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   OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18   

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OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18 (https://dejure.org/2018,17584)
OLG München, Entscheidung vom 25.06.2018 - 34 Wx 144/18 (https://dejure.org/2018,17584)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 34 Wx 144/18 (https://dejure.org/2018,17584)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 780, § 1193 Abs. 1 u Abs. 2 S. 2; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 795, § 797 Abs. 2, § 867; GBO § 53 Abs. 1, § 71; RPflG § 11 Abs. 1
    Erfolgloses Rechtsmittel - Eintragung einer Zwangshypothek

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 780, 1193 Abs. 1 u. 2 S. 1; ZPO §§ 794 Abs. 1 Nr. 5, 795, 797 Abs. 2, 867; GBO §§ 53 Abs. 1, 71
    Prüfpflicht des Grundbuchamts bzgl. vorheriger Vollstreckungsandrohung bei Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren notariellen Schuldversprechens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren notariellen Schuldversprechens; Pflicht des Grundbuchamts zur Prüfung der Androhung der Vollstreckung mindestens 6 Monate vor Antragstellung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 780, 1193 Abs. 1, 2 Satz 2; GBO § 53 Abs. 1; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5, §§ 795, 797 Abs. 2, § 867
    Keine Einhaltung der Sechsmonatsfrist bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aufgrund abstrakten Schuldversprechens

  • rewis.io

    Erfolgloses Rechtsmittel - Eintragung einer Zwangshypothek

  • notar-drkotz.de

    Zwangshypothekeneintragung - notarielles Schuldversprechen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren notariellen Schuldversprechens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Zwangshypothek: Was muss das Grundbuchamt prüfen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Eintragung einer Zwangshypothek (IVR 2018, 108)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 201
  • Rpfleger 2018, 671
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 84/16

    Sicherungsgrundschuld: Voraussetzungen der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
    Der Senat hält daran fest, dass im Verfahren der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren notariellen Schuldversprechens das Grundbuchamt auch dann, wenn sich das Bestehen einer Sicherungsabrede aus der Urkunde ergibt, nicht zu prüfen hat, ob die Vollstreckung mindestens sechs Monate vor Antragstellung angedroht worden ist (Fortsetzung zu OLG München, Beschlüsse vom 23.6.2016 - 34 Wx 189/16 und vom 13.4.2018 - 34 Wx 381/17; Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 30.3.2017 - V ZB 84/16).

    (1) Zwar setzt die Zwangsversteigerung wegen der fälligen dinglichen Grundschuldzinsen in Rechtsanalogie zu §§ 1234, 1193 Abs. 1 Satz 3 BGB die Kündigung des Grundschuldkapitals oder die Androhung der Zwangsversteigerung und das Verstreichen einer Wartefrist von sechs Monaten bis zur Antragstellung des Gläubigers zum Versteigerungsgericht voraus (BGH NJW 2017, 2469).

    Auch hat der Bundesgerichtshof obiter dicta ausgeführt, von dem Erfordernis einer Versteigerungsandrohung bzw. einer Kündigung des Kapitals und des Verstreichens der Wartefrist könne nach § 307 Abs. 1 BGB nicht durch die Vereinbarung eines vollstreckbaren abstrakten Schuldanerkenntnisses zugunsten des Grundschuldgläubigers abgewichen werden; diese Erfordernisse gälten mithin auch dann, wenn der Gläubiger einer Grundschuld die Zwangsversteigerung (Hervorhebung durch den Senat) wegen einer persönlichen Forderung auf Grund eines vollstreckbaren abstrakten Schuldversprechens zu seinen Gunsten betreibt (BGH NJW 2017, 2469 Rn. 31).

    Zwar kann auch der Gläubiger einer Zwangshypothek - jedenfalls ab Verwertungsreife (BGH NJW 2017, 2469 Rn. 31; Clemente ZfIR 2008, 589/596) - gemäß § 867 Abs. 3 ZPO die Zwangsversteigerung des Grundstücks auf der Grundlage des persönlichen Titels betreiben, ohne sich zusätzlich einen dinglichen Duldungstitel verschaffen zu müssen.

