Rechtsprechung
OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Gesamtvertrag einer Verwertungsgesellschaft mit den Bundesländern als Träger von Hochschuleinrichtungen: Nutzungsbezogene Abrechnung des Vergütungsanspruchs für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken an Hochschulen
- bibliotheksurteile.de
Vergütung für E-Learning Angebote II | Hochschulbibliothek, Urheberrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 52 a UrhG
Universitäten haben für Zugänglichmachung urheberrechtlicher Texte Abgabe an VG Wort zu zahlen - urheberrecht.org (Kurzinformation)
Urheberrechtsvergütung für Unterrichtsmaterial an Unis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kopien für Forschung und Lehre
- lto.de (Kurzinformation)
Gebührenpflicht für geschützte Texte
- archive.org (Pressemitteilung)
Was darf Bildung und Forschung an Hochschulen den Staat kosten? Wie setzt das Gemeinwohl dem Recht am geistigen Eigentum und kommerziellen Interessen Grenzen?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Urheberrechtlicher Vergütungsanspruch bei Nutzung durch Forschung und Wissenschaft
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Richter sprechen der VG Wort viele Millionen Euro zu
- rechtambild.de (Kurzinformation)
VG Wort gewinnt Streit gegen die Bundesländer
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Gebührenpflicht für geschützte Texte: Teures Lesevergnügen im Dienste der Wissenschaft
Sonstiges
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Koalition legt Entwurf zur Verlängerung des § 52 a UrhG vor
Verfahrensgang
- OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09
- BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09
Vervielfältigungen an elektronischen Leseplätzen
Auszug aus OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09
Es bestehe keine Vergleichbarkeit mit der Regelung zum elektronischen Kopienversand (§ 53 a Abs. 1 Satz 2 UrhG); die Beklagten beziehen sich insoweit auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 13.05.2009 (Az. 2-06 O 172/09; Berufungsurteil des OLG Frankfurt vom 24.11.2009, Az. 11 U 40/09, MMR 2010, 194)).Bestätigt werde diese Auffassung durch die vorgenannte Entscheidung des OLG Frankfurt (MMR 2010, 194), wonach sich auch aus Art. 5 Abs. 3 lit. n).
Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (Urteil vom 24.11.2009, Az.: 11 U 40/09 Tz. 59-juris) gebieten es die vorgenannten Schwierigkeiten nicht, ein angemessenes Lizenzangebot nicht ausreichen zu lassen.
- BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96
Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken
Auszug aus OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09
Da sich der Gesetzgeber nicht für eine Einschränkung des Urheberrechts ohne Vergütungsanspruch entschieden hat, wofür ein gesteigertes öffentliches Interesse notwendig wäre (…Melichar, a. a. O. Rdnr. 11; BGH GRUR 1999, 707, 713- Kopienversanddienst), hat er zu erkennen gegeben, dass ein ausreichend bedeutsames Interesse der Allgemeinheit die Aufhebung des ausschließlichen Nutzungsrechts rechtfertigt.Die Verweigerung eines Verbotsanspruchs hat den Zweck, der Allgemeinheit des Zugang zur Werknutzung zu eröffnen und gegebenenfalls zu verhindern, dass das Ausschließlichkeitsrecht zur Forderung überhöhter Vergütungen eingesetzt wird; sie soll aber nicht Mittel dafür sein, dem Urheber selbst eine angemessene Vergütung zu verweigern (BGH GRUR 1999, 707, 714 - Kopienversanddienst).
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
Auszug aus OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09
Da es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 31, 229, 240- Kirchen- und Schulgebrauch) einen vorgegebenen und absoluten Begriff des urheberrechtlichen Eigentums, der den Inhalt des Grundrechts bestimmen würde, nicht gibt, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken der vermögensrechtlichen Befugnisse des Urhebers zu definieren.
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 6 O 172/09
Digitalisierung - Reichweite des § 52 b UrhG
Auszug aus OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09
Es bestehe keine Vergleichbarkeit mit der Regelung zum elektronischen Kopienversand (§ 53 a Abs. 1 Satz 2 UrhG); die Beklagten beziehen sich insoweit auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 13.05.2009 (Az. 2-06 O 172/09; Berufungsurteil des OLG Frankfurt vom 24.11.2009, Az. 11 U 40/09, MMR 2010, 194)). - OLG Karlsruhe, 27.05.1987 - 6 U 31/86
Referendarkurs
Auszug aus OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09
Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (GRUR 1987, 818, 820 - Referendarkurs) verstießen weniger als 10 % des kopierten Werkes nicht gegen § 53 Abs. 3 UrhG. - BGH, 29.01.2004 - I ZR 135/00
Musikmehrkanaldienst
Auszug aus OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09
Auswirkungen der Sekundärvermarktung auf die Primärvermarktung seien auch bei der Tarifgestaltung zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2004, 669, 671-Musikmehrkanaldienst). - EuGH, 16.07.2009 - C-5/08
Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie …
Auszug aus OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09
Die Klägerin verweist insoweit auf das Urteil "Infopaq" des EuGH vom 16.07.2009 (GRUR 2009, 1041 ff, Anlage K 15).
- OLG Stuttgart, 04.04.2012 - 4 U 171/11
Urheberrechtsschutz: Öffentliche Zugänglichmachung eines kleinen Teils eines …
Die Gemeinwohlbelange rechtfertigen insoweit also eine Einschränkung des Exklusivitätsrechts (ebenso OLG München, Urteil vom 24.03.2011, 6 WG 12/09; Seite 51).Allerdings hat das OLG München im (nicht rechtskräftigen) Urteil vom 24.03.2011 (6 WG 12/09) zum Gesamtvertrag der Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Bundesländern insoweit als Obergrenze maximal 10% eines Werkes festgelegt (§ 2 Abs. 1 a)), wobei darauf abgestellt wird, dass es sich dabei etwa um 1/3 des Teiles eines Werkes (§ 46 UrhG) handelt (OLG München, Urteil vom 24.03.2011, 6 WG 12/09, Umdruck Seite 54).
Für die Festlegung einer absoluten Obergrenze spricht weiter, dass auch das OLG München im Urteil vom 24.03.2011 (6 WG 12/09) zum Gesamtvertrag bezüglich der Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort und den Bundesländern in § 2 Abs. 1 a) eine solche Grenze festgelegt hat (nicht mehr als 100 Seiten), wobei in dem Urteil zutreffend ausgeführt wird, dass diese "Deckelung" erfolgen muss, um das Exklusivrecht des Urhebers nicht über Gebühr einzuschränken (OLG München, Urteil vom 24.03.2011, 6 WG 12/09, Umdruck Seite 54).
- LG Stuttgart, 27.09.2011 - 17 O 671/10
Elektronische Zugänglichmachung an Fernhochschule
Dies ergebe sich indiziell auch aus den bisher geschlossenen Gesamtverträgen (Anlagen K 32 bis 34, Bl. 96, 117ff. d. A) und aus dem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts München vom 24.03.2011 - 6 WG 12/09 - bezüglich des Abschlusses eines Gesamtvertrages zu § 52a UrhG zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (im Folgenden: VG Wort) und den Ländern (Anlage 35; Bl. 96, 120 d. A).