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   OLG München, 25.01.2018 - 34 AR 216/17   

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https://dejure.org/2018,1237
OLG München, 25.01.2018 - 34 AR 216/17 (https://dejure.org/2018,1237)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2018 - 34 AR 216/17 (https://dejure.org/2018,1237)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 34 AR 216/17 (https://dejure.org/2018,1237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Bestimmung eines zuständigen Gerichts nur auf Antrag des Klägers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • rewis.io

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts nur auf Antrag des Klägers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsbestimmung nur mit Antrag des Klägers!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 550
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
    Die Vorlage der Sache an das OLG Hamm wäre hier aufgrund des durch die Klägerseite hilfsweise gestellten Antrages durch die Kammer möglich (OLG München, B.v. 25.01.2018 - 34 AR 216/17 = MDR 2018, 550, Rn. 4 f. und BGH, B.v. 07.03.1991 - I ARZ 15/91 = NJW-RR 1991, 767, Rn. 7, 10).
  • OLG Braunschweig, 09.11.2020 - 9 W 34/20

    Kursdifferenzschäden aus dem Erwerb von Vorzugsaktien; Divergierende

    Die Klägerin ist als solche befugt, ein - wie in Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO stets erforderlich - Gerichtsbestimmungsgesuch zu stellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 34 AR 216/17, Rn. 4, juris; Thomas/Putz-Hüßtege, ZPO, 41. Aufl. § 36 Rn. 17a).
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