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   OLG München, 26.01.2012 - 31 Wx 13/12   

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https://dejure.org/2012,2881
OLG München, 26.01.2012 - 31 Wx 13/12 (https://dejure.org/2012,2881)
OLG München, Entscheidung vom 26.01.2012 - 31 Wx 13/12 (https://dejure.org/2012,2881)
OLG München, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 31 Wx 13/12 (https://dejure.org/2012,2881)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 70

    GmbHG §§ 5 Abs. 3 Satz 2, 40 Abs. 2 Satz 2
    Anknüpfung der Notarbescheinigung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG an aktuellste Gesellschafterliste im Registerordner

  • openjur.de

    GmbH: Anforderung an die vom Notar nach einer Beurkundung von Veränderungen einzureichende Gesellschafterliste

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 40
    Bezugspunkt der Notarbescheinigung gemäß § 40 Abs. 2 S. 2 GmbHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die beim Handelsregister vom Notar einzureichende Gesellschafterliste

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anknüpfung des Notars an die aktuellste (nicht notwendig: letzte) Gesellschafterliste im Registerordner

  • Betriebs-Berater

    Anknüpfungszeitpunkt der vom Notar einzureichenden Gesellschafterliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 5 Abs. 3 S. 2; GmbHG § 40 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die beim Handelsregister einzureichende Gesellschafterliste

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Pflichten des Notars bei Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Angaben in der Gesellschafterliste, Einreichung durch Notar nach § 40 Abs. 2 GmbHG, Gesellschafterliste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1127
  • DNotZ 2012, 473
  • BB 2012, 394
  • DB 2012, 796
  • Rpfleger 2012, 449
  • NZG 2012, 588
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 27.05.2009 - 31 Wx 38/09

    Handelsregisteranmeldung einer Veränderung des Gesellschafterbestandes der GmbH:

    Auszug aus OLG München, 26.01.2012 - 31 Wx 13/12
    Bei Neueinreichung der Liste wird ferner zu beachten sein, dass eine solche nach § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG vom Notar, nicht aber vom Geschäftsführer, zu unterschreiben ist (vgl. Senat, NJW-RR 2009, 972 ).
  • BGH, 01.03.2011 - II ZB 6/10

    Handelsregisterverfahren: Beschwerderecht eines Notars bei Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG München, 26.01.2012 - 31 Wx 13/12
    11 a.) Die Amtspflicht des Notars zur Vorlage der ggf. zu korrigierenden Gesellschafterliste (so ausdrücklich BGH, NZG 2011, 516 [517], Rdn. 10) ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der durch § 40 GmbHG normierten Pflicht zur Einreichung einer Gesellschafterliste zu sehen.
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus OLG München, 26.01.2012 - 31 Wx 13/12
    b.) Insoweit treffen den von Amts wegen "zur erhöhten Richtigkeitsgewähr" (vgl. Löbbe, GmbHR 2012, 7 ) am Listeninhalt mitwirkenden Notar auch vor dem Hintergrund der im Übrigen bestehenden Korrekturpflicht des Geschäftsführers (vgl. dazu Liebscher/Goette, DStR 2010, 2039 [2041]) - formelle - Prüfungspflichten.
  • OLG Köln, 19.07.2013 - 2 Wx 170/13

    Pflicht zur Einreichung einer Gesellschafter-Zwischenliste nach Aufteilung eines

    Dabei soll § 40 GmbHG entsprechend seiner Zielsetzung - nämlich Klarheit über die Beteiligungsverhältnisse und deren Entwicklung zu vermitteln - auch gewährleisten, dass die Entwicklung sämtlicher Veränderungen ausgehend von der Liste der Gründungsgesellschafter lückenlos nachvollzogen werden kann (OLG Jena, FGPrax 2010, 198 [juris-Rz. 15]; OLG München, GmbHR 2012, 399 [juris-Rz. 10 ff.]; Lutter/Hommelhoff-Bayer, GmbHG, 18. Aufl. 2012, § 40 Rn. 5).
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