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   OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09   

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OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09 (https://dejure.org/2009,15212)
OLG München, Entscheidung vom 25.06.2009 - 34 Wx 41/09 (https://dejure.org/2009,15212)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 34 Wx 41/09 (https://dejure.org/2009,15212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nießbrauch: Bestellung für mehrere Mitberechtigte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bestellung eines Nießbrauchs für mehrere Nießbraucher als Mitberechtigte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 432
    Zulässigkeit der Bestellung eines Nießbrauchs für mehrere Nießbraucher als Mitberechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2010, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66

    Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger

    Auszug aus OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09
    (2) Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist § 47 GBO Genüge getan, wenn mehrere Berechtigte "als Mitberechtigte nach § 432" oder "als Gesamtberechtigte nach § 432" eines Rechts eingetragen werden (BGHZ 46, 253; ähnlich wohl BGH NJW 1981, 176/177; OLG Hamm Rpfleger 1980, 21; Demharter § 47 Rn. 23; Hügel/Reetz § 47 Rn. 70; Meikel/Böhringer § 47 Rn. 128; a.A. Wegmann in Bauer/v. Oefele § 47 Rn. 40 f.; zurückhaltend OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2007, 160; KEHE/Eickmann GBO 6. Aufl. § 47 Rn. 14 a.E.).

    Denn es ist anerkannt, dass eine Gesamtberechtigung oder eine Mitberechtigung auch in Betracht kommt, wenn dem Belasteten ein bloßes Dulden oder Unterlassen abverlangt wird (BGHZ 46, 253/259; KG JW 1933, 702 f.), etwa derart, dass er die Nutzziehung durch einen oder alle Berechtigten zu dulden hat (siehe auch OLG Düsseldorf MittBayNot 1967, 211/212).

    (4) Nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 46, 253; BayObLGZ 1955, 155/159) ist für die dinglichen Rechte des Sachenrechts eine Mehrheit von Berechtigten nicht unzulässig, sondern kommt nach Maßgabe der vom Schuldrecht vorgegebenen Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich in Betracht.

    Jeder hat ein eigenes Recht, zum einen darauf, dass er selbst befriedigt wird, die Befriedigung eines einzigen Berechtigten jedoch gegenüber allen Berechtigten wirkt (§ 428 BGB), zum anderen darauf, dass alle Berechtigten zusammen befriedigt werden (§ 432 BGB; vgl. BGHZ 46, 253/255).

    Denn § 432 BGB setzt eine unteilbare Leistung voraus (vgl. BGHZ 46, 253/257; OLG Hamm Rpfleger 1980, 21/22; Staudinger/Frank BGB Bearb. 2008 § 1030 Rn. 43; Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 1030 Rn. 3; Meikel/Böhringer § 47 Rn. 139; Hügel/Reetz § 47 Rn. 54; siehe auch DNotI-Report 1996, 189/190).

    Nur diese Sichtweise erscheint auch praktikabel, weil der Eigentümer, wäre das Recht unteilbar, bei Nutzziehung durch einen der Berechtigten allein, etwa wenn der zweite Berechtigte daran tatsächlich gehindert ist, nicht seiner durch das Nießbrauchsrecht begründeten Last nachkäme (BGHZ 46, 253/259; OLG Düsseldorf MittBayNot 1967, 211/212).

  • OLG München, 16.02.2009 - 34 Wx 95/08

    Grundbuchverfahren: Eintragung von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand nach

    Auszug aus OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09
    a) Mit einer Zwischenverfügung kann die fehlerhafte Bezeichnung eines Gemeinschaftsverhältnisses im Sinne von § 47 GBO beanstandet werden (Senat vom 16.2.2009, 34 Wx 095/08 = OLG-Report 2009, 270).

    Da die Verfügungsbefugnis der einzelnen Beteiligten bei den unterschiedlichen Arten von Gemeinschaften verschieden ist, verlangt es der Bestimmtheitsgrundsatz, dass sich Art und Inhalt des Gemeinschaftsverhältnisses aus der Eintragung ergeben (BGH NJW 1997, 3235 m.w.N.; Senat vom 16.2.2009, 34 Wx 095/08 = OLG-Report 2009, 270).

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 5/80

    Eintragung eines Nießbrauchs für Gesamtberechtigte

    Auszug aus OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09
    (2) Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist § 47 GBO Genüge getan, wenn mehrere Berechtigte "als Mitberechtigte nach § 432" oder "als Gesamtberechtigte nach § 432" eines Rechts eingetragen werden (BGHZ 46, 253; ähnlich wohl BGH NJW 1981, 176/177; OLG Hamm Rpfleger 1980, 21; Demharter § 47 Rn. 23; Hügel/Reetz § 47 Rn. 70; Meikel/Böhringer § 47 Rn. 128; a.A. Wegmann in Bauer/v. Oefele § 47 Rn. 40 f.; zurückhaltend OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2007, 160; KEHE/Eickmann GBO 6. Aufl. § 47 Rn. 14 a.E.).

    In seinem Beschluss vom 9.7.1980 (NJW 1981, 176/177) geht der Bundesgerichtshof als selbstverständlich davon aus, dass eine Mitberechtigung nach § 432 BGB bei Nießbrauch zugunsten der übergebenden Eltern "von vornherein" ausscheidet (Gründe unter III. 2.).

