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   OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11   

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https://dejure.org/2011,23989
OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11 (https://dejure.org/2011,23989)
OLG München, Entscheidung vom 25.08.2011 - 34 Wx 169/11 (https://dejure.org/2011,23989)
OLG München, Entscheidung vom 25. August 2011 - 34 Wx 169/11 (https://dejure.org/2011,23989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    1. Fehlt im Eintragungsantragsverfahren die notwendige Bewilligung von (unmittelbar) Beteiligten, liegt ein unbehebbares Verfahrenshindernis vor, welches die sofortige Zurückweisung des Eintragungsantrags bedingt.2. Zur Berechtigung des Grundbuchamts, bei Zweifeln an der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses bei Fehlen einer notwendigen Bewilligung von unmittelbar Beteiligten im Eintragungsverfahren; Ablehnung der Grundbucheintragung durch Berechtigung des Grundbuchamts bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der ...

  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragungsverfahren - Zurückweisung eines Antrags bei fehlender Eintragungsbewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Grundbuchamts bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Eintragungsbewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 22.12.2010 - 15 W 526/10

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung

    Auszug aus OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11
    Die namens des Beteiligten zu 1 notariell eingelegte Beschwerde (§ 18 Abs. 1, § 71 Abs. 1, § 15 Abs. 2 GBO) gegen die Zwischenverfügung ist nach der FGG-Reform weiterhin statthaft (vgl. OLG Hamm MittBayNot 2011, 299/300) und auch im Übrigen zulässig.

    Denn eine Zwischenverfügung darf verfahrensrechtlich nur ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegen steht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BayObLGZ 1990, 6/8; OLG Hamm MittBayNot 2011, 299/300; Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8; siehe auch die Rechtspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 = RNotZ 2011, 223).

  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 18/03

    Anfechtbarkeit einer Eintragungsbewilligung

    Auszug aus OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11
    Erst recht nicht kann in diesem Fall das Vorliegen der erforderlichen und als solcher nicht anfechtbaren Bewilligung (§ 19 GBO; siehe BayObLG ZfIR 2003, 682) angezweifelt werden.
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Auszug aus OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11
    Für die Grundbucheintragung genügt die einseitige Bewilligung gemäß §§ 19, 29 GBO, die indessen von allen Eigentümern zu erklären ist (BayObLG DNotZ 1998, 379/381; zu allem z.B. Rapp in Beck'sches Notar-Handbuch 5. Aufl. A III Rn. 110 m.w.N.).
  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11

    Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des

    Auszug aus OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11
    Denn eine Zwischenverfügung darf verfahrensrechtlich nur ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegen steht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BayObLGZ 1990, 6/8; OLG Hamm MittBayNot 2011, 299/300; Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8; siehe auch die Rechtspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 = RNotZ 2011, 223).
  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86

    Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht;

    Auszug aus OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11
    17 b) Bleibt im Grundbuchverfahren eine Tatsache ungeklärt, trägt nach herrschender Meinung der Antragsteller die Feststellungslast für die Ordnungsmäßigkeit der Eintragungsbewilligung, während dem Grundbuchamt der Nachweis obliegt, dass durch den Vollzug der Bewilligung das Grundbuch unrichtig würde; bloße Zweifel hindern die Eintragung insoweit nicht (BayObLGZ 1967, 13/16 ff.; 1986, 81/84; siehe auch Wolfsteiner DNotZ 1987, 67/75 ff. und 82; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 209 a).
  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11
    Denn eine Zwischenverfügung darf verfahrensrechtlich nur ergehen, wenn einem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegen steht, welches der Antragsteller rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beheben kann (BayObLGZ 1990, 6/8; OLG Hamm MittBayNot 2011, 299/300; Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 8; siehe auch die Rechtspr. des Senats, z.B. Beschluss vom 10.3.2011, 34 Wx 55/11 = RNotZ 2011, 223).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 127/97

    Heilung eines zur Unwirksamkeit des Teilungsvertrags führenden Gründungsmangels

    Auszug aus OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11
    a) Die Qualifikation einer Einheit als Wohnungseigentum oder Teileigentum hat Vereinbarungscharakter gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG; eine Umwandlung kann nur einstimmig durch Änderung dieser Vereinbarung herbeigeführt werden (BayObLG MittBayNot 1998, 254).
  • OLG München, 26.03.2012 - 34 Wx 199/11

    Grundbuchverfahren: Selbstkontrahierungsverbot bei einer Löschungsbewilligung

    Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO auch gegen eine Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO; vgl. Senat vom 25.8.2011, 34 Wx 169/11, zitiert nach juris, m.w.N.) namens des Beteiligten zulässig erhobene Beschwerde hat in der Sache nur zum Teil Erfolg.
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