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   OLG München, 25.02.2015 - 34 Wx 3/15   

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https://dejure.org/2015,3028
OLG München, 25.02.2015 - 34 Wx 3/15 (https://dejure.org/2015,3028)
OLG München, Entscheidung vom 25.02.2015 - 34 Wx 3/15 (https://dejure.org/2015,3028)
OLG München, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 34 Wx 3/15 (https://dejure.org/2015,3028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2100; 2112; 2113; GBO §§ 22; 35 Abs. 1
    Zur Grundbuchberichtigung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft an den Vorerben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf den Vorerben; Notwendigkeit der Zustimmung der Ersatznacherben zu Verfügungen des nicht befreiten Vorerben über zur Erbschaft gehörenden Grundbesitz

  • rewis.io

    Grundbuchberichtigung bei Anordnung von Nacherb- und Ersatznacherbschaft; Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf Vorerben

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorerbe veräußert Grundstück: Ersatznacherben müssen nicht zustimmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk ist in das Grundbuch einzutragen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk ist in das Grundbuch einzutragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf den Vorerben

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 118
  • FamRZ 2015, 1831
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14

    Keine Anhörung von Ersatznacherben bei Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG München, 25.02.2015 - 34 Wx 3/15
    Verfügt der nicht befreite Vorerbe mit Zustimmung des (aller) Nacherben über zur Erbschaft gehörenden Grundbesitz, bedarf es zur Wirksamkeit des Geschäfts nicht auch der Zustimmung von Ersatznacherben noch sind diese sonst im Grundbucheintragungsverfahren zu beteiligen (Fortführung zu Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14).

    Der Verfügung des Beteiligten zu 1 haben sämtliche Nacherben formgerecht zugestimmt; der Zustimmung von Ersatznacherben bedarf es nicht (BGHZ 40, 115; vgl. auch Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14).

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus OLG München, 25.02.2015 - 34 Wx 3/15
    Daran ändert nichts die Tatsache, dass der Vorerbe zur Verfügung über Nachlassgegenstände nach herrschender Meinung nicht die Zustimmung der Ersatznacherben, sondern nur diejenige der Nacherben benötigt (BGHZ 40, 115; Palandt/Weidlich BGB 74. Aufl. § 2113 Rn. 6).

    Der Verfügung des Beteiligten zu 1 haben sämtliche Nacherben formgerecht zugestimmt; der Zustimmung von Ersatznacherben bedarf es nicht (BGHZ 40, 115; vgl. auch Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14).

  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 15 W 112/13

    Vorerbe wird Vollerbe

    Auszug aus OLG München, 25.02.2015 - 34 Wx 3/15
    Denn diese berührt nicht die Rechte der Ersatznacherben (BayObLGZ 1970, 137; OLG Hamm FamRZ 2014, 1151; vgl. Palandt/Weidlich § 2100 Rn. 11 und Rn. 16).
  • RG, 08.11.1934 - IV B 51/34

    Wann erlangt der Ersatzerbe des Nacherben die Rechtsstellung des Nacherben?

    Auszug aus OLG München, 25.02.2015 - 34 Wx 3/15
    Darin unterscheidet er sich vom Nacherben (vgl. RGZ 145, 316/319; auch Senat a. a. O.; Palandt/Weidlich § 2100 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 13.05.2016 - 15 W 594/15

    Freigabe durch den Nacherben

    Der Senat teilt insoweit zwar die Auffassung, dass vorliegend keine Verfügung der Vorerbinnen über das Grundstück im Sinne des § 2113 BGB vorliegt, bei welcher nach allgemeiner Auffassung allein die Zustimmung des Nacherben, nicht hingegen zusätzlich auch die eines Ersatznacherben, erforderlich ist, um die Verfügungsbeschränkung durch die Nacherbfolge für das Grundstück aufzuheben (aus jüngerer Zeit vgl. OLG München ZEV 2012, 674; ZEV 2015, 347f).
  • OLG München, 28.11.2017 - 34 Wx 176/17

    Anhörung von Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks

    Deren Rechte wurden von der Übertragung nicht berührt (Senat vom 25.2.2015, 34 Wx 3/15 = FGPrax 2015, 118; BayObLGZ 1970, 137; OLG Hamm Rpfleger 2013, 530/531; Palandt/Weidlich § 2100 Rn. 13 und Rn. 16; Schöner/Stöber Rn. 3528; Weidlich ZErb 2014, 325/326).

    Die Übertragung der Anwartschaften selbst geht aus den Eintragungen in der Änderungsspalte in Übereinstimmung mit dem Urkundeninhalt hervor (vgl. Senat vom 25.2.2015, 34 Wx 3/15 = FGPrax 2015, 118).

    (4) Eine Anhörung der Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks ist nicht erforderlich (Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14 = Rpfleger 2015, 475 und vom 25.2.2015, 34 Wx 3/15 = FGPrax 2015, 118; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 6; Weidlich ZErb 2014, 325/328; Hartmann DNotZ 2017, 28/33).

  • OLG München, 05.01.2017 - 34 Wx 324/16

    Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen

    ee) Die Zustimmung etwaiger Ersatznacherben ist - wovon das Grundbuchamt zutreffend ausgeht - zur Wirksamkeit der Verfügung nicht erforderlich (BGH FGPrax 2014, 98; Senat vom 25.2.2015, 34 Wx 3/15 = FGPrax 2015, 118).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 Wx 230/19

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Nacherbenvermerk gelöscht werden?

    Der Ersatznacherbe hat ein - doppelt bedingtes - Anwartschaftsrecht in Bezug auf den Nachlass, der Nacherbe kann nur über sein Nacherbenrecht verfügen, nicht aber über die Anwartschaft des Ersatznacherben (OLG München FGPrax 2015, 118; vgl. auch Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2100 Rn. 16, allerdings hält Weidlich in Rn. 18 - ohne nähere Begründung - eine Zustimmung des Ersatznacherben auch dann nicht für erforderlich, wenn die Nacherbenbindung hinsichtlich aller oder aller wesentlichen Nachlassgegenstände aufgegeben wird).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2015 - 11 Wx 66/15

    Grundbuchsache: Rechtliches Gehör des Nacherben bei Eintragung eines

    Das Oberlandesgericht München (ZEV 2015, 347, Tz. 26) hat in Abgrenzung zu dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass es der Zustimmung der Ersatznacherben bedürfe, wenn ein eingetragener Nacherbenvermerk gelöscht werden soll oder dessen Eintragung unterbleiben solle.
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 3 Wx 156/19

    Löschung eines im Grundbuch eingetragen Nacherbenvermerks

    Es entspricht deshalb einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass zur Löschung des im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks die Bewilligung der Nacherben sowie etwa vorhandener Ersatznacherben erforderlich ist (OLG München ZEV 2015, 347; Demharter, a.a.O., § 51 Rn. 37 m.w.N; BeckOGK/Küpper BGB, Stand: 15. Juli 2019, § 2100 Rn. 150 m.w.N.; Palandt-Weidlich, BGB, 76. Aufl. 2017, Einführung vor § 2100 Rn. 8 m.w.N.).
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