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   OLG München, 25.11.1993 - 29 U 1854/93   

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https://dejure.org/1993,4186
OLG München, 25.11.1993 - 29 U 1854/93 (https://dejure.org/1993,4186)
OLG München, Entscheidung vom 25.11.1993 - 29 U 1854/93 (https://dejure.org/1993,4186)
OLG München, Entscheidung vom 25. November 1993 - 29 U 1854/93 (https://dejure.org/1993,4186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 1; UrhG § 46 Abs. 1, Abs. 4
    Begriff der geschäftsmäßige Rechtsbesorgung im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 7 O 21416/86
  • OLG München, 25.11.1993 - 29 U 1854/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1138
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1979 - VII ZR 306/78

    Anspruch auf Zahnarzthonorar aus abgetretenem Recht; Prozessführungsbefugnis der

    Auszug aus OLG München, 25.11.1993 - 29 U 1854/93
    Ein eigenes Interesse der Klägerin an der Durchsetzung der streitigen Forderungen ist nicht erforderlich (BGH aaO.; WM 1980, 342).
  • BGH, 28.02.1985 - I ZR 191/82

    Einziehung von Forderungen auf fremde Rechnung als unerlaubte Rechtsberatung

    Auszug aus OLG München, 25.11.1993 - 29 U 1854/93
    Die Klägerin bedarf, daher für ihre von vornherein auf die sich aus einem konkreten Sachverhalt für einen begrenzten Personenkreis ergebenden Forderungen, gerichtete Tätigkeit nicht der Erlaubnis gemäß Art. 1 § 1 RBerG (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall BGH WM 1985, 1214 = MDR 1985, 735 DB 1985, 1938 = LM Nr. 38 zu § 1 RBerG ).
  • BGH, 25.11.2008 - XI ZR 413/07

    Erlaubnisvorbehalt nach dem Rechtsberatungsgesetz für die Übertragung einer

    Und das Urteil des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1994, 1138 f.) betrifft einen Fall, in dem das Deutsche Patentamt der Klägerin bescheinigt hatte, Urheberrechtsansprüche nur gelegentlich, also nicht geschäftsmäßig, wahrzunehmen.
  • BGH, 05.11.2004 - BLw 11/04

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen gegen eine LPG zum Zwecke der

    Ein solcher Ausnahmefall kann auch dann vorliegen, wenn die Inkassotätigkeit, wie hier, für einen größeren Personenkreis erfolgen soll (BGH, Urt. v. 1. Dezember 1994, III ZR 93/93, NJW 1995, 1025, 1027; Urt. v. 27. November 2000, II ZR 190/99, NJW 2001, 756, 757) oder wenn der übernommene Forderungsbestand einen erheblichen Umfang hat, wie die Rechtsbeschwerde, allerdings ohne daß dem Feststellungen des Beschwerdegerichts zugrunde liegen oder verfahrensfehlerhaft unterblieben wären, geltend macht (BGH, Urt. v. 28. Februar 1985, I ZR 191/82, WM 1985, 1214, 1216; OLG München, NJW-RR 1994, 1138).

    Jedenfalls setzt die Verneinung der Geschäftsmäßigkeit nicht notwendig voraus, daß die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wegen des Bestehens enger persönlicher Beziehungen aus Gefälligkeit erfolgt (OLG München, NJW-RR 1994, 1138).

  • BGH, 05.11.2004 - BLw 13/04

    Abtretung von Abfindungsansprüchen; Abfindungsansprüche nach dem

    Ein solcher Ausnahmefall kann auch dann vorliegen, wenn die Inkassotätigkeit, wie hier, für einen größeren Personenkreis erfolgen soll (BGH, Urt. v. 1. Dezember 1994, III ZR 93/93, NJW 1995, 1025, 1027; Urt. v. 27. November 2000, II ZR 190/99, NJW 2001, 756, 757) oder wenn der übernommene Forderungsbestand einen erheblichen Umfang hat, wie die Rechtsbeschwerde, allerdings ohne daß dem Feststellungen des Beschwerdegerichts zugrunde liegen oder verfahrensfehlerhaft unterblieben wären, geltend macht (BGH, Urt. v. 28. Februar 1985, I ZR 191/82, WM 1985, 1214, 1216; OLG München, NJW-RR 1994, 1138).

    Jedenfalls setzt die Verneinung der Geschäftsmäßigkeit nicht notwendig voraus, daß die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wegen des Bestehens enger persönlicher Beziehungen aus Gefälligkeit erfolgt (OLG München, NJW-RR 1994, 1138).

  • OLG Köln, 28.09.2007 - 6 W 150/07

    Rechtsverfolgung einer ausländische Verwertungsgesellschaft in Deutschland nur

    Die Voraussetzung einer geschäftsmäßigen Wahrnehmungstätigkeit ist beispielsweise in der Rechtsprechung bei einer Gesellschaft verneint worden, die von mehreren Urhebern nur zur gerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber einem einzigen Nutzer gegründet worden war (OLG München, OLG-Report München 1994, 137).
  • BGH, 30.10.2003 - BLw 22/03

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Der Antragsteller meint, das Beschwerdegericht sei von dem in dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25. November 1993 (NJW-RR 1994, 1138) enthaltenen Rechtssatz abgewichen, daß die Verfolgung von abgetretenen, sich aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt für eine größere, aber begrenzte Zahl von Personen ergebenden Forderungen keine geschäftsmäßige Rechtsbesorgung im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG darstelle; dem angefochtenen Beschluß liege nämlich der Rechtssatz zugrunde, daß die Verfolgung von abgetretenen, sich aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt für die begrenzte Zahl von vier Personen ergebenden Forderungen schon dann eine geschäftsmäßige Rechtsberatung im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG darstelle, wenn sich zwar die Absicht nicht erkennen, die Möglichkeit jedoch nicht ausschließen lasse, daß sich der Zessionar in Zukunft noch weitere Forderungen abtreten lasse.
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