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   OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10   

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https://dejure.org/2011,13814
OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10 (https://dejure.org/2011,13814)
OLG München, Entscheidung vom 26.01.2011 - 7 U 3426/10 (https://dejure.org/2011,13814)
OLG München, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 7 U 3426/10 (https://dejure.org/2011,13814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Frachtführerhaftung: Leichtfertige Auslieferung des Transportguts entgegen einer "on hold"-Weisung nach Ende der Luftbeförderung; Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Transporteurs wegen Nichtbeachtung eines "on hold" Vermerks; Mitverschulden des Versenders bei unterbliebenem Hinweis auf den Wert der Sendung

  • tis-gdv.de

    Montrealer Übereinkommen

  • rabüro.de

    Zur Frachtführerhaftung bei Auslieferung des Transportguts entgegen einer "on hold"-Weisung nach Ende der Luftbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04

    Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration

    Auszug aus OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2005, 311, 314; NJW-RR 2008, 347, 349) begründet das Unterlassen eines Hinweises auf den Wert der Warensendung und auf den dadurch für den Fall des Verlustes drohenden ungewöhnlich hohen Schaden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) auch im Fall der qualifizierten Haftung nach § 435 HGB ein Mitverschulden.

    34 Der Bundesgerichtshof (etwa BGH NJW-RR 2006, 1108, 1110; 2008, 347, 349; MDR 2010, 510) hat in vergleichbaren Fällen die Gefahr eines besonders hohen Schadens angenommen, wenn der Wert der Sendung den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß den Beförderungsbedingungen der Beklagten übersteigt.

  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 33/80

    Rechte und Pflichten des Frachtführers - Abgrenzung von Speditionsvertrag und

    Auszug aus OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
    Maßgeblich für diese rechtliche Beurteilung ist, dass die Auslieferung des beförderten Gutes an den berechtigten Empfänger Hauptleistung des Frachtführers ist und die Nichterfüllung dieser Verpflichtung den Tatbestand des Verlustes im Sinne des § 425 HGB ausfüllt (BGH NJW 1982, 1944; BGH Urteil v. 27.10.78 - I ZR 30/77 NJW 1979, 2473 = MDR 1979, 470 = VersR 1979, 276 = DB 1979, 1178; v. 13.7.1979 - I ZR 108/77 VersR 1979, 1154; Koller, Transportrecht, 7. Auflage, § 422 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 108/77

    Schadensersatz wegen Verlustes des Transportgutes - Ansprüche aus einem

    Auszug aus OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
    Maßgeblich für diese rechtliche Beurteilung ist, dass die Auslieferung des beförderten Gutes an den berechtigten Empfänger Hauptleistung des Frachtführers ist und die Nichterfüllung dieser Verpflichtung den Tatbestand des Verlustes im Sinne des § 425 HGB ausfüllt (BGH NJW 1982, 1944; BGH Urteil v. 27.10.78 - I ZR 30/77 NJW 1979, 2473 = MDR 1979, 470 = VersR 1979, 276 = DB 1979, 1178; v. 13.7.1979 - I ZR 108/77 VersR 1979, 1154; Koller, Transportrecht, 7. Auflage, § 422 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77

    Klage auf Zahlung von Frachtlohn - Gegenanspruch auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
    Maßgeblich für diese rechtliche Beurteilung ist, dass die Auslieferung des beförderten Gutes an den berechtigten Empfänger Hauptleistung des Frachtführers ist und die Nichterfüllung dieser Verpflichtung den Tatbestand des Verlustes im Sinne des § 425 HGB ausfüllt (BGH NJW 1982, 1944; BGH Urteil v. 27.10.78 - I ZR 30/77 NJW 1979, 2473 = MDR 1979, 470 = VersR 1979, 276 = DB 1979, 1178; v. 13.7.1979 - I ZR 108/77 VersR 1979, 1154; Koller, Transportrecht, 7. Auflage, § 422 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10

