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   OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19   

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https://dejure.org/2021,7114
OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19 (https://dejure.org/2021,7114)
OLG München, Entscheidung vom 24.03.2021 - 10 U 6761/19 (https://dejure.org/2021,7114)
OLG München, Entscheidung vom 24. März 2021 - 10 U 6761/19 (https://dejure.org/2021,7114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 1 Abs. 2, § 9; ZPO § 139, § 287
    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

  • verkehrslexikon.de

    Erstattungsfähigkeit von Beilackierungskosten und Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Schadenabrechnung

  • rewis.io

    Berufung, Nutzungsausfall, Geschwindigkeit, Fahrzeug, Schadensminderungspflicht, Vollkaskoversicherung, Unfallhergang, Kollision, Schadensgutachten, Anspruch, Beweisaufnahme, Gutachten, Fachwerkstatt, Schadensbehebung, keinen Erfolg, konkreter Anhaltspunkt, Gelegenheit ...

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit Beilackierungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Abrechnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Schadensabrechnung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche, vgl. BGH VersR 2005, 945; Senat, Urt. v. 9.10.2009 - 10 U 2965/09 [juris] und v. 21.6.2013 - 10 U 1206/13).

    Hierbei ist zu beachten, dass bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen dem unstrittigen oder bewiesenen Haftungsgrund (Rechtsgutverletzung) und dem eingetretenen Schaden der Tatrichter nicht den strengen Anforderungen des § 286 ZPO unterliegt; vielmehr ist er nach Maßgabe des § 287 I 1 ZPO freier gestellt: Zwar kann er auch eine haftungsausfüllende Kausalität nur feststellen, wenn er von diesem Ursachenzusammenhang überzeugt ist; im Rahmen der Beweiswürdigung gem. § 287 ZPO werden aber geringere Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt - hier genügt je nach Lage des Einzelfalls eine überwiegende (höhere oder deutlich höhere) Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (BGHZ 4, 192 [196]; BGH NJW-RR 2005, 897; Senat NZV 2006, 261 [262], Urt. v. 25.6.2010 - 10 U 1847/10 [juris]; OLG Schleswig NZV 2007, 203 [204]).

  • OLG Hamm, 28.03.2017 - 26 U 72/16

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19
    Die Erstattungsfähigkeit von Beilackierungskosten im Falle einer, wie vorliegend fiktiven Abrechnung ist zwar umstritten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 28.03.2017, 26 U 72/16; LG Hamburg, Urt. v. 25.03.2014, 323 S 78/13; LG Köln, Urt. v. 10.05.2016, 11 S 360/15; Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts).

    Beilackierungskosten sind demnach an sich nur dann erstattungsfähig, wenn besondere Maßnahmen sich bei der Lackierung als tatsächlich notwendig erweisen (OLG Hamm, Urt. v. 28.03.2017, 26 U 72/16).

  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19
    Hierbei ist zu beachten, dass bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen dem unstrittigen oder bewiesenen Haftungsgrund (Rechtsgutverletzung) und dem eingetretenen Schaden der Tatrichter nicht den strengen Anforderungen des § 286 ZPO unterliegt; vielmehr ist er nach Maßgabe des § 287 I 1 ZPO freier gestellt: Zwar kann er auch eine haftungsausfüllende Kausalität nur feststellen, wenn er von diesem Ursachenzusammenhang überzeugt ist; im Rahmen der Beweiswürdigung gem. § 287 ZPO werden aber geringere Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt - hier genügt je nach Lage des Einzelfalls eine überwiegende (höhere oder deutlich höhere) Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (BGHZ 4, 192 [196]; BGH NJW-RR 2005, 897; Senat NZV 2006, 261 [262], Urt. v. 25.6.2010 - 10 U 1847/10 [juris]; OLG Schleswig NZV 2007, 203 [204]).

    § 287 I 1 ZPO entbindet aber nicht vollständig von der grundsätzlichen Beweislastverteilung und erlaubt es nicht, zugunsten des Beweispflichtigen einen bestimmten Schadensverlauf zu bejahen, wenn nach den festgestellten Einzeltatsachen "alles offen" bleibt oder sich gar eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Gegenteil ergibt (so BGH VersR 1970, 924 [927]; Senat NZV 2006, 261; r+s 2006, 474; v. 21.5.2010 - 10 U 2853/06 [juris Rz. 123]).

  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Geht man davon aus, dass den Geschädigten insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft (OLG München, Urteil vom 24. März 2021 - 10 U 6761/19 -, Rn. 44, juris), hätte der Kläger dieser durch seinen entsprechenden, im Schriftsatz vom 13.04.2022 nochmals weiter substantiierten Vortrag jedenfalls genügt.
  • OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21

    Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen

    Gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung, wenn sie die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, zur Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers darlegen, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre - das heißt, wie der Kläger auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er hierauf im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre (BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - I ZR 243/16 -, Rn. 13, juris; OLG München, Urteil vom 24. März 2021 - 10 U 6761/19 -, Rn. 32, juris), und dass nicht auszuschließen ist, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung geführt hätte.
  • OLG Hamm, 27.06.2022 - 7 U 19/22

    Einfahren; Abbiegen; Überholen bei unklarer Verkehrslage; doppelte Gefährlichkeit

    Zwar sind grundsätzlich sämtliche unfallbeteiligten Parteien gemäß §§ 137 Abs. 4, 141 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzuhören (vgl. OLG München Endurt. v. 24.3.2021 - 10 U 6761/19, Rn. 12, beck-online).
  • LG München I, 07.12.2023 - 26 O 6898/20
    26 O 6898/20 -Seite 7 - Nutzungsmöglichkeit und das Fehlen alternativer eigener Fahrzeuge (OLG München v. 24.03.2021 - Az. 10 U 6761/19 - Rz. 44; Grüneberg/ders., BGB, 82. Aufl, München 2023, 8 249, Rz. 41/42 m.w.N.).
  • LG Siegen, 20.10.2021 - 1 O 399/20
    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich einer Vollkaskoversicherung, sofern eine volle Haftung der Gegenseite nicht als gänzlich abwegig erscheint (OLG München, Urteil vom 24. März 2021 - 10 U 6761/19 -, juris, Rn. 51, 52; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - I-1 U 52/07 -, juris, Rn.20).
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