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   OLG München, 25.01.2023 - 2 UF 813/22 e   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1005
OLG München, 25.01.2023 - 2 UF 813/22 e (https://dejure.org/2023,1005)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2023 - 2 UF 813/22 e (https://dejure.org/2023,1005)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 2 UF 813/22 e (https://dejure.org/2023,1005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um den Kindesunterhalt: Auskunft über Einkommen und Belegvorlage?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG München, 25.01.2023 - 2 UF 813/22
    (a) Wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, kann es der Billigkeit entsprechen, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen (BGH FamRZ 2013, 1558).
  • BGH, 17.04.2013 - XII ZR 23/12

    Internationale Zuständigkeit für ein Unterhaltsverfahren nach Wechsel von der

    Auszug aus OLG München, 25.01.2023 - 2 UF 813/22
    Eine Gesamtabweisung des Stufenantrags hat zu erfolgen, wenn bereits der Unterhaltsantrag aus Gründen, die nicht in der Höhe des anrechenbaren Einkommens liegen, endgültig abgewiesen werden muss (BGH FamRZ 2013, 1113).
  • OLG Köln, 08.03.2005 - 4 WF 31/05

    Zu den Voraussetzungen für eine Abänderungsklage betreffend eines

    Auszug aus OLG München, 25.01.2023 - 2 UF 813/22
    Es müssen die dem Vertrag zugrunde liegenden und dann die neuen Verhältnisse, aus denen eine Abänderung gerechtfertigt wäre, dargetan werden (st Rspr. vgl. OLG Hamburg FamRZ 2002, 465; OLG Köln FamRZ 2005, 1755).
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