Rechtsprechung
OLG München, 24.11.2016 - 34 SchH 5/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
ZPO § 1032 Abs. 2, Abs. 3, § 1062 Abs. 1 Nr. 2; EuÜ Art. VI Abs. 3
Prüfung des Bestehens einer Schiedsvereinbarung - prima facie Beurteilung - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens über die Feststellung der (Un-) Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens bis zum Ergehen eines Schiedsspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens über die Feststellung der (Un-) Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens bis zum Ergehen eines Schiedsspruchs
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.09.2019 - I ZB 4/19
Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens im Hinblick auf den Streitgegenstand; …
Im Rahmen eines solchen Antrags prüft das staatliche Gericht, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2012 - III ZB 66/11, SchiedsVZ 2012, 281 Rn. 4 mwN; OLG Hamburg…, Beschluss vom 7. September 2009 - 6 SchH 4/08, juris Rn. 26; OLG München, Beschluss vom 24. November 2016 - 34 SchH 5/16, juris Rn. 11;… Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 1032 Rn. 23;… Voit in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 1032 Rn. 10;… MünchKomm.ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1032 Rn. 24;… BeckOK.ZPO/Wolf/Eslami, 32. Edition [Stand 1. März 2019], § 1032 Rn. 27; aA OLG Jena, NJW-RR 2003, 1506 f.). - OLG München, 18.06.2018 - 34 SchH 7/17
Schiedsklausel in Rahmenvereinbarung - Erstreckung auf Aufführungsverträge
Dieses Verfahren (Aktenzeichen 34 SchH 5/16) ist gemäß Art. VI Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21.4.1961 (EuÜ; BGBl 1964 II S. 425) bis zum Erlass des Schiedsspruchs ausgesetzt.a) Die zwischen der österreichischen Lieferantin und der ungarischen Abnehmerin in Ziff. 14.1 getroffene Regelung, alle Streitigkeiten zwischen ihnen aus dem Vertragsverhältnis unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs der Entscheidung durch ein ständiges Schiedsgericht zu unterstellen, unterfällt den Bestimmungen des EuÜ, zu dessen Vertragsstaaten die Sitzstaaten der Parteien, aber auch Deutschland als Staat des gewählten Schiedsstandortes, gehören (siehe bereits Senat vom 24.11.2016, 34 SchH 5/16, juris;… Schlosser in Stein/Jonas ZPO 23. Aufl. Anhang zu § 1061 Rn. 394 bis 396).