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   OLG München, 24.04.1980 - 1 U 1808/80   

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https://dejure.org/1980,3976
OLG München, 24.04.1980 - 1 U 1808/80 (https://dejure.org/1980,3976)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.1980 - 1 U 1808/80 (https://dejure.org/1980,3976)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 1980 - 1 U 1808/80 (https://dejure.org/1980,3976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer Verletzung von Amtspflichten bei einer Pfändung und Versteigerung eines Schreibautomaten; Haftung für einen vom Gerichtsvollzieher beauftragten Sachverständigen; Untersuchungspflichten des Gerichtsvollziehers bei der Pfändung eines Gegenstands; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

    Auszug aus OLG München, 24.04.1980 - 1 U 1808/80
    Die für den auftraggebenden Amtsträger haftende Körperschaft hat somit nicht nach Amtshaftungsgrundsätzen für Fehler des Sachverständigen einzustehen (BGHZ 59, 310; OLG Schleswig RPfl. 1975, 88; OLG München VersR 1977, 482; Palandt-Thomas BGB 39. Aufl. § 839 Anm. 8 d).
  • OLG München, 19.10.1973 - 8 U 4203/72
    Auszug aus OLG München, 24.04.1980 - 1 U 1808/80
    Die für den auftraggebenden Amtsträger haftende Körperschaft hat somit nicht nach Amtshaftungsgrundsätzen für Fehler des Sachverständigen einzustehen (BGHZ 59, 310; OLG Schleswig RPfl. 1975, 88; OLG München VersR 1977, 482; Palandt-Thomas BGB 39. Aufl. § 839 Anm. 8 d).
  • LG Berlin, 28.11.2017 - 86 O 435/16
    Die wohl herrschende Meinung ordnet den Zuschlag allerdings als Vollendung eines öffentlichrechtlichen Vertrages ein, da andernfalls die Verweisung des Gesetzgebers in § 299 Abs. 1 Satz 3 AO und ebenso in § 817 Abs. 1 Satz 3 ZPO völlig missachtet würde (Staudinger/Bork, a.a.O.; OLG München, 1 U 1808/80 , juris; Jauernig/Berger, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht [23. Aufl 20101 § 18 Rn 15; Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht [12. Aufl 2019] § 53 Rn 17 ff; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO [35. Aufl 2014] § 817 Rn 2; wohl auch Zöller/Stöber, ZPO, 32. Aufl., § 817 Rn. 7).

    § 839 I BGB/Art. 34 GG werden von § 283 nicht berührt (Kruse in: Tipke/Kruse, a.a.O., § 283, Rn. 3; vgl. auch Zöller/Stöber a.a.O. § 806 Rn. 1; LG Magdeburg 10 0 672/11; LG Aachen 4 0 575/81; OLG München 1 U 1808/80 ).

    Da nach den entsprechenden Vorschriften der ZPO (§ 806) wie auch der AO (§ 283) die Gewährleistung des Staates ausgeschlossen ist, muss der Gerichtsvollzieher/Vollziehungsbeamten sich nicht um Mängel kümmern (OLG München 1 U 1808/80 Rn. 12 ; LG Aachen 4 0 575/81).

    Ist das Bewertungs-/Schätzgutachten eines Sachverständigen nicht offensichtlich falsch, so handelt der Gerichtsvollzieher - und entsprechend der Vollzugsbeamte des Finanzamts - nicht amtspflichtswidrig, wenn er ohne weitere Nachprüfung die Schätzung übernimmt und bei der Versteigerung bekanntgibt (OLG München 1 U 1808/80 Rn. 12 , m.w.N.).

  • KG, 08.11.2019 - 7 U 168/18

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beschreibung eines Pfandgegenstandes

    Insoweit ist auch die Entscheidung des OLG München (Urteil vom 24. April 1980 - 1 U 1808/80 -) nicht behilflich, die einen Gerichtsvollzieher und dessen Pflichten zum Gegenstand hat.
  • LG Aachen, 09.06.1982 - 4 O 575/81

    Amtspflichtverletzung eines Gerichtsvollziehers; Gewährleistungsansprüche für ein

    Nicht zuletzt weil von einer entsprechenden Sachkunde des die verschiedensten, unter Umständen technisch äußerst komplizierten Geräte versteigernden Gerichtsvollziehers nicht ausgegangen werden kann, ist die Gewährleistung des Staates für Mängel an den aufgrund einer Pfändung veräußerten Sache ausgeschlossen (vgl. hierzu OLG München DGVZ 1980, Seiten 122, 123).
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