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   OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17 Bau   

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OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17 Bau (https://dejure.org/2018,13375)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.2018 - 28 U 3042/17 Bau (https://dejure.org/2018,13375)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 2018 - 28 U 3042/17 Bau (https://dejure.org/2018,13375)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rewis.io

    Werkvertragliche Gewährleistungsansprüche bei unwirksamer Abnahmeklausel

  • ra.de
  • baurechtsiegen.de

    Gewährleistung bei Kauf einer Wohnung mit unzureichendem Schallschutz

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mangelbeseitigungspflicht des Bauträgers nach 13 Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug neu für alt; Werkvertrag; Gewährleistung; Inhaltskontrolle; Abnahme; Schallschutz; Treu und Glauben; Kostenvorschuss; Abrechnungsverhältnis; Verwirkung

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1
    Ansprüche des Bauherrn wegen Schallschutzmängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträger bestellt Erstverwalter: Abnahmeerklärung ist unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigentumswohnung: Werkvertragliche Gewährleistungsansprüche bei unwirksamer Abnahmeklausel ...

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erstverwalter des Bauträgers: Unwirksamkeit der Abnahmeerklärung

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    "Stadtwohnungen der Spitzenklasse": Bauträger schuldet erhöhten Schallschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigentumswohnung: Verjährung bei Mängeln, Bauträger setzt Verwalter ein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klausel in Formularkaufverträgen zur Abnahme eines Gebäudes durch vom Bauträger beauftragten Erstverwalter unwirksam - Keine Verjährung von Mängelansprüchen bei fehlender Abnahme

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Stadtwohnungen der Spitzenklasse": Bauträger schuldet erhöhten Schallschutz! (IBR 2018, 392)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenvorschuss gefordert: Gewährleistungsfrist beginnt nicht! (IBR 2018, 452)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter des Bauträgers! (IBR 2018, 393)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abnahme wegen unwirksamer Abnahmeklausel: Keine Verwirkung der Mängelrechte! (IBR 2018, 565)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17
    Die Beklagte begründet dieses Abrechnungsverhältnis mit der Einreichung einer Zahlungsklage wegen diverser Mängel des Gemeinschaftseigentums im Jahre 2010 (Anlage B 5) und einer Vorschussklage wegen eines Serienmangels an den Balkonen im Jahre 2008 (Anlage B 7), bezieht sich auf die Urteile des BGH vom 8.7.2010, Az. VII ZR 171/08 und vom 19.1.2017, Az. VII ZR 301/13 und folgert daraus, dass spätestens mit Entstehung dieses Abrechnungsverhältnisses die Gewährleistungszeit zu laufen begonnen habe.

    Unter Tz. 45 seines Urteils vom 19.1.2017, Az. VII ZR 301/13 führt der Bundesgerichtshof vielmehr aus, das dann, wenn der Besteller nach § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 1, 3 BGB einen Vorschuss für die zur Beseitigung des Mangels im Wege der Selbstvornahme erforderlichen Aufwendungen verlangt, der Erfüllungsanspruch des Bestellers nicht erlischt.

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17
    Der Senat stellt hiermit die durch den Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 17.5.1984, Az. VII ZR 169/82 und vom 13.9.2001, Az. VII ZR 392/00 begründete Rechtsprechung, wonach ein "Abzug neu für Alt" jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn die Vorteile des Auftraggebers ausschließlich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung beruhen und sich der Auftraggeber jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen musste und wonach der Unternehmer dadurch, dass der Vertragszweck nicht sogleich, sondern erst später im Rahmen der Gewährleistung erreicht wird, keine Besserstellung erfahren soll, nicht in Frage.

    Für solche Fälle hat der BGH in seinem Urteil vom 17.5.1984, Az. VII ZR 169/82 offengelassen, ob ein Vorteilsausgleich vorzunehmen ist, jedoch ausgeführt, dass es nach Treu und Glauben geboten sein könnte, die mit der Nachbesserung erzielte längere Lebensdauer sowie den ersparten Instandhaltungsaufwand anspruchsmindernd zu berücksichtigen.

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17
    Der Senat stellt hiermit die durch den Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 17.5.1984, Az. VII ZR 169/82 und vom 13.9.2001, Az. VII ZR 392/00 begründete Rechtsprechung, wonach ein "Abzug neu für Alt" jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn die Vorteile des Auftraggebers ausschließlich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung beruhen und sich der Auftraggeber jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen musste und wonach der Unternehmer dadurch, dass der Vertragszweck nicht sogleich, sondern erst später im Rahmen der Gewährleistung erreicht wird, keine Besserstellung erfahren soll, nicht in Frage.

