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OLG München, 26.01.2017 - 4b Ws 22/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 311 Abs. 2, § 395, § 406h
Erstattung notwendiger Auslagen bei Berufungsrücknahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Erstattung notwendiger Auslagen bei Berufungsrücknahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Nebenklägers im Berufungsverfahren bei beidseitiger Berufungsrücknahme durch Angeklagten und Staatsanwaltschaft
- rechtsportal.de
StPO § 473 Abs. 1 S. 2
Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Nebenklägers im Berufungsverfahren bei beidseitiger Berufungsrücknahme durch Angeklagten und Staatsanwaltschaft - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenentscheidung bei Nebenklage und Berufungsrücknahme
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 08.08.2016 - 2 Ns 2 Js 8233/15
- OLG München, 26.01.2017 - 4b Ws 22/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 25.04.1990 - 1 Ws 75/90
Beschwerde gegen Beschluss über die Belastung mit den notwendigen Auslagen des …
Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 4b Ws 22/16
Dies hat zur Folge, dass der Nebenkläger nach Rücknahme der Berufung durch den Angeklagten keinen Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen im Berufungsverfahren geltend machen kann (siehe auch den ähnlich gelagerten Fall im Beschluss des OLG Celle vom 25.4.1990, 1 Ws 75/90, zitiert nach juris, bei dem die Berufung des Angeklagten infolge zulässiger Berufungsbeschränkung kein Katalogdelikt im Sinne des § 395 StPO mehr umfasst hat).