Rechtsprechung
   OLG München, 25.01.2012 - 34 Wx 316/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1787
OLG München, 25.01.2012 - 34 Wx 316/11 (https://dejure.org/2012,1787)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2012 - 34 Wx 316/11 (https://dejure.org/2012,1787)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 34 Wx 316/11 (https://dejure.org/2012,1787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,1787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundbucheintragungsverfahren: Amtspflicht zur umfassenden Auslegung eines öffentlichen Testaments; Umfang der inhaltlichen Überprüfung; Ausdrucksweise zur Anordnung der befreiten Vorerbschaft

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 35; GBO § 51; BGB § 2069; BGB § 2136; BGB § 2137
    Grundbuchamt hat Verfügung von Todes wegen auch hinsichtlich Ersatznacherbfolge/Befreiungen des Vorerben eigenständig auszulegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines notariellen Testaments hinsichtlich einzutragender Nach- und Ersatznacherbfolge durch das Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines notariellen Testaments hinsichtlich einzutragender Nach- und Ersatznacherbfolge durch das Grundbuchamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Eintragung im Grundbuch als Erbe auch ohne Erbschein?

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1092
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 12.01.2012 - 34 Wx 501/11

    Grundbuchverfahren: Erforderliche Beweismittel zum Nachweis der Erbenstellung

    Auszug aus OLG München, 25.01.2012 - 34 Wx 316/11
    19 Dem Grundbuchamt obliegt es, die in der öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen sowohl nach ihrer äußeren Form als auch nach ihrem Inhalt zu prüfen (herrschende Meinung, siehe zuletzt Senat vom 12.1.2012, 34 Wx 501/11).
  • OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 109/06

    Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 25.01.2012 - 34 Wx 316/11
    Es hat in diesem Rahmen auch gesetzliche Auslegungsregeln zu berücksichtigen, wenn das Nachlassgericht voraussichtlich darauf zurückgreifen müsste (OLG Schleswig FGPrax 2006, 248).
  • OLG Hamm, 27.11.1996 - 15 W 355/96

    Einsetzung der Ehefrau als befreite Vorerbin

    Auszug aus OLG München, 25.01.2012 - 34 Wx 316/11
    Denn die Anordnung der Befreiung muss zwar in der letztwilligen Verfügung enthalten sein; jedoch ist eine bestimmte Ausdrucksweise dafür nicht vorgeschrieben (OLG Hamm NJW-RR 1997, 453).
  • OLG Naumburg, 15.02.2013 - 12 Wx 62/12

    Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Erfordernis eines Erbscheins bei Vorliegen

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nach erschöpfender rechtlicher Würdigung konkrete Zweifel hinsichtlich des behaupteten Erbrechts verbleiben, die nur durch weitere Ermittlungen geklärt werden können (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 1992, 154; OLG Schleswig Rpfleger 2006, 369; OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 176; OLG Düsseldorf FGPrax 2012, 240; OLG München DNOtZ 2012, 461; OLG München FamRZ 2012, 1092; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1591; KG Berlin FamRZ 2012, 1517; Meikel, GBO, 10.Aufl., Rdn.109 ff zu § 35 GBO; Demharter, Grundbuchordnung, 28.Aufl., Rdn.39 zu § 35 GBO).

    Das Grundbuchamt hat die in der öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen sowohl nach ihrer äußeren Form als auch nach ihrem Inhalt zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2012, 240; OLG München DNOtZ 2012, 461; OLG München FamRZ 2012, 1092; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1591; KG Berlin FamRZ 2012, 1517; Meikel, GBO, 10. Aufl., Rdn. 109 ff zu § 35 GBO; Demharter, Grundbuchordnung, 28. Aufl., Rdn.39 zu § 35 GBO).

    Dazu ist im Grundbucheintragungsverfahren nämlich kein Raum (vgl. OLG Schleswig Rpfleger 2006, 643; OLG München NotBZ 2012, 179; OLG München FamRZ 2012, 1092; OLG Düsseldorf FGPrax 2012, 240; OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 176; Meikel, GBO, 10. Aufl., Rdn. 109 ff zu § 35 GBO; Demharter, Grundbuchordnung, 28. Aufl., Rdn. 39 zu § 35 GBO).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 113/12

    Verfahren des Grundbuchamts bei Eigentumsumschreibung auf den überlebenden

    Die Verfügung von Todes wegen ist vom Grundbuchamt auf Formgültigkeit und ihren Inhalt hin zu prüfen (OLG München, Beschlüsse vom 25.01.2012 - 34 Wx 316/11, BeckRS 2012, 04409 und vom 12.01.2012 - 34 Wx 501/11 ZErb 2012, 82 = BeckRS 2012, 04411).

    Die inhaltliche Überprüfung der letztwilligen Verfügung muss zu einem eindeutigen Ergebnis führen (OLG München, BeckRS 2012, 04409).

    Für die Trennungslösung spricht nicht viel mehr, als dass die Testamentserrichtung vor einem Notar stattfand, also prinzipiell davon ausgegangen werden kann, dass die verwendeten juristischen Fachbegriffe ("Als unseren Nacherben berufen wir ...") entsprechend ihrer Bedeutung verwendet wurden, um den Erblasserwillen auszudrücken (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.01.2012 - 34 Wx 316/11, BeckRS 2012, 04409), wobei allerdings ein den Vorerben beschwerendes ("voraus") Vermächtnis zugunsten des Nacherben allein im Falle des Erstversterbens des Ehemannes, das wirtschaftlich (wegen der überragenden Bedeutung des Grundbesitzes) den Nacherbfall gleichsam vorweg nimmt (wenn in dieser Konstellation überhaupt möglich), doch - zumal mit Blick auf die Bezeichnung des Ehegatten als Alleinerben (ohne Zusatz Vorerbe) - eher ungewöhnlich wäre.

  • OLG Schleswig, 08.09.2021 - 2 Wx 49/21

    Nachweis der Erbfolge im Grundbuchberichtigungsverfahren

    Die Verfügung von Todes wegen sei vom Grundbuchamt auf die Formgültigkeit und ihren Inhalt zu überprüfen (Verweis auf OLG München, Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - 34 Wx 316/11 - und 12. Januar 2012 - 34 Wx 501/11 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht