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   OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08   

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https://dejure.org/2008,9605
OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08 (https://dejure.org/2008,9605)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2008 - 4St RR 107/08 (https://dejure.org/2008,9605)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 4St RR 107/08 (https://dejure.org/2008,9605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Trunkenheit im Verkehr: Erörterung einer verminderten Schuldfähigkeit ab Blutalkoholkonzentrationswerten von 2 Promille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 46; StGB § 49 Abs. 1
    Anforderungen an die Strafzumessung bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 2 %o

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt - Schuldunfähigkeit ist bei Verurteilung zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht des Richters zur Erörterung der Frage der verminderten Schuldfähigkeit bei vom Täter zu verantwortender Trunkenheit ab einem Blutalkoholkonzentrationswert von 2

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt muss Schuldunfähigkeit berücksichtigen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Strafmilderung bei Alkoholisierung

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 373
  • NStZ-RR 2008, 355
  • NZV 2008, 529
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
    Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter in wertender Betrachtung zu bestimmen; seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung (vgl. BGHSt 49, 239; BGH NStZ 2006, 274; Fischer StGB 55.Aufl. § 21 Rn. 25 ff. m.w.N.).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    Auszug aus OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
    Zur Gegenerklärung des Verteidigers nach § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO vom 15.7.2008 weist der Senat zunächst darauf hin, dass er sich zu einer ausführlichen Begründung insoweit aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 3266) nicht veranlasst sieht.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
    Die vom Landgericht gezogenen Schlüsse sind zwanglos möglich, zwingend brauchen sie nicht zu sein (BGHSt 29, 18/20).
  • BGH, 15.12.2005 - 4 StR 314/05

    Vergewaltigung (hilflose Lage; Gewalt; Strafschärfung bei Ansteckungsgefahr und

    Auszug aus OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
    Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter in wertender Betrachtung zu bestimmen; seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung (vgl. BGHSt 49, 239; BGH NStZ 2006, 274; Fischer StGB 55.Aufl. § 21 Rn. 25 ff. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04

    Feststellungen zur Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit nach

    Auszug aus OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
    Das Vorliegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit verringert nämlich grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (Brandenburgisches OLG Beschluss vom 16.6.2004 - 1 Ss 50/04 - bei juris unter Hinweis auf BGH NStZ-RR 1996, 161).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
    Denn eine Rückrechnung - die das Landgericht unterlassen hat - der Blutalkoholkonzentration auf den frühestmöglichen Tatzeitpunkt um 1.00 Uhr ergibt bei Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwertes von 0, 2 âEUR° und eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 âEUR° (zur Berechnung vgl. BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 37, 231/237; BayObLG VRS 76, 423) einen Höchstwert von etwa 2, 45 âEUR°.
  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

    Auszug aus OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
    Das Vorliegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit verringert nämlich grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (Brandenburgisches OLG Beschluss vom 16.6.2004 - 1 Ss 50/04 - bei juris unter Hinweis auf BGH NStZ-RR 1996, 161).
  • BayObLG, 09.01.1989 - RReg. 2 St 378/88

    Alkoholbedingte Schuldunfähigkeit; Rückrechnung; Entnahmezeitwert; Tatzeitwert;

    Auszug aus OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
    Denn eine Rückrechnung - die das Landgericht unterlassen hat - der Blutalkoholkonzentration auf den frühestmöglichen Tatzeitpunkt um 1.00 Uhr ergibt bei Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwertes von 0, 2 âEUR° und eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 âEUR° (zur Berechnung vgl. BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 37, 231/237; BayObLG VRS 76, 423) einen Höchstwert von etwa 2, 45 âEUR°.
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
    Denn eine Rückrechnung - die das Landgericht unterlassen hat - der Blutalkoholkonzentration auf den frühestmöglichen Tatzeitpunkt um 1.00 Uhr ergibt bei Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwertes von 0, 2 âEUR° und eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 âEUR° (zur Berechnung vgl. BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 37, 231/237; BayObLG VRS 76, 423) einen Höchstwert von etwa 2, 45 âEUR°.
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