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   OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17   

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OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17 (https://dejure.org/2017,26257)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2017 - 34 Wx 110/17 (https://dejure.org/2017,26257)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 34 Wx 110/17 (https://dejure.org/2017,26257)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

  • rewis.io

    Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs in gewillkürter Verfahrensstandschaft - Antragsberechtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1192 Abs. 1, 1162; FamFG § 467 Abs. 2
    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1192 Abs. 1, 1162 ; FamFG § 467 Abs. 2
    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbe kann Grundschuldbrief für kraftlos erklären lassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.06.2016 - V ZR 125/15

    Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs eines Grundstückseigentümers im Wege

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17
    Eine Antragstellung ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in gewillkürter Verfahrensstandschaft möglich (Senat vom 5.11.2010 - 34 Wx 117/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 7.5.2013 - 25 Wx 21/13; Keidel/Sternal, FamFG 19. Aufl. § 23 Rn. 52), wenn der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Verfahrensführung hat (BGH NJW 2017, 486/487; BGHZ 119, 237, 242; BGH NJW 1995, 3186).

    Bei der Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand (vgl. statt aller Gursky in Festgabe 50 Jahre Bundesgerichtshof, 2000, 109, 112), der nur dann seine Rechtfertigung findet, wenn das Interesse des Verfahrensstandschafters auf die Verwirklichung gerade dieses Rechts gerichtet ist (BGH NJW 2017, 486 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - 25 Wx 21/13

    Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17
    Eine Antragstellung ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in gewillkürter Verfahrensstandschaft möglich (Senat vom 5.11.2010 - 34 Wx 117/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 7.5.2013 - 25 Wx 21/13; Keidel/Sternal, FamFG 19. Aufl. § 23 Rn. 52), wenn der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Verfahrensführung hat (BGH NJW 2017, 486/487; BGHZ 119, 237, 242; BGH NJW 1995, 3186).

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Grundschuldgläubigerin dem Erblasser als früheren Eigentümer durch Überlassung des Grundschuldbriefs und einer Löschungsbewilligung schon im Jahr 2000 das Recht eingeräumt hatte, falls erforderlich das Aufgebotsverfahren in gewillkürter Prozessstandschaft zu betreiben (vgl. Senat vom 5.11.2010 - 34 Wx 117/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 7.5.2013 - 25 Wx 21/13), und ob die Beteiligte allein oder die Erben als Gesamthänder dieses Recht für die Erbengemeinschaft nach des S.M. geltend machen könnten.

  • OLG München, 05.11.2010 - 34 Wx 117/10

    Aufgebotsverfahren: Betreiben des Verfahrens zur Kraftloserklärung eines

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17
    Eine Antragstellung ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in gewillkürter Verfahrensstandschaft möglich (Senat vom 5.11.2010 - 34 Wx 117/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 7.5.2013 - 25 Wx 21/13; Keidel/Sternal, FamFG 19. Aufl. § 23 Rn. 52), wenn der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Verfahrensführung hat (BGH NJW 2017, 486/487; BGHZ 119, 237, 242; BGH NJW 1995, 3186).

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Grundschuldgläubigerin dem Erblasser als früheren Eigentümer durch Überlassung des Grundschuldbriefs und einer Löschungsbewilligung schon im Jahr 2000 das Recht eingeräumt hatte, falls erforderlich das Aufgebotsverfahren in gewillkürter Prozessstandschaft zu betreiben (vgl. Senat vom 5.11.2010 - 34 Wx 117/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 7.5.2013 - 25 Wx 21/13), und ob die Beteiligte allein oder die Erben als Gesamthänder dieses Recht für die Erbengemeinschaft nach des S.M. geltend machen könnten.

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17
    Eine Antragstellung ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in gewillkürter Verfahrensstandschaft möglich (Senat vom 5.11.2010 - 34 Wx 117/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 7.5.2013 - 25 Wx 21/13; Keidel/Sternal, FamFG 19. Aufl. § 23 Rn. 52), wenn der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Verfahrensführung hat (BGH NJW 2017, 486/487; BGHZ 119, 237, 242; BGH NJW 1995, 3186).

    Es kann auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden (BGHZ 119, 237, 242; BGH NJW 1995, 3186).

  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17
    Eine Antragstellung ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in gewillkürter Verfahrensstandschaft möglich (Senat vom 5.11.2010 - 34 Wx 117/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 7.5.2013 - 25 Wx 21/13; Keidel/Sternal, FamFG 19. Aufl. § 23 Rn. 52), wenn der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Verfahrensführung hat (BGH NJW 2017, 486/487; BGHZ 119, 237, 242; BGH NJW 1995, 3186).

    Es kann auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden (BGHZ 119, 237, 242; BGH NJW 1995, 3186).

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 15 W 439/12

    Rechtsstellung des Inhabers einer Grundschuld im Verfahren über die

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17
    Dies kann mit der Beschwerde überprüft werden (OLG Hamm FGPrax 2014, 87).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 6 Wx 1/12

    Erlass eines Aufgebots zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes:

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17
    Danach ist in der Regel eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit für die glaubhaft zu machende Tatsache ausreichend, aber auch erforderlich (Senat FGPrax 2013, 41; OLG Brandenburg vom 10.5.2012, 6 Wx 1/12 zitiert nach juris).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17
    (1) Ein schutzwürdiges Eigeninteresse ist gegeben, wenn die Entscheidung Einfluss auf die eigene Rechtslage der Prozessführungsbefugten hat (BGH NJW-RR 1988, 126; BGH NJW 2009, 1213 Rn. 21).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17
    Gemäß § 478 Abs. 1 FamFG ersetzt der Ausschließungsbeschluss den Brief und dessen Vorlage (Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 11. Aufl. § 478 Rn. 2; BGH NJW 2005, 1774/1775).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 182/86

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewillkürte Prozess-Standschaft -

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17
    (1) Ein schutzwürdiges Eigeninteresse ist gegeben, wenn die Entscheidung Einfluss auf die eigene Rechtslage der Prozessführungsbefugten hat (BGH NJW-RR 1988, 126; BGH NJW 2009, 1213 Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21

    Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte

    Dies kann mit der Beschwerde überprüft werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 16); insofern genügt eine formelle Beschwer (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, 15).

    Eine gewillkürte Verfahrensstandschaft ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 18; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 22 und Beschluss vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 15; KG MDR 2015, 362 - juris, Rn. 10; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 23 Rn. 52).

    Einer wirksamen Abtretung der Grundschuld durch die Erblasser steht wiederum entgegen, dass die Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs gemäß § 892 BGB i. V. m. §§ 1192 Abs. 1, 1155 BGB nicht vorliegen, wenn keine auf den eingetragenen Grundschuldgläubiger zurückführende Reihe öffentlich beglaubigter Abtretungserklärungen vorliegt (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 22; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 26).

  • OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 212/20

    Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung

    Dieses Institut kommt nach allgemeiner Ansicht auch im Regelungsbereich des FamFG zur Anwendung (Senat vom 25.7.2017, 34 Wx 110/17 = MittBayNot 2018, 547; OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 134; KG BeckRS 2010, 27965; BeckOK FamFG/Schlögel 34. Edition § 467 Rn. 2; MüKoFamFG/Dörndorfer 3. Aufl. § 467 Rn. 2).

    Als Eigentümer der belasteten Immobilie hat der Erbe auch ein schutzwürdiges eigenes rechtliches Interesse daran, den abhanden gekommenen Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen (vgl. Senat vom 25.7.2017, 34 Wx 110/17 = MittBayNot 2018, 547; OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 134 f.).

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