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   OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17   

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https://dejure.org/2018,36198
OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17 (https://dejure.org/2018,36198)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.2018 - 20 U 2963/17 (https://dejure.org/2018,36198)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 20 U 2963/17 (https://dejure.org/2018,36198)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 15; BGB § 343, § 738, § 823 Abs. 2; UWG § 1; StBerG § 33, § 57
    Abfindung nach Ausscheiden aus einer BGB-Gesellschaft und Angemessenheit einer Vertragstrafe

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 15; BGB §§ 343, 723 Abs. 2 S. 1, Abs. 3, 738, 823 Abs. 2; UWG § 1; StBerG §§ 33, 57; ZPO § 398
    Angemessenheit einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen ein gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Abfindung nach Ausscheiden aus einer BGB-Gesellschaft und Angemessenheit einer Vertragstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Auskunft; wechselseitige Ansprüche; BGB -Gesellschaft; Auseinandersetzungsguthaben; Wettbewerbsverbot; Vertragsstrafe; Berechnung; wirtschaftliche Lage; Wettbewerbsverstoß

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Landshut, 25.08.2017 - 22 O 412/04

    Angemessenheit einer Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 25.08.2017, AZ: 22 O 412/04, berichtigt durch Beschluss vom 30.10.2017, in Ziffer II. und IV. abgeändert und klarstellend neu gefasst wie folgt:.

    Dieses Urteil und das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 25.08.2017, AZ: 22 O 412/04, soweit die Berufung zurückgewiesen wurde, sind vorläufig vollstreckbar.

    Die Beklagten legten Berufung ein und beantragten zuletzt, das Urteil des Landgerichts Landshut vom 26.06.2014, Az. 22 O 412/04, aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Landshut zurückzuverweisen.

    Das Urteil des LG Landshut vom 03.08.2017 - 22 O 412/04 - wird aufgehoben.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil des Landgerichts vom 26.06.2014, AZ: 22 O 412/04, wird Bezug genommen.

  • BGH, 23.03.1971 - VI ZR 199/69

    Veranlassung des Schuldners zu vertragswidrigem Verhalten durch den Gläubiger -

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
    Das Landgericht habe verkannt, dass das Vertragsstrafenverlangen der Beklagten rechtsmissbräuchlich sei, da sie sich einer eigenen Pflichtverletzung durch die Vorenthaltung des Auseinandersetzungsguthabens schuldig gemacht hätten, welche letztlich ursächlich für das wettbewerbswidrige Verhalten des Klägers geworden sei (BGH VI ZR 199/69, Rn 11).

    Ist der Schuldner aber durch das Verhalten des Gläubigers veranlasst, vertragswidrig zu handeln, so steht dem Gläubiger die Vertragsstrafe unter Umständen nicht zu (RGZ 147, 228, 233; BGH, Urteil vom 23. März 1971 - VI ZR 199/69 -, Rn. 10 - 11, juris).

    Auch in Verbindung mit der Verweigerung der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat das Wettbewerbsverbot in seiner praktischen Auswirkung den fristlos aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Kläger nicht unbillig in der Verwertung seiner Arbeitskraft beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 23. März 1971 - VI ZR 199/69 -, Rn. 12, juris).

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
    Hieraus folgt, dass die Feststellung des wichtigen Grundes zur Kündigung die eingehende Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls erfordert (BGH, Urteil vom 22.05.2012, II ZR 2/11, NJW-RR 2012, 1059, 1061 f.).

    Soweit die Beklagten im Schriftsatz vom 14.07.2017 erneut auf die unentgeltlich bearbeiteten Mandate zurückgreifen, die der Kläger bereits mit Schriftsatz vom 21.03.2006 eingeräumt hat, kann dies im Jahr 2017 nicht mehr als nachgeschobener Kündigungsgrund berücksichtigt werden, da der Kläger nach Ablauf von 11 Jahren seit Kenntniserlangung durch die Beklagten darauf vertrauen durfte, dass eine Kündigung hierauf nicht mehr gestützt werden würde (BGH Urteil vom 22.05.2012, II ZR 2/11).

