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   OLG München, 24.05.2006 - 15 U 3958/05   

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https://dejure.org/2006,3369
OLG München, 24.05.2006 - 15 U 3958/05 (https://dejure.org/2006,3369)
OLG München, Entscheidung vom 24.05.2006 - 15 U 3958/05 (https://dejure.org/2006,3369)
OLG München, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 15 U 3958/05 (https://dejure.org/2006,3369)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 40

    Unrichtige Ad-hoc-Mitteilungen, Schadensersatz, EM.TV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 400 Aktiengesetz (AktG) als Schutznorm; Ursächlichkeit einer Mitteilung für die Aktienkaufentscheidung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - EM.TV muss erstmals Schadenersatz an Aktionär zahlen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 400 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 2; ZPO § 448
    Beweis der Kausalität einer fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilung für Anlageentscheidung durch Parteivernehmung ("EM.TV")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG München, 24.05.2006 - 15 U 3958/05
    Die Regelung stellt deshalb ein Schutzgesetz im Sinn von § 823 II BGB dar, wenn einer seiner Tatbestände objektiv und subjektiv erfüllt wird (BGH, NJW 2005, 1270; BGHZ 160, 149; Schaal in MünchKomm, AktG 2006, § 400 Rn. 3).
  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Auszug aus OLG München, 24.05.2006 - 15 U 3958/05
    Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2004 (1 StR 420/03) wird hierzu Bezug genommen, ebenso auf die in diesem Urteil enthaltenen Feststellungen zur Unrichtigkeit der Zahlen (BGHSt 49, 381).
  • OLG München, 07.12.2011 - 15 U 1868/11

    Persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern einer AG wegen fehlerhafter

    30 Soweit der Kläger demgegenüber vorbringt, die Mitteilung vom 09.10.2000 stelle keine richtige und vollständige Korrektur der Zahlen vom 24.08.2000 dar, ist das für das Fehlen der Kausalität der Zahlen vom 24.08.2000 unerheblich (vgl. auch OLG München, Urteil vom 24.05.2006, 15 U 3958, ZIP 2006, 1247).
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