Rechtsprechung
   OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18564
OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19 (https://dejure.org/2019,18564)
OLG München, Entscheidung vom 25.06.2019 - 24 W 700/19 (https://dejure.org/2019,18564)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 24 W 700/19 (https://dejure.org/2019,18564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,18564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kein Recht am Bild der eigenen Sache

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kein Recht am Bild der eigenen Sache

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Das Recht am Bild der eigenen Sache

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Auszug aus OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19
    Diese sogenannte "Friesenhaus"-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im auch vom Landgericht zitierten Urteil vom 17.12.2010 (V ZR 45/10 - juris Rn. 12) bekräftigt.

    (b) Ausdrücklich in Abgrenzung zur "Friesenhaus"-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im zuletzt genannten Urteil entschieden, dass diese (nach wie vor aufrechterhaltene) Rechtsprechung jedoch nicht greife, "wenn das Gebäude oder der Garten - wie hier - nicht von allgemein zugänglichen Stellen, sondern von dem Grundstück aus, auf dem sie sich befinden, fotografiert werden (sollen)" (BGH vom 17.12.2010 - V ZR 45/10 - juris Rn. 13).

    Sponheimer entnimmt dem Urteil vom 17.12.2010 (V ZR 45/10 - juris Rn. 11), dass der Bundesgerichtshof die eigentliche Eigentumsverletzung nicht in der Betretung des Grundstücks, sondern in der Verwertung der Fotografien sehe; von diesem Ansatzpunkt aus sei es inkonsequent, die Bejahung einer Eigentumsverletzung von einem Betreten des Grundstücks abhängig zu machen (vgl. Rn. 135.1).

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 324/13

    Eigentumsverletzung: Verwertung von Fotografien gemeinfreier Gemälde

    Auszug aus OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19
    (c) Die unterschiedliche Bewertung der dargelegten Konstellationen entspricht damit der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (noch einmal bekräftigt im Urteil vom 19.12.2014 - V ZR 324/13 - juris Rn. 8).

    (2) Ob die dargelegte Rechtslage auch für das Fotografieren von beweglichen Sachen gilt, hat der Bundesgerichtshof mangels Entscheidungserheblichkeit bisher offengelassen (BGH vom 19.12.2014 - V ZR 324/13 - juris Rn. 9).

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Auszug aus OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19
    Auch diese Entscheidung ("Preußische Schlösser und Gärten I") hat der Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 14/12 - juris ["Preußische Schlösser und Gärten II"]).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Auszug aus OLG München, 25.06.2019 - 24 W 700/19
    (a) Einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.03.1989 (I ZR 54/867 [richtig: I ZR 54/87 - d. Red.] - juris) lag der Fall zugrunde, dass die Beklagte, die Textilprodukte für Wohn- und Innendekorationen vertrieb, auf der Insel Sylt von einer allgemein zugänglichen Stelle aus Fotos von einem 1740 errichteten Haus mit Sprossenfenstern, Reetdach und Dachgauben anfertigte und diese Aufnahmen in ihrem Werbematerial verwendete.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht