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   OLG München, 24.08.1989 - 16 UF 1206/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2503
OLG München, 24.08.1989 - 16 UF 1206/89 (https://dejure.org/1989,2503)
OLG München, Entscheidung vom 24.08.1989 - 16 UF 1206/89 (https://dejure.org/1989,2503)
OLG München, Entscheidung vom 24. August 1989 - 16 UF 1206/89 (https://dejure.org/1989,2503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilurteil; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Sicherheitsleistung; Unterhaltsverpflichteter; Auskunftserteilung; 1500-DM-Wertgrenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1022
  • FamRZ 1990, 84
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 174/88

    Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs und eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG München, 24.08.1989 - 16 UF 1206/89
    Bei der Bewertung dieses Abwehrinteresses ist nur der für die Auskunft notwendige Zeit- und Arbeitsaufwand sowie ein ausnahmsweise bestehendes Geheimhaltungsinteresse von Bedeutung (vgl. BGH FamRZ 1989/730f.).
  • BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 121/86

    Unterhaltsrechtlicher Auskunftsanspruch als Feriensache

    Auszug aus OLG München, 24.08.1989 - 16 UF 1206/89
    Das Urteil, das den Unterhaltsverplichteten zur Auskunft verpflichtet, schafft selbst hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs dem Grunde nach keine Rechtskraft, es dient lediglich der Vorbereitung des noch geltend zu machenden Unterhaltsanspruchs (vgl. BGH FamRZ 1987/1132 = BGH NJW 1987/2237 zu § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG ).
  • LG Hagen, 07.10.2022 - 4 O 63/22
    Die Verurteilung zur Auskunft (zur Vorbereitung vermögensrechtlicher Leistungsansprüche) stellt eine vermögensrechtliche Streitigkeit dar (vgl. BGH, Beschl. v. 30.01.1991 - XII ZB 156/90 -, Rn. 8, juris; OLG München, Urt. v. 24.08.1989 - 16 UF 1206/89, NJW-RR 1990, 1022; BeckOK/Ulrici, ZPO, 20. Ed. 2021, § 708 Rn. 23.1) und der Gegenstand der Verurteilung übersteigt vorliegend nicht 1.250 EUR.
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