  • OLG München, 14.10.2008 - 34 Wx 62/08

    Grundbuchverfahren: Pflicht zur Rückauflassung an Miteigentümer als unteilbare

    Auszug aus OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09
    Dies gilt zunächst für schuldrechtliche Leistungspflichten, aber auch für die Mitberechtigung an (dinglichen) akzessorischen Rechten, weil die schuldrechtliche Berechtigung am Anspruch beim dinglichen Sicherungsrecht dieselbe sein muss (KEHE/Eickmann § 47 Rn. 14; BGHZ 175, 297 für Sicherungshypothek; BayObLGZ 1992, 131/136; Senat vom 14.10.2008, 34 Wx 062/08 = FGPrax 2009, 59).
  • OLG München, 29.05.2007 - 32 Wx 77/07

    Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses für Berechtigte einer Eigentumsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09
    (2) Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist § 47 GBO Genüge getan, wenn mehrere Berechtigte "als Mitberechtigte nach § 432" oder "als Gesamtberechtigte nach § 432" eines Rechts eingetragen werden (BGHZ 46, 253; ähnlich wohl BGH NJW 1981, 176/177; OLG Hamm Rpfleger 1980, 21; Demharter § 47 Rn. 23; Hügel/Reetz § 47 Rn. 70; Meikel/Böhringer § 47 Rn. 128; a.A. Wegmann in Bauer/v. Oefele § 47 Rn. 40 f.; zurückhaltend OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2007, 160; KEHE/Eickmann GBO 6. Aufl. § 47 Rn. 14 a.E.).
  • BGH, 11.09.1997 - V ZB 11/97

    Eintragung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09
    Da die Verfügungsbefugnis der einzelnen Beteiligten bei den unterschiedlichen Arten von Gemeinschaften verschieden ist, verlangt es der Bestimmtheitsgrundsatz, dass sich Art und Inhalt des Gemeinschaftsverhältnisses aus der Eintragung ergeben (BGH NJW 1997, 3235 m.w.N.; Senat vom 16.2.2009, 34 Wx 095/08 = OLG-Report 2009, 270).
  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines

    Auszug aus OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09
    Dafür spricht auch die anerkannte Möglichkeit eines so genannten Quotennießbrauchs (BGH NJW-RR 2003, 1290; jüngst OLG Schleswig DNotI-Report 2009, 86; Palandt/Bassenge § 1030 Rn. 5).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 58/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Erstehers in der Teilungsversteigerung gegen

    Auszug aus OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09
    Dies gilt zunächst für schuldrechtliche Leistungspflichten, aber auch für die Mitberechtigung an (dinglichen) akzessorischen Rechten, weil die schuldrechtliche Berechtigung am Anspruch beim dinglichen Sicherungsrecht dieselbe sein muss (KEHE/Eickmann § 47 Rn. 14; BGHZ 175, 297 für Sicherungshypothek; BayObLGZ 1992, 131/136; Senat vom 14.10.2008, 34 Wx 062/08 = FGPrax 2009, 59).
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69

    Anspruch auf vollen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung; Haftung der

    Auszug aus OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09
    Bei Gesamtgläubigerschaft (§ 428 BGB), aber auch bei Mitgläubigerschaft (§ 432 BGB), handelt es sich streng genommen um eine Mehrheit von miteinander verbundenen Rechten (vgl. BGH NJW 1972, 1711; Palandt/Grüneberg BGB 68. Aufl. § 428 Rn. 1; a.A. Amann DNotZ 2008, 324 bei FN 3).
  • BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09
    Dies gilt zunächst für schuldrechtliche Leistungspflichten, aber auch für die Mitberechtigung an (dinglichen) akzessorischen Rechten, weil die schuldrechtliche Berechtigung am Anspruch beim dinglichen Sicherungsrecht dieselbe sein muss (KEHE/Eickmann § 47 Rn. 14; BGHZ 175, 297 für Sicherungshypothek; BayObLGZ 1992, 131/136; Senat vom 14.10.2008, 34 Wx 062/08 = FGPrax 2009, 59).
  • OLG Schleswig, 06.11.2008 - 2 W 174/08

    Zulässigkeit eines Quotennießbrauchs an einem Miteigentumsanteil

  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 439/10

    Grundbuchrecht: Nießbrauch für mehrere Berechtigte

    Die Gesamtgläubigerschaft ist als Berechtigungsverhältnis i. S. d. § 47 Abs. 1 GBO bei einem Nießbrauch nach ganz allgemeiner Auffassung anerkannt, obwohl die h. M. den Zweck der Vorschrift vornehmlich darin sieht, die Verfügungsbefugnis der mehreren Berechtigten kenntlich zu machen und § 428 BGB diese Frage für die einzelnen Sachenrechte nicht unmittelbar regelt (BGH Rpfleger 1980, 464; Oberlandesgericht München Rpfleger 2009, 616=DNotZ 2010, 120, 121; Demharter, a.a.O., § 47, Rdnr. 11; Bauer/von Oefele: GBO, 2. Aufl., § 47, Rdnr. 90 m. w. H; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 1370), und zwar auch bei der hier vorliegenden Sukzessivberechtigung (Hügel/Reetz: GBO, 2. Aufl., § 47, Rdnr. 48-51 und 55-57).
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