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   OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20   

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OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20 (https://dejure.org/2022,6122)
OLG München, Entscheidung vom 24.03.2022 - 29 U 2009/20 (https://dejure.org/2022,6122)
OLG München, Entscheidung vom 24. März 2022 - 29 U 2009/20 (https://dejure.org/2022,6122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 31 Abs. 2; BGB § 305c Abs. 2
    Auslegung einer nachträglichen "Buyout"-Klausel

  • kanzlei.biz

    Streit um "Pumuckl-Ausstrahlung" - kein Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen durch Fernsehausstrahlungen; Schadensersatz nach Lizenzanalogie; Wirkungen eines nachträglichen Buy Outs; Kriterien für die Bemessung zu leistenden Schadensersatzes

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Streit um Ausstrahlung von Pumuckl - Kein Schadensersatz für Drehbuchautorin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17

    Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der

    Auszug aus OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20
    Ein Tatrichter, dem die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage fehlt und der davon absehen will, von Amts wegen gemäß § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist grundsätzlich nur gehalten, die beweisbelastete Partei auf die Notwendigkeit eines Beweisantrags nach § 403 ZPO hinzuweisen (BGH NZM 2019, 334 Rn. 18).

    Dies gilt insbesondere bei der Einholung eines grundsätzlich mit einem höheren Kostenaufwand verbundenen Sachverständigengutachtens (BGH NZM 2019, 334 Rn. 19).

    Vor diesem Hintergrund ist es regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Tatrichter wegen des nach einem erteilten Hinweis auf die Erforderlichkeit eines entsprechenden Beweisantritts offen zutage getretenen entgegenstehenden Willens der beweisbelasteten Partei von der amtswegigen Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht (vgl. BGH NZM 2019, 334 Rn. 19).

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20
    Werden die von der Rechtsinhaberin geforderten Lizenzsätze für die eingeräumten Nutzungsrechte auf dem Markt gezahlt, können sie einer Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie auch dann zugrunde gelegt werden, wenn sie über dem Durchschnitt vergleichbarer Vergütungen liegen (BGH GRUR 2009, 660 Rn. 32 - Resellervertrag; GRUR 2020, 990 Rn. 12, 13, 15 - Nachlizenzierung).

    Welche Lizenzgebühren für die streitigen Benutzungshandlungen üblich und angemessen sind, ist - soweit erforderlich durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - zu klären (BGH GRUR 2019, 292 Rn. 19 - Sportwagenfoto; GRUR 2009, 660 Rn. 32 - Resellervertrag; GRUR 2020, 990 Rn. 30 - Nachlizenzierung).

    Die von der Klägerin auf den ersten Hinweis hin angeführten, von ihr selbst verfassten Werke der Frauenliteratur sind für das hier interessierende Drehbuch für die Folge einer Kinderfilmserie ohne Belang und können einen Beweisantritt nicht ersetzen, da es auf die Marktdurchsetzung der Lizenzsätze gerade für die konkret eingeräumten Nutzungsrechte ankommt (vgl. BGH GRUR 2009, 660 Rn. 32 - Resellervertrag).

  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Nachlizenzierung

    Auszug aus OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20
    Werden die von der Rechtsinhaberin geforderten Lizenzsätze für die eingeräumten Nutzungsrechte auf dem Markt gezahlt, können sie einer Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie auch dann zugrunde gelegt werden, wenn sie über dem Durchschnitt vergleichbarer Vergütungen liegen (BGH GRUR 2009, 660 Rn. 32 - Resellervertrag; GRUR 2020, 990 Rn. 12, 13, 15 - Nachlizenzierung).

    Welche Lizenzgebühren für die streitigen Benutzungshandlungen üblich und angemessen sind, ist - soweit erforderlich durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - zu klären (BGH GRUR 2019, 292 Rn. 19 - Sportwagenfoto; GRUR 2009, 660 Rn. 32 - Resellervertrag; GRUR 2020, 990 Rn. 30 - Nachlizenzierung).

    Dabei sind an Art und Umfang der von der Rechtsinhaberin beizubringenden Schätzgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen; dem Gericht kommt zudem in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum zu (BGH GRUR 2020, 990 Rn. 37 - Nachlizenzierung).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Auszug aus OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20
    Dabei ist unerheblich, ob und inwieweit der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung zu zahlen (BGH GRUR 2019, 292 - Sportwagenfoto).

    Maßgebliche Bedeutung für die Bemessung des zu leistenden Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie kommt einer zur Zeit der Verletzungshandlung am Markt durchgesetzten eigenen Lizenzierungspraxis der Rechteinhaberin zu (BGH GRUR 2019, 292 Rn. 19 - Sportwagenfoto).

    Welche Lizenzgebühren für die streitigen Benutzungshandlungen üblich und angemessen sind, ist - soweit erforderlich durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - zu klären (BGH GRUR 2019, 292 Rn. 19 - Sportwagenfoto; GRUR 2009, 660 Rn. 32 - Resellervertrag; GRUR 2020, 990 Rn. 30 - Nachlizenzierung).

  • LG München I, 12.03.2020 - 7 O 12731/19

    Pumuckls neues Heim

    Auszug aus OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 12.03.2020, Az. 7 O 12731/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts München I vom 12.03.2020, Az. 7 O 12731/19, in obiger Fassung sind vorläufig vollstreckbar.

    unter Abänderung des am 12.03.2020 verkündeten Urteils des Landgerichtes München I, Az. 7 O 12731/19, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin EUR 32.722,67 sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz aus der Hauptforderung seit 01.01.2013 zu bezahlen.

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 13/14

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20
    Durch die Möglichkeit, ein Gutachten von Amts wegen einzuholen, sind die Parteien nämlich nicht von ihrer Darlegungs- und Beweislast befreit (BGH NJW-RR 2015, 621).
  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der

    Auszug aus OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20
    Derjenige, der Urheberrechte verletzt, soll nämlich nicht besser stehen, als er im Fall einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis gestanden hätte (BGH GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20
    Der Zinslauf beginnt bei einer Urheberrechtsverletzung grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung, da sich der Verletzer so behandeln lassen muss, als hätte er eine vertragliche Lizenz zu angemessenen Bedingungen am Klageschutzrecht erworben, wobei in der Regel mit dem Zeitpunkt der Nutzung für die vorschüssig zu leistenden Lizenzgebühren Zinsen fällig geworden wären (BGH GRUR 1982, 301, 304 - Kunststoffhohlprofil II).
  • BGH, 11.12.2003 - VII ZR 31/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20
    Die Absicht, sie gegenüber verschiedenen Partnern zu verwenden, ist nicht erforderlich (BGH NJW-RR 2002, 13; BGH NJW 2004, 1454).
  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 47/71

    Grundschuldverpfändung

    Auszug aus OLG München, 24.03.2022 - 29 U 2009/20
    Individuelle oder einzelfallbezogene Umstände des Vertragsschlusses sind nicht zu berücksichtigen (BGH NJW 2018, 2117 Rn. 18; NJW 2013, 995 Rn. 16; NJW-RR 1996, 857; NJW 1973, 514, 515).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 136/01

    BGH stärkt Rechte der Übersetzer - BGH entscheidet im Streit zwischen

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

  • BGH, 19.04.2018 - III ZR 255/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Auslegung einer Wahlleistungsvereinbarung mit

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 487/99

    Begriff der AGB in Bauverträgen

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