Rechtsprechung
OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 1/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Grundbuch: Pflicht zur Entgegennahme von Urkunden zu den Grundakten bei ausdrücklich nicht beantragter Grundbuchberichtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtstellung aufgrund eines außerhalb des Grundbuchs erlangten Grundpfandrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 10 Abs. 1; GBO § 55
Rechtstellung aufgrund eines außerhalb des Grundbuchs erlangten Grundpfandrechts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Ohne Berichtigungsantrag kein Annahmeanspruch bzgl. Unterlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 11.07.1975 - BReg. 2 Z 45/75
Eintragungsfähigkeit des Verwaltervertrags einer Eigentümergemeinschaft beim …
Auszug aus OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 1/10
b) Wo der Zusammenhang mit einer Eintragung fehlt, ist das Grundbuchamt bereits im Interesse der Entlastung der Grundakten zur Aufbewahrung nicht verpflichtet (vgl. BayObLGZ 1975, 264; 1957, 229/232).Es ist dementsprechend zur Entgegennahme von Urkunden außerhalb eines Eintragungsverfahrens zwar berechtigt, jedoch nicht verpflichtet (vgl. BayObLGZ 1975, 264/266).
Da Vorgänge, wie sie dem Rechtsübergang hier zugrunde liegen, für die Zukunft nicht auszuschließen sind, würde auch bei der nächsten mitzuteilenden Eintragung nicht feststehen, dass tatsächlich die Beteiligte immer noch Inhaberin der Grundpfandrechte ist (vgl. zur Verwaltereigenschaft BayObLGZ 1975, 264/267).
- BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 17/89
Verwertbarkeit der Kenntnis des Grundbuchamts von der Abtretung einer …
Auszug aus OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 1/10
Es ist aber nicht verpflichtet, von den Beteiligten vorsorglich mitgeteilte Tatsachen zu den Grundakten zu nehmen (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 739). - OLG Hamm, 13.09.1979 - 15 W 209/79
Zu einer Erbanteilsübertragung ist keine Zustimmung nach § 12 WEG erforderlich
Auszug aus OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 1/10
Die bloße Ankündigung, wie das Grundbuchamt in Zukunft zu verfahren gedenke, ist einer Beschwerde nicht zugänglich (vgl. OLG Hamm OLGZ 1979, 419/421).
- OLG München, 07.06.2010 - 34 Wx 118/09
Grundbuchrecht: Anspruch auf Entfernung eines Schriftstücks aus den Grundakten
Es ist dementsprechend zur Entgegennahme von Urkunden außerhalb eines Eintragungsverfahrens zwar berechtigt, jedoch nicht verpflichtet (vgl. BayObLGZ 1975, 264/266; auch Senat vom 24.2.2010, 34 Wx 001/10).Es kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass das Grundbuchamt zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus § 55 Abs. 1 Satz 1 GBO die Anschrift des Eigentümers benötigt, zu den Grundakten genommen werden (vgl. Senat vom 24.2.2010, 34 Wx 001/10).