    Nach dem Urteil des BGH vom 13.9.2001, Az. VII ZR 392/00 ist in derartigen Fällen eine Vorteilsanrechung "zu erwägen".

  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

    Auszug aus OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17
    Auf die fehlende Abnahme wiederum kann sich die Beklagte, als Verwenderin der unwirksamen Abnahmeklausel, wie das Landgericht zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2016, Az. VII ZR 171/15 ausgeführt hat, nicht berufen.
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 193/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung

    Auszug aus OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17
    In einem weiteren Urteil vom 19.1.2017, Az. VII ZR 193/15 wiederholt der Bundesgerichtshof diese Rechtsauffassung.
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach

    Auszug aus OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17
    In seinem Urteil vom 19.1.2017, Az. VII ZR 235/15 bejaht der Bundesgerichtshof ein solches Abrechnungsverhältnis schließlich dann, wenn der Unternehmer das Werk als fertiggestellt zur Abnahme anbietet und der Besteller nur noch Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes geltend macht oder die Minderung erklärt.
  • EuGH, 12.07.1979 - 56/78
    Auszug aus OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17
    Ein derartiger Fall liegt nach dem schalltechnischen Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Dr. H. (Bl. 56/78 d.A.) und dessen Anhörung in der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 10.7.2017 (Bl. 96/102 d.A.) nicht vor, insbesondere sind keine Widersprüche zu den durch die Klägerin erholten Privatsachverständigengutachten des Akkustikbüros S. und B. (Anlagen K 5, 11) erkennbar.
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17
    Die Beklagte begründet dieses Abrechnungsverhältnis mit der Einreichung einer Zahlungsklage wegen diverser Mängel des Gemeinschaftseigentums im Jahre 2010 (Anlage B 5) und einer Vorschussklage wegen eines Serienmangels an den Balkonen im Jahre 2008 (Anlage B 7), bezieht sich auf die Urteile des BGH vom 8.7.2010, Az. VII ZR 171/08 und vom 19.1.2017, Az. VII ZR 301/13 und folgert daraus, dass spätestens mit Entstehung dieses Abrechnungsverhältnisses die Gewährleistungszeit zu laufen begonnen habe.
  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den

    Auszug aus OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17
    Aus diesem Grund hält eine vom Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen mit einem Bauträger wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Erstverwalter ermöglicht, nach nahezu einhelliger Auffassung der Inhaltskontrolle am Maßstab von § 9 AGBG bzw. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand (BGH, Beschluss vom 12.9.2013, Az. VII ZR 308/12).
  • LG München I, 09.08.2017 - 11 O 15138/16

    Schallschutzniveau einer Stadtwohnung; Verwirkung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17
    Auf die Berufung der Parteien wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 09.08.2017, Az.: 11 O 15138/16 in Ziffer III. aufgehoben und in Ziffer I. dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 119.157,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
  • OLG Stuttgart, 25.03.2024 - 10 U 13/23

    Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

    In einer Entscheidung des OLG München wurde die Verwirkung in einer Konstellation, in der die Abnahmebegehungen im Jahr 2003/04 erfolgten und eine Hemmung im Jahr 2017 bewirkt wurde, mit der Begründung abgelehnt, dass die Verwenderin der unwirksamen Abnahmeklausel es selbst zu vertreten habe, dass die Gewährleistungsfrist nicht begonnen habe (OLG München, Urteil vom 24. April 2018 - 28 U 3042/17 Bau -).
  • LG München I, 13.07.2023 - 2 O 1924/22

    Verwirkung von Mängelrechten bei unwirksamen Abnahmeklauseln in

    Das Gericht versteht auch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München vom 24.04.2018, Az.: 28 U 3042/17 so, dass dort lediglich zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass sich ein Umstandsmoment in Fällen einer unwirksamen Abnahmeklausel nicht ausschließlich mit der fehlenden Geltendemachung von Gewährleistungsansprüchen über Jahre hinweg begründen lässt.
  • OLG München, 01.12.2023 - 28 U 3344/23

    Verjährungseintritt, Verjährungsfrist, Verjährungshöchstfrist, unangemessene

    Der Senat hat deutlich gemacht, dass die Nichtannahme der Verwirkung - das ist Gegenstand der zitierten Rechtsprechung (28 U 3042/17) - die Regel ist.
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