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   OLG München, 26.03.2009 - 5St RR 52/09   

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https://dejure.org/2009,27167
OLG München, 26.03.2009 - 5St RR 52/09 (https://dejure.org/2009,27167)
OLG München, Entscheidung vom 26.03.2009 - 5St RR 52/09 (https://dejure.org/2009,27167)
OLG München, Entscheidung vom 26. März 2009 - 5St RR 52/09 (https://dejure.org/2009,27167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit und Strafbewehrung einer Therapieweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltliche Bestimmtheit von Weisungen i.R.d. Führungsaufsicht; Erfüllung des objektiven Tatbestandes des § 145a Strafgesetzbuch (StGB) bei Verstößen gegen nicht ausreichend bestimmte Weisungen

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 218
  • StV 2009, 542
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 30.07.1997 - 3 Ws 525/97
    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 5St RR 52/09
    Eine Weisung, die so formuliert ist, dass der Angeklagte aus dem Weisungszweck darauf schließen muss, welches Handeln von ihm verlangt wird, genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit strafbewehrten Verhaltens nicht (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M. NStZ 1998, 318/319).
  • OLG Stuttgart, 06.03.1990 - 3 Ws 7/90
    Auszug aus OLG München, 26.03.2009 - 5St RR 52/09
    Eine solche Weisung ist nur nach § 68 Abs. 2 StPO zulässig (OLG Stuttgart NStZ 1990, 279).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 53 Ss 121/19

    Voraussetzungen der Strafbarkeit des Verstoßes gegen Weisungen in der

    Dem Betroffenen muss mit der Weisung unmittelbar verdeutlicht werden, welches Tun oder Unterlassen von ihm erwartet wird, so dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (vgl. BGHSt 58, 136 ff.; OLG Saarbrücken aaO.; OLG München StV 2009, 542; Kinzig aaO.; Roggenbruck aaO., Rn. 8).
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Der rechtsfehlerfrei festgestellte Sachverhalt rechtfertigt insoweit die Annahme eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht gemäß § 145a Satz 1 StGB nicht, da es an einer ausreichend bestimmten Weisung im Sinne von § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 StGB fehlt und somit bereits der objektive Tatbestand des § 145a StGB nicht erfüllt ist (vgl. Fischer a.a.O. § 145a Rn. 6; BGH a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 26.03.2009 - 5St RR 52/09 = StV 2009, 542 = RuP 2009, 219 = NStZ 2010, 218).
  • OLG Saarbrücken, 02.05.2016 - Ss 22/16

    Strafbarer Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Notwendige

    Dem Betroffenen muss mit der Weisung unmittelbar verdeutlicht werden, welches Tun oder Unterlassen von ihm erwartet wird, so dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (vgl. BGHSt 58, 136 ff. - juris Rn. 4 m. w. N.; OLG München StV 2009, 542 f. - juris Rn. 8, 12; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 68b Rn. 3; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, a. a. O., § 145a Rn. 5; LK-Roggenbuck, a. a. O., § 145a Rn. 8).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

    Dieses strenge Verständnis des Bestimmtheitsgebotes ist dem "nulla poena"-Satz geschuldet (OLG München, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StRR 52/09 -, juris).
  • VG Saarlouis, 30.08.2013 - 10 K 851/12

    Ausweisung: Überprüfbarkeit der Bemessung der Befristung

    dazu u.a. BGH, Beschluss vom 09.06.2009, 2 StR 55/09, NStZ 2010, 218, m.w.N.
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
    Dieses strenge Verständnis des Bestimmtheitsgebotes ist dem "nulla poena"-Satz geschuldet (OLG München, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StRR 52/09 -, juris).
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