    Qualifizierte Haftung des Frachtführers: Mitverschulden des Auftraggebers bei

    Auszug aus OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
    Der Senat sieht jedoch ein Mitverschulden der Versicherungsnehmerin der Klägerin als vorliegend gegeben an, das den Ersatzanspruch der Klägerin um 1/3 mindert, § 452 Abs. 2 HGB (vgl. Urteil des Senats vom 18.08.2010, Az: 7 U 2114/10).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2005, 311, 314; NJW-RR 2008, 347, 349) begründet das Unterlassen eines Hinweises auf den Wert der Warensendung und auf den dadurch für den Fall des Verlustes drohenden ungewöhnlich hohen Schaden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) auch im Fall der qualifizierten Haftung nach § 435 HGB ein Mitverschulden.
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2005, 311, 314; NJW-RR 2008, 347, 349) begründet das Unterlassen eines Hinweises auf den Wert der Warensendung und auf den dadurch für den Fall des Verlustes drohenden ungewöhnlich hohen Schaden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) auch im Fall der qualifizierten Haftung nach § 435 HGB ein Mitverschulden.
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
    36 Zwar begründet, wie der Bundesgerichtshof (etwa in: TranspR 2008, 30, 33; 113, 117; 362, 364/365; 397, 399) mehrfach entschieden hat, die unterbliebene Deklaration eines besonders hohen Warenwertes ein erhebliches Mitverschulden, das mit mindestens 50 % anzusetzen ist und bis hin zum Ausschluss der Haftung führen kann.
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

    Auszug aus OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
    34 Der Bundesgerichtshof (etwa BGH NJW-RR 2006, 1108, 1110; 2008, 347, 349; MDR 2010, 510) hat in vergleichbaren Fällen die Gefahr eines besonders hohen Schadens angenommen, wenn der Wert der Sendung den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß den Beförderungsbedingungen der Beklagten übersteigt.
  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2005, 311, 314; NJW-RR 2008, 347, 349) begründet das Unterlassen eines Hinweises auf den Wert der Warensendung und auf den dadurch für den Fall des Verlustes drohenden ungewöhnlich hohen Schaden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) auch im Fall der qualifizierten Haftung nach § 435 HGB ein Mitverschulden.
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 26/11

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung: Fehlende

    Das Berufungsgericht hat die von der Beklagten erhobene Verjährungseinrede nicht durchgreifen lassen und entschieden, dass die Beklagte unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens der Versicherungsnehmerin von einem Drittel für den Verlust des Gutes Schadensersatz in Höhe von 41.806 EUR schuldet und darüber hinaus verpflichtet ist, die Klägerin von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.530,58 EUR freizustellen (OLG München, TranspR 2011, 147).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - 18 U 120/12

    Haftung des Frachtführers wegen Verletzung einer "On-Hold"-Vereinbarung

    Die herrschende Meinung in der Literatur geht nicht von einem Verlust aus, wenn das Gut unter Missachtung von Weisungen des Absenders an den richtigen Empfänger abgeliefert worden ist (vgl. Koller, a.a.O., § 425 Rdnr. 7; Schaffert in: Ebenroth/ Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 425 Rdnr. 7, Reuschle, a.a.O.; a. A. OLG Hamburg, Urteil vom 30.11.1995, 6 U 104/95, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.04.2001, 12 U 4114/00, zitiert nach juris, OLG München, Urteil vom 26.01.2011, 7 U 3426/10, zitiert nach juris, für den Fall, dass die Ware tatsächlich abhanden gekommen ist).

    Anders als beispielsweise in der Entscheidung des BGH vom 30.09.2010 (I - ZR 39/09 - BeckRS 2010, 25880), wo der Fahrer gleich mehrfach gegen vereinbarte Sicherheitsrichtlinien verstoßen hat oder in der von der Klägerin aufgeführten Entscheidung des OLG München (Urteil vom 26.01.2011 - 7 U 3426/10 -, zitiert nach juris), wo dem Frachtführer der "on Hold"-Vermerk bewusst war und er trotz einer unklaren Anweisung hinsichtlich der Freigabe die Ware ausgehändigt hat, ohne eine ausdrückliche Freigabeerklärung erhalten zu haben, besteht die Pflichtverletzung des Sachbearbeiters der Unterfrachtführerin lediglich in einem einfachen Übersehen, wie es im Rahmen eines Massengeschäftes auch einem sorgfältigen Mitarbeiter jeder Zeit unterlaufen kann.

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