deshalb einer mündlichen Verhandlung gebührenrechtlich gleichgestellt werden soll, nach Auffassung des Senats nicht rechtfertigen (ebenso Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, aaO VV 3104 Rn 29 und Vorb 3 Rn 104).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2022 - 7 WF 179/21

    Kindschaftssachen: Fiktive Terminsgebühr für den Erörterungstermin

    Diese Begriffe könnten nicht gleichgestellt werden (OLG München, Beschluss vom 14. Januar 2012 - 11 WF 126/12 - juris Rn. 11 f.; OLG Celle, Beschluss vom 13. September 2011 - 10 WF 227/11 - juris Rn. 13 ff., OLG Celle, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 10 WF 358/00 - juris Rn. 9 f.).
  • OLG München, 20.09.2019 - 11 WF 666/19

    Keine fiktive Terminsgebühr für den Erörterungstermin in Kindschaftssachen

    Mit der ganz herrschenden Meinung ist der Senat jedoch der Auffassung, dass in der vorliegenden Auslegungsfrage der klare Gesetzeswortlaut nicht übergangen werden kann, weshalb an der ständigen Rechtsprechung festgehalten wird (vgl. zuletzt Beschluss vom 25.03.2019 - 11 WF 1470/18; Beschl. v. 07.07.2014 - 11 WF 919/14; Beschl. v. 24.01.2012 - 11 WF 126/12, = FamRZ 12, 1582).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 6 WF 137/17

    Terminsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter der Kindesmutter; Anhörung des Kindes

    Aufgrund des klaren Wortlautes kommt auch eine analoge Anwendung auf Erörterungstermine nicht in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1941; OLG München, FamRZ 2012, 1582; OLG Schleswig NZFam 2014, 470; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Auflage 2015, VV 3104 Rn. 33; a.A. OLG Stuttgart FamRZ 2011, 591).
  • OLG Schleswig, 12.02.2014 - 15 WF 410/13

    Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts in Sorgerechtsverfahren: Terminsgebühr

    Da in der Vorbemerkung zwischen Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin unterschieden wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Begriff der mündlichen Verhandlung in der Ausnahmeregelung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VVRVG nach dem Willen des Gesetzgebers als übergeordneter Begriff im gebührenrechtlichen Sinn für jegliche Gerichtstermine verstanden werden sollte (OLG Celle FamRZ 2012, 245; OLG München FamRZ 2012, 1582; a. A. OLG Stuttgart FamRZ 2011, 591).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2013 - 18 WF 154/12

    Anwaltliches Vergütungsrecht: Berechnung einer Terminsgebühr bei einer

    Auf die streitige Frage, ob die Terminsgebühr anfällt, wenn von einer in § 155 Abs. 2 FamFG vorgeschriebenen Erörterung mit den Beteiligten einer in § 155 Abs. 1 FamFG bezeichneten Kindschaftssache abgesehen wird (so OLG Stuttgart FamRZ 2011, 591; ablehnend OLG Celle FamRZ 2012, 245; OLG München FamRZ 2012, 1582; OLG Hamm, Beschluss vom 1.10.2012 - 6 WF 46/12 - juris), kommt es hier nicht an.
  • FG Hamburg, 04.12.2013 - 3 KO 232/13

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Terminsgebühr nach gerichtlichem Hinweis und

    Über die detailliert gesetzlich geregelten Fälle hinaus kommt keine Terminsgebühr in Betracht (statt vieler vgl. Beschlüsse Schleswig-Holsteinisches OLG vom 10.01.2013 15 WF 141/12, SchlHA 2013, 255; OLG München vom 24.01.2012 11 WF 126/12, MDR 2012, 812; KG Berlin vom 14.11.2011 19 WF 232/11, FamRZ 2012, 812; FG Köln vom 09.02.09 10 Ko 2120/08, EFG 2009, 978 auch nicht bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid i. S. d. Nr. Nr. 3202 Anm. Abs. 2 RVG-VV).
  • OLG München, 25.03.2019 - 11 WF 1470/18

    Keine Terminsgebühr für die Erörterung der Übertragung der alleinigen elterlichen

    3 Abs. 3 VV RVG nebeneinander verwendeten Begriffen mündliche Verhandlung, Erörterung- und Beweisaufnahme die gegenteilige Annahme des OLG Stuttgart, wonach gebührenrechtliche Auswirkungen der Wortwahl vom Gesetzgeber nicht bedacht worden seien (OLG Stuttgart NJW 2010, 3524 = FamRZ 2011, 591) und die Erörterung deshalb einer mündlichen Verhandlung gebührenrechtlich gleichgestellt werden soll, nach Auffassung des Senats nicht rechtfertigen (Senatsbeschluss vom 24.01.2012 - 11 WF 126/12; ebenso Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 23. Auflage, VV 3104 Rn 33).
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