Rechtsprechung
OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Krankenhaus- bzw. Therapeutenhaftung: Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses für eine privatärztliche Revisionsoperation nach einem schweren Behandlungsfehler eines Physiotherapeuten im Rahmen einer Rehabilitationsbehandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- info-krankenhausrecht.de
Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Behandlungsfehler Knie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Passau, 14.09.2007 - 4 O 1259/05
- OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
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- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79
Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils
Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
mit Wirkung eines Feststellungsurteils bleibt die Geltendmachung des materiellen unfallbedingten Zukunftsschadens ab dem 01.04.2005, soweit keine Eintrittspflicht Dritter gegeben ist, sowie die Geltendmachung eines weiteren Schmerzensgeldes nach den Grundsätzen des BGH VersR 80, 975 vorbehalten.".Im Rahmen der Einigung über 65.000 EUR blieb dagegen folgender Zusatz in der Vereinbarung bestehen: "...die Geltendmachung eines weiteren Schmerzensgeldes (bleibt) nach den Grundsätzen des BGH VersR 80, 975 vorbehalten." Anhaltspunkte dafür, dass sich bei Zahlung von 70.000 EUR etwas an dem "soweit" Passus geändert hätte, finden sich weder in der Korrespondenz noch in den Zeugenaussagen 1. Instanz.
- BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79
Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
Der geltend gemachte Betrag ist ab Rechtshängigkeit zu verzinsen, § 291 ZPO (vgl. zur Verzinsungspflicht für einen Kostenvorschuss BGHZ 77, 60). - BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85
Kosten einer kosmetischen Operation
Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 14.01.1986 (BGHZ 97, S. 14 ff) ausführlich mit der Problematik des Ersatzes von Kosten für eine noch nicht durchgeführte Heilbehandlung befasst.
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
Der Arzt oder Therapeut, der einen bereits geschwächten oder geschädigten Patienten verletzt, haftet jedoch auch dann, wenn der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und der durch den Behandlungsfehler bedingten Schädigung beruht (BGH NJW 1996, 2425). - BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02
Einstandspflicht des erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler bei aufgrund …
Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
Eine haftungsrechtliche Zäsur setzt vielmehr voraus, dass bei der Behandlung in einem so außergewöhnlich hohem Maß die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen wurde, dass der eingetretene Schaden dem Behandler haftungsrechtlich-wertend allein zugerechnet werden muss (BGH vom 06.05.2003, Az. VI ZR 259/02 = NJW 2003, 2311, 2314). - BGH, 06.07.2004 - VI ZR 266/03
Umfang des Schadensersatzes bei Schädigung eines Kassenpatienten durch einen …
Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
59 Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 06.07.2004, Az. VI ZR 266/03 (= BGHZ 160, 26 ff) ausdrücklich festgehalten, dass im Rahmen des § 249 S. 2 BGB a.F. die Mitgliedschaft des Geschädigten in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich zu berücksichtigen ist. - BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
Zum Primärschaden zählt somit vorliegend nicht nur der Riss der Kreuzbandplastik, sondern auch die dadurch verursachten Schmerzen und die Funktionsbeeinträchtigung des Knies (vgl. auch BGH vom 15.03.2005, Az. VI ZR 313/03 = NJW 2005, 1718, 1719). - BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03
Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem …
Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
Der Arzt kann sich der Haftung in derartigen "Anlagefällen" nur entziehen, wenn er beweist, dass dieselbe Körper- oder Gesundheitsschädigung auch ohne den Behandlungsfehler eingetreten wäre (BGH NJW 2005, 2072, 2073). - OLG Braunschweig, 17.04.1985 - 3 U 39/84
Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
Das ärztliche Fehlverhalten muss sich als derart fehlerhaft und unsachgemäß darstellen, dass niemand damit rechnen kann (vgl. OLG Braunschweig VersR 1987, 76 sowie Nichtannahmebeschluss des BGH vom 12.03.1986), somit im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers liegen (…vgl. auch Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., S. 55/56 und S. 623/624 mit zahlreichen Nachweisen sowie Palandt, BGB 68. Aufl., Vorb. vor § 249 BGB, Rn. 73 m.w.N.) Für einen unter dieser Schwelle liegenden groben Fehler des Behandlers muss der Erstschädiger im Verhältnis zum Geschädigten in vollem Umfang mit einstehen, lediglich für den internen Ausgleich unter den Schädigern nach § 426 BGB spielt das Gewicht des Behandlungsfehlers eine Rolle. - OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 151/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Sturz nach …
Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07
Es handelt sich hierbei um einen später abzurechnenden Kostenvorschuss (vgl. ebenso OLG Hamm vom 27.03.2001, Az. 27 U 151/00 = NZV 2002, 370). - OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98
Kein Anspruch auf Ersatz fiktiver Heilbehandlungskosten
- OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Zahnarzt, …