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   OLG München, 24.02.2016 - 34 Wx 394/15   

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https://dejure.org/2016,3090
OLG München, 24.02.2016 - 34 Wx 394/15 (https://dejure.org/2016,3090)
OLG München, Entscheidung vom 24.02.2016 - 34 Wx 394/15 (https://dejure.org/2016,3090)
OLG München, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 34 Wx 394/15 (https://dejure.org/2016,3090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 44 Abs. 2 S. 4; GBO § 81 Abs. 3
    Anforderungen an den Inhalt einer Anhörungsrüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründungsanforderung nicht erfüllt: Anhörungsrüge unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 143
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus OLG München, 24.02.2016 - 34 Wx 394/15
    Die Anhörungsrüge ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil der Rügeschrift mit Blick auf die rechtliche Begründung der Beschwerdeentscheidung nichts für eine Entscheidungserheblichkeit des als übergangen gerügten tatsächlichen Vorbringens entnommen werden kann (vgl. BGH NJW 2008, 378/379; Gottwald in Bassenge/Roth FamFG 12. Aufl. § 44 Rn. 10; Zöller/Festkorn ZPO 31. Aufl. § 44FamFG Rn. 4; HK-Familienverfahrensrecht/Simon3. Aufl. § 44 FamFG Rn. 13).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10

    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen

    Auszug aus OLG München, 24.02.2016 - 34 Wx 394/15
    b) Entscheidungserheblichkeit ist bereits dann, aber auch erst dann zu bejahen, wenn die Entscheidung bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens möglicherweise anders ausgefallen wäre, mithin wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (BGH NJW-RR 2011, 1556/1557; NJW 2003, 3205; Gottwald in Bassenge/Roth § 44 Rn. 6; Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 44 Rn. 30, 34 und 40; Elzer in Bork/Jacoby FamFG 2. Aufl. § 44 Rn. 10 und 15; HK-Familienverfahrensrecht/Simon § 44 FamFG Rn. 20).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus OLG München, 24.02.2016 - 34 Wx 394/15
    b) Entscheidungserheblichkeit ist bereits dann, aber auch erst dann zu bejahen, wenn die Entscheidung bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens möglicherweise anders ausgefallen wäre, mithin wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (BGH NJW-RR 2011, 1556/1557; NJW 2003, 3205; Gottwald in Bassenge/Roth § 44 Rn. 6; Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 44 Rn. 30, 34 und 40; Elzer in Bork/Jacoby FamFG 2. Aufl. § 44 Rn. 10 und 15; HK-Familienverfahrensrecht/Simon § 44 FamFG Rn. 20).
  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14

    Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum

    Auszug aus OLG München, 24.02.2016 - 34 Wx 394/15
    a) Ob das Schreiben vom 17.12.2015 zeitlich vor dem Erlass der Beschwerdeentscheidung, das heißt vor dem Zeitpunkt der Übergabe des unterschriebenen Beschlusses an die Geschäftsstelle am 21.12.2015 (§ 69 Abs. 3 i. V. m. § 38 Abs. 3 Satz 3FamFG), bei Gericht eingegangen war und daher bei der Entscheidung hätte berücksichtigt werden müssen (vgl. BGH FGPrax 2015, 286/287), kann dahinstehen und bedarf daher keiner Aufklärung.
  • OLG Frankfurt, 16.06.2020 - 6 UF 131/18

    Anhörungsrüge in Kindschaftssache

    Es obliegt dem Rügeführer, einerseits darzulegen, was er im Falle der Gelegenheit zur Äußerung zu einer bestimmten Tatsache, zu der ihm kein Gehör gewährt worden sei, vorgetragen hätte (BGH NJW-RR 2003, 1003), und andererseits zu den Umständen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der behauptete Gehörsverstoß auch kausal für die rechtliche Begründung der angefochtenen Entscheidung geworden ist (OLG München FGPrax 2016, 143).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 8 UF 59/21

    Keine Hinweispflicht vor Zurückweisung von Gehörsrüge

    Aus diesem muss sich ergeben, dass das Gericht bei Berücksichtigung dieses Vortrags und einer auf Grund dessen möglicherweise gebotenen weiteren Sachaufklärung zu einer für den Rügeführer günstigeren Entscheidung hätte kommen können (BVerfG, Beschluss vom 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16, juris, Rn. 16 = NJW 2018, 1077; BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05, juris, Rn. 3 = NJW 2008, 378; OLG München, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 34 Wx 394/15, juris, Rn. 6 - 7; Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 44 FamFG, Rn. 4).
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