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OLG München, 25.01.2017 - 7 U 2988/16 |
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- BAYERN | RECHT
BGB § 730
Zu den Grenzen einer Durchsetzungssperre für Anspruch auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündbarkeit eines Darlehensvertrages unter den Gesellschaftern einer OHG
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Grenzen einer Durchsetzungssperre für Anspruch auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens
Verfahrensgang
- LG München I, 03.06.2016 - 14 O 23800/15
- OLG München, 24.01.2017 - 7 U 2988/16
- OLG München, 25.01.2017 - 7 U 2988/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 07.03.2012 - 7 U 3453/11
OHG: Nichtigkeit der Ausschließung des Gesellschafters einer …
Auszug aus OLG München, 25.01.2017 - 7 U 2988/16
Im Berufungsverfahren vor dem Senat (Az: 7 U 3453/11, Endurteil vom 07.03.2012).Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Senats im zitierten Verfahren 7 U 3453/11 ist nämlich zum einen davon auszugehen, dass die Jahresergebnisse der ... OHG für die Geschäftsjahre 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 (jeweils vom 01.04 bis 31.03. eines Jahres) feststehen und die Gewinn- und Verlustanteile, die den Beklagten jeweils treffen, zutreffend sind.
- BGH, 13.10.2015 - II ZR 214/13
Zweigliedrige BGB-Gesellschaft: Vereinfachte Auseinandersetzungsrechnung bei …
Auszug aus OLG München, 25.01.2017 - 7 U 2988/16
Hinzu kommt, dass angesichts der (festgestellten) Jahresabschlüsse und der Abschlussbilanz die Gesellschaft über kein zu liquidierendes Vermögen mehr verfügt (vgl. BGH NJW-RR 2016, 292). - BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05
Durchsetzung von Ansprüchen eines Gesellschafters aus einem Dienstvertrag in der …
Auszug aus OLG München, 25.01.2017 - 7 U 2988/16
Zu Recht hat das Landgericht gesehen, dass die Durchsetzungssperre nicht nur auf Ansprüche der Gesellschaft gegen ihre Mitgesellschafter und umgekehrt bezogen ist, sondern sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch auf Ansprüche einzelner Gesellschafter gegen ihre Mitgesellschafter erstrecken kann (BGH NJW-RR 2006, 1268). - BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93
Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der …
Auszug aus OLG München, 25.01.2017 - 7 U 2988/16
Grund für diese Durchsetzungssperre ist, dass durch diese der Gefahr von Hin- und Herzahlungen begegnet werden soll (BGH NJW 1995, 188).