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   OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10   

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https://dejure.org/2010,5761
OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10 (https://dejure.org/2010,5761)
OLG München, Entscheidung vom 24.09.2010 - 34 Wx 2/10 (https://dejure.org/2010,5761)
OLG München, Entscheidung vom 24. September 2010 - 34 Wx 2/10 (https://dejure.org/2010,5761)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 84 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    KostO §§ 60, 61
    Gebühr für Eintragung der Vereinigung aller Gesellschaftsanteile einer GbR in der Hand eines Gesellschafters

  • openjur.de

    §§ 61 Abs. 1, 60 KostO
    Keine Anwendbarkeit von § 61 Abs. 1 KostO für die Eigentumsumschreibung auf den letztverbleibenden Gesellschafter, bei der Auflösung einer GbR durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile auf eine Hand

  • openjur.de

    Gerichtskosten: Anwendbarkeit der Vergünstigung über die bruchteilsmäßige Geschäftswertbestimmung für eine Grundeigentumsumschreibung nach Auflösung einer GbR durch Anteilsvereinigung in einer Hand

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 60, 61
    Keine Anwendung von § 61 Abs. 1 KostO bei Vollbeendigung einer GbR durch Anteilsvereinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Geschäftswerts bei Auflösung einer BGB-Gesellschaft durch Vereinigung aller Geschäftsanteile auf den letztverbleibenden Gesellschafter

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    KostO §§ 60, 61 Abs. 1
    Keine Anwendbarkeit des § 61 Abs. 1 KostO bei durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile bedingter Auflösung der GbR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenberechnung bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer GbR (hier: Grundstück); BGB-Gesellschaft; Kostenordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 60; KostO § 61 Abs. 1
    Geschäftswert bei Umschreibung des Eigentums an einem Grundstück auf den letztverbleibenden Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GBR: Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 84 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    KostO §§ 60, 61
    Gebühr für Eintragung der Vereinigung aller Gesellschaftsanteile einer GbR in der Hand eines Gesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 314
  • FGPrax 2011, 314
  • Rpfleger 2011, 120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 89/09

    Grundbuchkosten: Bemessung der Geschäftsgebühr für die Grundbucheintragung bei

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
    Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand aufgelöst, so ist § 61 Abs. 1 KostO für die Eigentumsumschreibung auf den letztverbleibenden Gesellschafter nicht anwendbar (Fortführung von OLG München vom 13.11.2009, 34 Wx 089/09 = NJW-RR 2010, 501).

    Soweit in der Kommentarliteratur dies noch anders dargestellt wird (vgl. Korintenberg/Lappe KostO 18. Aufl. § 61 Rn. 1, jedoch zweifelnd unter Hinweis auf Dümig Rpfleger 2002, 53; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 61 KostO Rn. 9; Assenmacher/Matthias KostO 16. Aufl. Stichwort "Gesellschaft bürgerlichen Rechts"; bereits a.A. Rohs/Wedewer KostO Stand April 2010 § 60 Rn. 5b), wurde noch nicht die Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur (Teil-) Rechtsfähigkeit der GbR (BGHZ 146, 341; 179, 102/107) gezogen (siehe Senat vom 13.11.2009 = NJW-RR 2010, 501).

    Die Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 2010, 501) hat in der Literatur heftige (teils polemische) Kritik erfahren (Weigl MittBayNot 2010, 155; Bachmayer NotBZ 2010, 161/166 unter III.3.).

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
    Soweit in der Kommentarliteratur dies noch anders dargestellt wird (vgl. Korintenberg/Lappe KostO 18. Aufl. § 61 Rn. 1, jedoch zweifelnd unter Hinweis auf Dümig Rpfleger 2002, 53; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 61 KostO Rn. 9; Assenmacher/Matthias KostO 16. Aufl. Stichwort "Gesellschaft bürgerlichen Rechts"; bereits a.A. Rohs/Wedewer KostO Stand April 2010 § 60 Rn. 5b), wurde noch nicht die Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur (Teil-) Rechtsfähigkeit der GbR (BGHZ 146, 341; 179, 102/107) gezogen (siehe Senat vom 13.11.2009 = NJW-RR 2010, 501).

    Ein Grundstück, auch wenn als dessen Eigentümer mehrere natürliche Personen mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" eingetragen sind, ist ebenso wie ein Grundstück, das für eine GbR mit eigenem Namen eingetragen ist, nicht (gesamthänderisch gebundenes) Eigentum dieser natürlichen Personen, sondern Eigentum der GbR (vgl. BGHZ 179, 102; BGH NJW 2006, 3716).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.1.2001 (NJW 2001, 1056 = BGHZ 146, 341) sei die GbR selbst Eigentümerin des Grundstücks.

    Soweit in der Kommentarliteratur dies noch anders dargestellt wird (vgl. Korintenberg/Lappe KostO 18. Aufl. § 61 Rn. 1, jedoch zweifelnd unter Hinweis auf Dümig Rpfleger 2002, 53; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 61 KostO Rn. 9; Assenmacher/Matthias KostO 16. Aufl. Stichwort "Gesellschaft bürgerlichen Rechts"; bereits a.A. Rohs/Wedewer KostO Stand April 2010 § 60 Rn. 5b), wurde noch nicht die Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur (Teil-) Rechtsfähigkeit der GbR (BGHZ 146, 341; 179, 102/107) gezogen (siehe Senat vom 13.11.2009 = NJW-RR 2010, 501).

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
    Eine unzulässige Analogie (§ 1 Abs. 1 KostO; vgl. BVerfG NJW 1996, 3146) liegt nicht vor.
  • OLG München, 03.07.2008 - 34 Wx 36/08

    Kosten einer Grundbucheintragung: Eintragung des Gesellschafterwechsels einer

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
    Die mit der Neuorientierung verbundenen Vorteile, etwa im Fall der Übertragung eines Gesellschaftsanteils, was nach der Rechtsprechung des Senats nur die Gebühr nach § 67 KostO auslöst (Beschluss vom 3.7.2008, 34 Wx 036/08 = FGPrax 2008, 84; so auch OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 322; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/09, bei juris), können nicht unbesehen mit Privilegierungen verbunden werden, die nach dem traditionellen Verständnis nur den als Eigentümern eingetragenen Beteiligten einer Gesamthand zugebilligt wurden.
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
    Ein Grundstück, auch wenn als dessen Eigentümer mehrere natürliche Personen mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" eingetragen sind, ist ebenso wie ein Grundstück, das für eine GbR mit eigenem Namen eingetragen ist, nicht (gesamthänderisch gebundenes) Eigentum dieser natürlichen Personen, sondern Eigentum der GbR (vgl. BGHZ 179, 102; BGH NJW 2006, 3716).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 15/09

    Gebühren für die Berichtigung des Grundbuchs bei einem Gesellschafterwechsel in

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
    Die mit der Neuorientierung verbundenen Vorteile, etwa im Fall der Übertragung eines Gesellschaftsanteils, was nach der Rechtsprechung des Senats nur die Gebühr nach § 67 KostO auslöst (Beschluss vom 3.7.2008, 34 Wx 036/08 = FGPrax 2008, 84; so auch OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 322; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/09, bei juris), können nicht unbesehen mit Privilegierungen verbunden werden, die nach dem traditionellen Verständnis nur den als Eigentümern eingetragenen Beteiligten einer Gesamthand zugebilligt wurden.
  • OLG Frankfurt, 19.11.2009 - 20 W 70/09

    Anwendungsbereich von § 899a BGB und § 47 II 2 GBO n.F.

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
    Die mit der Neuorientierung verbundenen Vorteile, etwa im Fall der Übertragung eines Gesellschaftsanteils, was nach der Rechtsprechung des Senats nur die Gebühr nach § 67 KostO auslöst (Beschluss vom 3.7.2008, 34 Wx 036/08 = FGPrax 2008, 84; so auch OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 322; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/09, bei juris), können nicht unbesehen mit Privilegierungen verbunden werden, die nach dem traditionellen Verständnis nur den als Eigentümern eingetragenen Beteiligten einer Gesamthand zugebilligt wurden.
  • BayObLG, 14.09.1995 - 3Z BR 159/95

    Grundbuchgebühren

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 2/10
    Er wird deshalb kostenrechtlich so behandelt, als bringe er das Grundstück nur zu dem Bruchteil ein, zu dem er an der Gemeinschaft nicht beteiligt ist (vgl. BayObLG BB 1995, 2184).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2013 - 20 W 234/12

    Grundbuch: Keine Privilegierung nach § 61 Abs. 1 KostO bei Eintragung des letzten

    Die Eintragung des letzten verbleibenden Gesellschafters einer GbR als Alleineigentümer im Grundbuch nach Auflösung der Gesellschaft durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in der Hand des letzten Gesellschafters unterfällt nicht der Privilegierung des § 61 Abs. 1 KostO, so dass § 60 Abs. 1 KostO Anwendung findet (Anschluss an OLG München FGPrax 2010, 314).

    Demgegenüber legte die Bezirksrevisorin gegen die Kostenrechnung Erinnerung mit dem Ziel ein, die Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG München (Beschluss vom 24. September 2010 - 34 Wx 2/10) aus dem vollen Verkehrswert des betroffenen Grundbesitzes in Höhe von 1.188.291,60 EUR für die Eigentumseintragung und die Katasterumschreibung zu erheben.

    Mit dem OLG München (Beschluss vom 24. September 2010 - 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314 = Rpfleger 2011, 120) ist der Senat der Auffassung, dass im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR und die im Anschluss hieran durch den Gesetzgeber vorgenommenen Rechtsänderungen durch das ERVGBG vom 18. August 2009 (BGBl. I S. 2713) die Anwendung des § 61 Abs. 1 KostO auf die GbR ausscheidet.

    Soweit in der Literatur weiterhin an der nach altem Rechtszustand zutreffenden Einordnung der GbR unter § 61 Abs. 1 KostO festgehalten wird (so Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl., § 61 Rn. 1; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 61 Rn. 9; Fritzsche ZfIR 2010, 771; Bachmayer NotBZ 2010, 161/166) trägt dies der vom Gesetzgeber bestätigten Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR, welche nunmehr selbst Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens ist und als solche im Grundbuch eingetragen wird, nicht in der nunmehr gebotenen Weise Rechnung (so bereits OLG München NJW-RR 2010, 501 und FGPrax 2010, 314; Rohs/Wedewer, KostO, § 60 Rn. 5 b und § 61 Rn. 2).

  • OLG München, 19.07.2012 - 34 Wx 522/11

    Grundbuchsache: Gebühr und Geschäftswert für Grundbuchberichtigungen bei

    Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel in der GbR bestimmen sich aus § 67 KostO (Anschluss an OLG München vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/90).

    Diese Rechtsprechung ist zwar nicht unumstritten (OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/09, bei juris), jedoch hat der Senat auch unter Berücksichtigung der vereinzelt geäußerten Kritik keinen Anlass gesehen, seine Rechtsprechung zu ändern (im Einzelnen Beschluss vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314).

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