    Mit § 1193 Abs. 2 Satz 2 BGB sollte vielmehr nach dem Willen des Gesetzgebers sichergestellt werden, dass dem Schuldner einer Sicherungsgrundschuld die Kündigungsfrist von sechs Monaten ungeschmälert erhalten bleibt und er diesen Zeitraum nutzen kann, um sich ohne den zusätzlichen Druck eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens und unabhängig von den Rechtsbehelfen im Zwangsversteigerungsverfahren auf die durch die Kündigung des Kapitals der Grundschuld entstandene Situation einzustellen (vgl. auch BGH NJW 2017, 2469 Rn. 17).

    Wenn der Bundesgerichtshof ausführt (NJW 2017, 2469 Rn. 32 a.E.), dass bei einer Vollstreckung wegen der Grundschuldzinsen das Versteigerungsgericht als Vollstreckungsorgan trotz erteilter - einfacher - Klausel die Verwertungsreife, nämlich die fristgerechte Androhung der Versteigerung, zu prüfen und zu beachten hat, betrifft dies einen anderen und aus den unter bb) dargestellten Gründen nicht vergleichbaren Sachverhalt.

  • OLG München, 23.06.2016 - 34 Wx 189/16

    Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der

    Auszug aus OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
    Der Senat hält daran fest, dass im Verfahren der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren notariellen Schuldversprechens das Grundbuchamt auch dann, wenn sich das Bestehen einer Sicherungsabrede aus der Urkunde ergibt, nicht zu prüfen hat, ob die Vollstreckung mindestens sechs Monate vor Antragstellung angedroht worden ist (Fortsetzung zu OLG München, Beschlüsse vom 23.6.2016 - 34 Wx 189/16 und vom 13.4.2018 - 34 Wx 381/17; Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 30.3.2017 - V ZB 84/16).

    Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO wäre die Eintragung nur, wenn sie nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren würde, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (Senat vom 23.6.2016, 34 Wx 189/16 = Rpfleger 2017, 23 m. w. Nachw.).

    cc) Davon unabhängig obliegt nicht dem als Vollstreckungsorgan befassten Grundbuchamt die der Sache nach dem Klauselerteilungsverfahren zugeordnete Prüfung, ob die - einfache - Vollstreckungsklausel nach §§ 724, 725 ZPO zu Recht erteilt wurde oder als qualifizierte Klausel nach § 726 Abs. 1 ZPO (vgl. MüKo/Lieder § 1193 Rn. 6 a.E.; Staudinger/Wolfsteiner § 1193 Rn. 11; Derleder ZIP 2009, 2221/2226; Böttcher NJW 2010, 1647/1650 f.; Clemente ZfIR 2017, 523/525) hätte erteilt werden müssen verbunden mit dem Hinweis, dass die Zwangsvollstreckung erst nach Ablauf einer datumsmäßig bestimmten oder bestimmbaren Frist zulässig sei (eingehend zur eingeschränkten Prüfungskompetenz des Grundbuchamts als Vollstreckungsorgan bei Eintragung einer Zwangshypothek: Senat vom 23.6.2016, 34 Wx 189/16 = Rpfleger 2017, 23 m. Anm. Wagner EWiR 2017, 255 und Everts DNotZ 2017, 343).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06

    Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Rückzahlung eines Darlehens bei

    Auszug aus OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
    Die Forderung aus dem persönlichen Schuldversprechen gemäß § 780 BGB (vgl. BGH WM 2007, 588 Rn. 12) aber ist - ohne Kündigung - mangels abweichender Vereinbarung sofort fällig (§ 271 BGB).

    Die titulierte und fällige persönliche Forderung, die dem Gläubiger den Vollstreckungszugriff auf das Vermögen des Schuldners eröffnet und zur Sicherheitenverstärkung neben die Grundschuld tritt (vgl. BGH WM 1990, 1927/1929; WM 2000, 1058/1059; WM 2007, 588 Rn. 14), würde dadurch in ihrem Wert erheblich beeinträchtigt.

  • OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 381/17

    Zur Voraussetzung der Androhung der Vollstreckung bei Bestehen einer

    Auszug aus OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
    Der Senat hält daran fest, dass im Verfahren der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren notariellen Schuldversprechens das Grundbuchamt auch dann, wenn sich das Bestehen einer Sicherungsabrede aus der Urkunde ergibt, nicht zu prüfen hat, ob die Vollstreckung mindestens sechs Monate vor Antragstellung angedroht worden ist (Fortsetzung zu OLG München, Beschlüsse vom 23.6.2016 - 34 Wx 189/16 und vom 13.4.2018 - 34 Wx 381/17; Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 30.3.2017 - V ZB 84/16).

    Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Nichtigkeit der Klausel anzunehmen und dies auch vom Grundbuchamt oder sonstigen Vollstreckungsorgan zu beachten sein (BGH NJW-RR 2012, 1146 Rn. 15 - 17 sowie 1148 Rn. 12; NJW-RR 2013, 437 Rn. 9; NJW-RR 2017, 510 Rn. 13; Senat vom 13.4.2018, 34 Wx 381/17, juris Rn. 43 m. w. Nachw.).

  • BGH, 28.03.2000 - XI ZR 184/99

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
    Die titulierte und fällige persönliche Forderung, die dem Gläubiger den Vollstreckungszugriff auf das Vermögen des Schuldners eröffnet und zur Sicherheitenverstärkung neben die Grundschuld tritt (vgl. BGH WM 1990, 1927/1929; WM 2000, 1058/1059; WM 2007, 588 Rn. 14), würde dadurch in ihrem Wert erheblich beeinträchtigt.
  • BGH, 12.01.2012 - VII ZB 71/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer

    Auszug aus OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
    Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Nichtigkeit der Klausel anzunehmen und dies auch vom Grundbuchamt oder sonstigen Vollstreckungsorgan zu beachten sein (BGH NJW-RR 2012, 1146 Rn. 15 - 17 sowie 1148 Rn. 12; NJW-RR 2013, 437 Rn. 9; NJW-RR 2017, 510 Rn. 13; Senat vom 13.4.2018, 34 Wx 381/17, juris Rn. 43 m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 57/11

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Umfang einer

    Auszug aus OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
    Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Nichtigkeit der Klausel anzunehmen und dies auch vom Grundbuchamt oder sonstigen Vollstreckungsorgan zu beachten sein (BGH NJW-RR 2012, 1146 Rn. 15 - 17 sowie 1148 Rn. 12; NJW-RR 2013, 437 Rn. 9; NJW-RR 2017, 510 Rn. 13; Senat vom 13.4.2018, 34 Wx 381/17, juris Rn. 43 m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.10.1990 - XI ZR 306/89

    Persönliche Haftung des Darlehensnehmers nach Erlöschen der Grundschuld in der

    Auszug aus OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
    Die titulierte und fällige persönliche Forderung, die dem Gläubiger den Vollstreckungszugriff auf das Vermögen des Schuldners eröffnet und zur Sicherheitenverstärkung neben die Grundschuld tritt (vgl. BGH WM 1990, 1927/1929; WM 2000, 1058/1059; WM 2007, 588 Rn. 14), würde dadurch in ihrem Wert erheblich beeinträchtigt.
  • OLG Nürnberg, 12.10.2017 - 15 W 1742/17

    Grundbuchbeschwerde (Eintragung von Zwangshypotheken)

    Auszug aus OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
    Weil der Senat bei der Beurteilung dieser Rechtsfrage mit dem Oberlandesgericht Nürnberg (FGPrax 2018, 14) übereinstimmt und abweichende Rechtsprechung nicht ersichtlich ist, besteht auch unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsprechung kein Zulassungsgrund (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 GBO).
  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 22/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Überprüfung der materiellen Richtigkeit der

    Auszug aus OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
    Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Nichtigkeit der Klausel anzunehmen und dies auch vom Grundbuchamt oder sonstigen Vollstreckungsorgan zu beachten sein (BGH NJW-RR 2012, 1146 Rn. 15 - 17 sowie 1148 Rn. 12; NJW-RR 2013, 437 Rn. 9; NJW-RR 2017, 510 Rn. 13; Senat vom 13.4.2018, 34 Wx 381/17, juris Rn. 43 m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.04.1997 - VIII ZR 239/96

    Vollstreckbarkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung einer

  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 119/06

    Kollision der Pfändung von Mietforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung mit

  • BayObLG, 14.11.1975 - BReg. 2 Z 63/75
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