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   OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06   

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https://dejure.org/2006,33084
OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06 (https://dejure.org/2006,33084)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2006 - 31 Wx 40/06 (https://dejure.org/2006,33084)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 31 Wx 40/06 (https://dejure.org/2006,33084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abkömmlinge der Erben als Ersatznacherben im Fall des Ausschlagens der Erbschaft durch die Nacherben und Verlangen des Pflichtteils; Wille des Erblassers zur doppelten Berücksichtigung des Stamms des Abkömmlings durch Ausschlagung der Erbschaft

  • Judicialis

    BGB § 2069; ; BGB § 2096; ; BGB § 2142

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 537
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 10.04.1995 - 3Z BR 88/95

    Entlassung eines Betreuers wegen Feindschaft mit dem Betreuten

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06
    Dabei kommt es darauf an, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), sich bei der Beurteilung des Beweisstoffes mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften (§ 15 FGG) sowie gegen Denkgesetze und zwingende Erfahrungssätze verstoßen und die Beweisanforderungen zu hoch angesetzt oder vernachlässigt hat (BGHZ 121, 357/363; FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235/1236; NJW-FER 2000, 93; Keidel/Meyer-Holz FGG 15 Aufl. § 27 Rn. 42).

    Mit der weiteren Beschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen sind, oder dass auch andere Schlussfolgerungen möglich gewesen wären (st. Rspr., vgl. BGH FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235/1236).

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06
    Dabei kommt es darauf an, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), sich bei der Beurteilung des Beweisstoffes mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften (§ 15 FGG) sowie gegen Denkgesetze und zwingende Erfahrungssätze verstoßen und die Beweisanforderungen zu hoch angesetzt oder vernachlässigt hat (BGHZ 121, 357/363; FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235/1236; NJW-FER 2000, 93; Keidel/Meyer-Holz FGG 15 Aufl. § 27 Rn. 42).

    Mit der weiteren Beschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen sind, oder dass auch andere Schlussfolgerungen möglich gewesen wären (st. Rspr., vgl. BGH FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235/1236).

  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 144/99

    Ausschlagung der Erbschaft durch den Nacherben

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06
    (2) In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur hat das Landgericht auch berücksichtigt, dass bei einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden im Zweifel die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein sollen, unabhängig davon, ob die Ersatzberufung auf der Auslegungsregel des 2069 BGB beruht oder auf einer ausdrücklichen Einsetzung nach § 2096 BGB (BGHZ 33, 60/62; BayObLGZ 1962, 239/243; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 271; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3; zur Berücksichtigung im Grundbuchverfahren vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1391; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2096 Rn. 9, § 2142 Rn. 6; Erman/M. Schmidt BGB 11. Aufl. § 2097 Rn. 1, § 2142 Rn 4; differenzierend Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2002 § 2096 Rn. 8, § 2069 Rn. 9 ff.; Palandt/Edenhofer BGB 65. Aufl. § 2069 Rn. 4; § 2142 Rn. 3).

    Der im Verfahren über die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch (BayObLG 2 Z BR 144/99) angesetzte Wert von 50.000 DM erscheint zu niedrig.

  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06
    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840 m.w.N.; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06
    Dabei kommt es darauf an, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), sich bei der Beurteilung des Beweisstoffes mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften (§ 15 FGG) sowie gegen Denkgesetze und zwingende Erfahrungssätze verstoßen und die Beweisanforderungen zu hoch angesetzt oder vernachlässigt hat (BGHZ 121, 357/363; FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1995, 1235/1236; NJW-FER 2000, 93; Keidel/Meyer-Holz FGG 15 Aufl. § 27 Rn. 42).
  • OLG Stuttgart, 27.10.1981 - 8 W 507/80

    Möglichkeit der Ersatzberufung der weiteren Abkömmlinge nach § 2069 BGB und §

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06
    (2) In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur hat das Landgericht auch berücksichtigt, dass bei einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden im Zweifel die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein sollen, unabhängig davon, ob die Ersatzberufung auf der Auslegungsregel des 2069 BGB beruht oder auf einer ausdrücklichen Einsetzung nach § 2096 BGB (BGHZ 33, 60/62; BayObLGZ 1962, 239/243; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 271; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3; zur Berücksichtigung im Grundbuchverfahren vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1391; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2096 Rn. 9, § 2142 Rn. 6; Erman/M. Schmidt BGB 11. Aufl. § 2097 Rn. 1, § 2142 Rn 4; differenzierend Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2002 § 2096 Rn. 8, § 2069 Rn. 9 ff.; Palandt/Edenhofer BGB 65. Aufl. § 2069 Rn. 4; § 2142 Rn. 3).
  • BGH, 29.06.1960 - V ZR 64/59

    Ersatzberufung bei Pflichtteilsverlangen

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06
    (2) In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur hat das Landgericht auch berücksichtigt, dass bei einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden im Zweifel die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein sollen, unabhängig davon, ob die Ersatzberufung auf der Auslegungsregel des 2069 BGB beruht oder auf einer ausdrücklichen Einsetzung nach § 2096 BGB (BGHZ 33, 60/62; BayObLGZ 1962, 239/243; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 271; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3; zur Berücksichtigung im Grundbuchverfahren vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1391; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2096 Rn. 9, § 2142 Rn. 6; Erman/M. Schmidt BGB 11. Aufl. § 2097 Rn. 1, § 2142 Rn 4; differenzierend Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2002 § 2096 Rn. 8, § 2069 Rn. 9 ff.; Palandt/Edenhofer BGB 65. Aufl. § 2069 Rn. 4; § 2142 Rn. 3).
  • OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06

    Testamentsauslegung zur Ersatzerbfolge bei Erbausschlagung durch Nacherben

    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06
    31 Wx 39/06 31 Wx 40/06.
  • OLG Zweibrücken, 18.07.1983 - 3 W 66/83
    Auszug aus OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06
    (2) In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur hat das Landgericht auch berücksichtigt, dass bei einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden im Zweifel die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein sollen, unabhängig davon, ob die Ersatzberufung auf der Auslegungsregel des 2069 BGB beruht oder auf einer ausdrücklichen Einsetzung nach § 2096 BGB (BGHZ 33, 60/62; BayObLGZ 1962, 239/243; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 271; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3; zur Berücksichtigung im Grundbuchverfahren vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1391; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2096 Rn. 9, § 2142 Rn. 6; Erman/M. Schmidt BGB 11. Aufl. § 2097 Rn. 1, § 2142 Rn 4; differenzierend Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2002 § 2096 Rn. 8, § 2069 Rn. 9 ff.; Palandt/Edenhofer BGB 65. Aufl. § 2069 Rn. 4; § 2142 Rn. 3).
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