Rechtsprechung
   OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44708
OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18 (https://dejure.org/2018,44708)
OLG München, Entscheidung vom 24.09.2018 - 34 Wx 194/18 (https://dejure.org/2018,44708)
OLG München, Entscheidung vom 24. September 2018 - 34 Wx 194/18 (https://dejure.org/2018,44708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GBO § 18 Abs. 1; WEG § 4 Abs. 1, Abs. 2, § 6 Abs. 6, § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; WGV § 6 Abs. 5; BGB § 925
    Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 6 Abs. 6, § 4 Abs. 1, 2, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; WGV § 6 Abs. 5; GBO § 18 Abs. 1
    Zur Umnummerierung von getauschten (Neben-)Räumen des Sondereigentums im grundbuchamtlichen Vollzug

  • rewis.io

    Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis

  • notar-drkotz.de

    Sondereigentumsänderung durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollzug eines Tauschs von Wohnungseigentum in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tausch von Abstellräumen: Neue Nummerierung erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tausch von Abstellräumen: Neue Nummerierung erforderlich? (IMR 2019, 1018)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2019, 532
  • FGPrax 2019, 8
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10

    Wohnungseigentum: Geänderter Aufteilungsplan für den grundbuchamtlichen Vollzug

    Auszug aus OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18
    Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft zwei in sich abgeschlossene, vom übrigen Sondereigentum getrennte Nebenräume durch Neuzuordnung zur jeweils anderen Einheit aus, so kann die Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis der betroffenen Wohnungsgrundbücher so eingetragen werden, dass die ausgetauschten Nebenräume die Nummer desjenigen Sondereigentums beibehalten, zu dem sie bisher gehörten, sofern trotz unterschiedlicher Nummerierung die eindeutige Zuordnung der Räume zum jeweiligen Sondereigentum nicht gefährdet und Verwirrung nicht zu besorgen ist (Abgrenzung zu Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10).

    Dass kein geänderter Aufteilungsplan und keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen sind, wenn die Änderung einen von vornherein in sich abgeschlossenen Raum betrifft, dessen Übertragung keine Unklarheit im Hinblick auf die Grenzen des Sondereigentums (Identifikation der im Sondereigentum stehenden Räume) und die Abgeschlossenheit der neuen Einheiten bewirkt, entspricht allgemeiner Meinung (vgl. nur Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44; OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 318; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2968; Schneider in Bauer/Schaub AT E Rn. 348; Staudinger/Rapp BGB [2018] § 6 WEG Rn. 19 und § 7 WEG Rn. 21; Riecke/Schmid WEG § 7 Rn. 91; Timme/Kral WEG 2. Aufl. § 7 Rn. 61).

    Der Senat hat allerdings am 13.8.2010 (34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229 unter Bezugnahme auf Röll MittBayNot 1979, 218/219) entschieden, dass das Grundbuchamt verlangen kann, die neu zugeordneten Räume so umzubenennen, dass nicht Räume mit gleicher Nummer zu unterschiedlichen Einheiten gehören (ebenso: Bärmann/Armbrüster WEG 13. Aufl. § 7 Rn. 82; Niedenführ/Vandenhouten WEG 12. Aufl. § 7 Rn. 22; Staudinger/Rapp § 7 WEG Rn. 21).

    § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 2 WEG ist nach allgemeiner Meinung - wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 13.8.2010 (34 Wx 105/10) ausgeführt hat - Ausdruck des das Grundbuchrecht beherrschenden Grundsatzes, dass mit Blick auf das sachenrechtliche Bestimmtheitserfordernis der Inhalt des dinglichen Rechts (hier des Sondereigentums) aus dem Eintragungsvermerk mit hinreichender Deutlichkeit hervorgehen muss und eine Verwirrung weitestgehend ausgeschlossen werden soll.

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18
    Allerdings muss sich der Kerngehalt der Änderung aus dem Grundbuchvermerk selbst ergeben; lediglich eine Bezugnahme auf die geänderte Teilungserklärung reicht materiellrechtlich jedenfalls dann nicht aus, wenn das von der Änderung betroffene Sondereigentum im Bestandsverzeichnis konkret bezeichnet ist (BGH NJW 2007, 3777/3778; Schneider in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. AT E Rn. 350; Demharter GBO 31. Aufl. § 44 Rn. 31.3; Hügel/Kral GBO 3. Aufl. WEG Rn. 141).

    Zum einen müssen aus dem Grundbuch alle Veränderungen des Gegenstands und des Umfangs von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum klar und eindeutig nachvollziehbar sein (vgl. BGH NJW 2007, 3777/3778).