  • RG, 01.04.1935 - VI 541/34

    1. Kann eine Brauerei einem bierabnahmepflichtigen Gastwirt die

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
    Auf ein Verschulden des Versprechenden kommt es nicht an (RGZ 147, 228, 232; BGH Urt. v. 27. Januar 1955 - II ZR 306/53 - LM BGB § 407 Nr. 3).

    Ist der Schuldner aber durch das Verhalten des Gläubigers veranlasst, vertragswidrig zu handeln, so steht dem Gläubiger die Vertragsstrafe unter Umständen nicht zu (RGZ 147, 228, 233; BGH, Urteil vom 23. März 1971 - VI ZR 199/69 -, Rn. 10 - 11, juris).

  • LAG Niedersachsen, 15.09.2011 - 7 Sa 1908/10

    Bei einer frei ausgehandelten Vertragsstrafe kann die verwirkte Strafe auf Antrag

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
    Das vom Landgericht insoweit herangezogene Urteil des LAG Niedersachsen vom 15.09.2011, AZ: 7 Sa 1908/10, ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 83/09

    Kommanditgesellschaft: Klagegegner für die Feststellung der Nichtigkeit von

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
    Die Ausschließung kommt nur als "ultima ratio" in Betracht, nämlich wenn die Unzumutbarkeit nicht durch mildere Mittel beseitigt werden kann (BGH, Urteil vom 01.03.2011, II ZR 83/09, NJW 2011, 2578, 2580).
  • BGH, 27.01.1955 - II ZR 306/53

    Erlass eines Berufungsurteils als schriftliche Entscheidung - Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
    Auf ein Verschulden des Versprechenden kommt es nicht an (RGZ 147, 228, 232; BGH Urt. v. 27. Januar 1955 - II ZR 306/53 - LM BGB § 407 Nr. 3).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
    Für die Sicherung der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtung steht eindeutig der Zweck der Vertragsstrafe, Wettbewerbsverstöße zu verhindern, im Vordergrund; die Sicherung von Schadensersatzansprüchen stellt insoweit nur einen Nebenzweck dar (BGH, NJW 1970, 1967), der dementsprechend weitgehend vernachlässigt werden kann (BGH NJW 1983, 941, beck-online).
  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59

    Freizeichnung bei Versicherungsschutz

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
    Im Einzelfall kann die Berufung auf eine Vertragsklausel eine unzulässige Rechtsausübung darstellen (BGHZ 33, 216, 219; Fischer BB 1957, 481, 486).
  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Auszug aus OLG München, 24.10.2018 - 20 U 2963/17
    Für die Sicherung der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtung steht eindeutig der Zweck der Vertragsstrafe, Wettbewerbsverstöße zu verhindern, im Vordergrund; die Sicherung von Schadensersatzansprüchen stellt insoweit nur einen Nebenzweck dar (BGH, NJW 1970, 1967), der dementsprechend weitgehend vernachlässigt werden kann (BGH NJW 1983, 941, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04

    Wettbewerbsrecht: Abwerbung von früheren Kunden nach Ausscheiden des Mitarbeiters

  • BGH, 02.07.1992 - III ZR 162/90

    Enteignungsentschädigung bei Verkleinerung eines parkähnlichen Wohngrundstücks

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99

    Umfang der Haftung des Notars für den Verlust von Gesellschaftsanteilen aufgrund

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

  • RG, 21.11.1929 - VI 103/29

    1. Kann ein rechtskräftiges Urteil, durch das wegen unbestrittener

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 303/01

    Verabschiedungsschreiben

  • OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 88/17

    Schadenersatz und Vertragsstrafe für Urheberrechtsverletzung (hier:

    Der Beklagte trägt die Beweislast für eine Unverhältnismäßigkeit der Vertragsstrafe (BGH, Urt. v. 30.09.1993, I ZR 54/91; OLG München, Urt. v. 24.10.2018, 20 U 2963/17; Gottwald in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 343 Rn. 18).
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