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OLG München, 25.09.2014 - 7 U 1805/14 |
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Kurzfassungen/Presse
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Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders
Verfahrensgang
- LG München II, 19.02.2014 - 1 O 4120/13
- OLG München, 01.09.2014 - 7 U 1805/14
- OLG München, 25.09.2014 - 7 U 1805/14
Papierfundstellen
- NZG 2015, 626
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09
Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
Auszug aus OLG München, 25.09.2014 - 7 U 1805/14
Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders gegen die Treugeber ist auf den Schluss des Jahres abzustellen, in dem die Drittforderung fällig geworden ist, von der zu befreien ist (vgl. z.B. BGH ZIP 2010, 1295).Der Kläger verkennt, dass der Senat einen Anspruch auf Erstattung nach §§ 670, 675 BGB nicht grundsätzlich verneint hat, sondern aufgrund der hier vorliegenden Umstände und des Zeitablaufs einen solchen - unterstellt, dass er nicht durch die speziellere Regelung in § 5 Abs. 2 des Treuhandvertrags oder durch die Haftungsbeschränkung des § 7 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag verdrängt wird - als verjährt beurteilte und sich hierbei maßgeblich auf die Entscheidung des BGH vom 05.05.2010 (Az: III ZR 209/09, NJW 2010, 2197) sowie auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Entstehung und Fälligkeit des Erstattungsanspruchs stützte.
Ergänzend ist nämlich hierzu festzustellen, dass dem Kläger zunächst ein Anspruch auf Freistellung von den Ansprüchen, die gegen ihn von der Gläubigerin der Fondsgesellschaft erhoben wurden, d.h. der Darlehensrückzahlungsforderung, aus dem Treuhandvertrag in Verbindung mit §§ 675 Abs. 1, 670 BGB zustand (vgl. BGH NJW 2013, 452; NJW 2010, 2197).
- BGH, 24.07.2012 - II ZR 297/11
Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft zur …
Auszug aus OLG München, 25.09.2014 - 7 U 1805/14
Ergänzend ist nämlich hierzu festzustellen, dass dem Kläger zunächst ein Anspruch auf Freistellung von den Ansprüchen, die gegen ihn von der Gläubigerin der Fondsgesellschaft erhoben wurden, d.h. der Darlehensrückzahlungsforderung, aus dem Treuhandvertrag in Verbindung mit §§ 675 Abs. 1, 670 BGB zustand (vgl. BGH NJW 2013, 452; NJW 2010, 2197).Die Beklagten dagegen haften im Außenverhältnis mangels formeller Gesellschafterstellung nicht (vgl. BGH NJW 2013, 452 m.w.N.).
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus OLG München, 25.09.2014 - 7 U 1805/14
Es liegt auch kein Fall der Divergenz vor, da nicht ersichtlich ist, dass der Senat die vorliegend inmitten stehenden Rechtsfragen anders beantwortet als Vergleichsentscheidungen eines höher- der gleichrangigen Gerichts (vgl. BGH NJW 2003, 1943;… Thomas/Putzo, ZPO, a.a.O. § 543 Rdnr. 4 b)). - BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Auszug aus OLG München, 25.09.2014 - 7 U 1805/14
Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ist (vgl. BGH NJW 2003, 2319;… Zöller, ZPO, 29. Auflage § 543 Rdnr. 11 m.w.N.).