    Zum anderen dient die Bestimmtheit der Eintragung der Vermeidung einer unklaren Grundbuchlage, wie sie etwa in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Sachverhalt (NJW 2007, 3777/3778) eingetreten war.

    Weil die vorliegend vereinbarte Inhaltsänderung nur die Neuzuordnung zweier getrennter Nebenräume betrifft, ist Verwirrung nicht zu besorgen, wenn im Bestandsverzeichnis der betroffenen Grundbücher (vgl. § 6 Abs. 5 WGV) die Änderung des Inhalts des Sondereigentums eingetragen und dabei konkret - unter gleichzeitiger Rötung des abzuschreibenden Nebenraums gemäß § 3 Abs. 6 WGV - unter ergänzender Bezugnahme auf die Beschreibung in der geänderten Teilungserklärung vermerkt wird, dass der im Aufteilungsplan mit Nr. 4 gekennzeichnete Nebenraum nicht mehr zum Sondereigentum Nr. 4, sondern zum Sondereigentum Nr. 1 gehört, und umgekehrt, dass der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 gekennzeichnete Nebenraum nicht mehr zum Sondereigentum Nr. 1, sondern zum Sondereigentum Nr. 4 gehört (vgl. BGH NJW 2007, 3777).

  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 100/91

    Nummernmäßige Zuordnung von Keller- zu Wohnräumen

    Auszug aus OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18
    Damit soll sichergestellt werden, dass der Inhalt des jeweiligen Sondereigentums, nämlich die zu ihm gehörenden Räume, aus der Eintragung im Grundbuch und der dort zulässig in Bezug genommenen Grundlage mit der erforderlichen Eindeutigkeit hervorgeht (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 414).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84

    Erweiterung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18
    Die Herauslösung einzelner Sondereigentumsräume aus einem Wohnungseigentum unter gleichzeitiger Zuordnung zu einem anderen Wohnungseigentum derselben Gemeinschaft ist -auch ohne Änderung des Miteigentumsanteils - als Inhaltsänderung des abgebenden und aufnehmenden Sondereigentums materiellrechtlich zulässig (BGH NJW 1986, 2759).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01

    Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan -

    Auszug aus OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18
    Dass kein geänderter Aufteilungsplan und keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen sind, wenn die Änderung einen von vornherein in sich abgeschlossenen Raum betrifft, dessen Übertragung keine Unklarheit im Hinblick auf die Grenzen des Sondereigentums (Identifikation der im Sondereigentum stehenden Räume) und die Abgeschlossenheit der neuen Einheiten bewirkt, entspricht allgemeiner Meinung (vgl. nur Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44; OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 318; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2968; Schneider in Bauer/Schaub AT E Rn. 348; Staudinger/Rapp BGB [2018] § 6 WEG Rn. 19 und § 7 WEG Rn. 21; Riecke/Schmid WEG § 7 Rn. 91; Timme/Kral WEG 2. Aufl. § 7 Rn. 61).
  • OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18
    Dass kein geänderter Aufteilungsplan und keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen sind, wenn die Änderung einen von vornherein in sich abgeschlossenen Raum betrifft, dessen Übertragung keine Unklarheit im Hinblick auf die Grenzen des Sondereigentums (Identifikation der im Sondereigentum stehenden Räume) und die Abgeschlossenheit der neuen Einheiten bewirkt, entspricht allgemeiner Meinung (vgl. nur Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44; OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 318; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2968; Schneider in Bauer/Schaub AT E Rn. 348; Staudinger/Rapp BGB [2018] § 6 WEG Rn. 19 und § 7 WEG Rn. 21; Riecke/Schmid WEG § 7 Rn. 91; Timme/Kral WEG 2. Aufl. § 7 Rn. 61).
  • KG, 27.09.2022 - 1 W 301/22

    Zugehörigkeit von Räumen ohne Nummern zum Sondereigentum

    Damit wird sichergestellt, dass der Inhalt des jeweiligen Sondereigentums, nämlich die zu ihm gehörenden Räume, aus der Eintragung im Grundbuch und der dort zulässig in Bezug genommenen Grundlage mit der erforderlichen Eindeutigkeit hervorgeht (OLG München, DNotZ 2019, 532, 533).
  • KG, 05.10.2022 - 1 W 312/22

    WEG - Zugehörigkeit von Räumen ohne Nummern zum Sondereigentum

    Damit wird sichergestellt, dass der Inhalt des jeweiligen Sondereigentums, nämlich die zu ihm gehörenden Räume, aus der Eintragung im Grundbuch und der dort zulässig in Bezug genommenen Grundlage mit der erforderlichen Eindeutigkeit hervorgeht (OLG München, DNotZ 2019, 532, 533).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht